GST General Stock Import Export GmbHLiquidiert

Mittelweg 114A, 20149 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 37532
Eingetragen
2.3.1987
Branche
Großhandel mit TabakwarenGroßhandel mit chemischen ErzeugnissenGroßhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Gegenstand
Ankauf, Verkauf, Einfuhr und Ausfuhr von Waren aller Art; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren, insbesondere Lebensmittel, Chemikalien und Arzneimittel.

Historie

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Management

NameRolle
Shahriar Rahimi
seit 14.6.2002
Prokura
Khirollah Rahimi
seit 14.6.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

GST General Stock Import Export GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14.878,17 14.358,17
I. Finanzanlagen 14.878,17 14.358,17
B. Umlaufvermögen 114.934,68 110.918,03
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 114.733,57 110.320,74
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 201,11 597,29
Bilanzsumme, Summe Aktiva 129.812,85 125.276,20

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 111.270,07 115.832,61
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 2.600,65 2.600,65
III. Gewinnvortrag 87.667,37 85.520,30
IV. Jahresfehlbetrag 4.562,54 -2.147,07
B. Rückstellungen 527,62 527,62
C. Verbindlichkeiten 18.015,16 8.915,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 129.812,85 125.276,20

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Angaben zur Bilanz

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 114.729,25 (Vorjahr: € 110.316,59).

Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestanden in Höhe von EUR 114,729,29 ( Vj 110.316,59).

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 18.015,16 (Vj. EUR 8.915,97) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer

Familienname Vorname Beruf
Rahimi Khirollah Kaufmann


Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 24.08.2011 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.



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