Frebel
& Obstfeld GmbH
Altena
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
103.665,00 |
75.099,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
103.664,00 |
75.098,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.498.205,38 |
2.410.546,40 |
| I.
Vorräte |
1.721.341,21 |
1.622.086,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
191.767,28 |
553.789,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
585.096,89 |
234.670,69 |
| Aktiva |
2.601.870,38 |
2.485.645,40 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.902.501,36 |
1.541.636,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.500,00 |
102.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.439.136,48 |
1.356.150,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
360.864,88 |
82.986,07 |
| B.
Rückstellungen |
436.570,94 |
366.263,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
262.798,08 |
577.745,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
262.798,08 |
577.745,91 |
| Passiva |
2.601.870,38 |
2.485.645,40 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Frebel & Obstfeld GmbH hat ihren Sitz in
Altena und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Iserlohn (Reg.Nr. HRB 5167).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn-
und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der
Aufstellung des Anhangs wird von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276, 288, 326 HGB Gebrauch gemacht.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Erläuterungen der Bilanz und der GuV
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten,
vermindert um die kumulierten planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen. Zinsen
für Fremdkapital werden nicht aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear sowie geom. degressiv über die voraussichtliche
wirtschaftliche Nutzungsdauer.
Zuschreibungen werden vorgenommen, soweit die
Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene
Abschreibung nicht mehr bestehen.
Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen
bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu 800,00 € netto werden im
Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abgang
gebracht.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Notwendige Abschläge auf
den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse sind entsprechend
ihres Fertigungsgrades mit den anteiligen Material- und
Fertigungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der
Erzeugnisse werden angemessen berücksichtigt.
Forderungen sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt.
Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung und
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Als
uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden
abgeschrieben.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht (VJ 0,00 €).
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert angesetzt.
Pensionsrückstellungen
Die Bewertung erfolgt nach dem international
anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren. Bei der
Bewertung der Pensionsrückstellungen werden
gemäß einem versicherungsmathe-matischen
Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie
Rentenanpassungen berücksichtigt.
Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die
Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln
2018G) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen werden
pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
10 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlicht wird.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen basiert
auf folgenden Rechnungsgrundlagen:
Gehaltstrend 0,00 %
Rententrend 0,00 %
Fluktuation 0,00 %
Zinssatz 1,78 % am 01.01.2023
1,82 % am 31.12.2023
Die Pensionsverpflichtungen sind durch ein
Festgeldkonto bei der Sparkasse Lüdenscheid
abgesichert, das an die Berechtigten verpfändet ist.
Die Pensionsverpflichtungen wurden deshalb mit dem
Bankguthaben gemäß § 246 Abs. 2 HGB
verrechnet.
Die folgende Tabelle zeigt die in der Bilanz
verrechneten Beträge:
Zeitwert Bankguthaben 400.787,39 €
Pensionsrückstellungen
635.693,00 €
Differenz ./. 234.905,61 €
Entsprechend werden die zugehörigen Aufwendungen
und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu
verrechnenden Vermögen saldiert:
Erträge aus Bankguthaben 2,96 €
Zinsaufwand aus der Abzinsung von
Pensionsrückstellungen
11.696,00 €
Saldo ./. 11.693,04 €
Der sich aus der unterschiedlichen Bewertung der
Altersvorsorgeverpflichtungen auf Basis eines
Sieben-Jahres- bzw. Zehn-Jahres-Basiszinssatzes ergebende
ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beläuft
sich im Berichtsjahr auf 4.592,00 €.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Kosten- und
Preissteigerungen einbezogen.
Ferner werden Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen
Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet. Das
Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich
ausschließlich um solche mit einer Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
100.000,00 € (VJ 350.000,00 €) enthalten.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die branchenüblichen
Eigentumsvorbehalte.
Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft durchschnittlich
40 Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführung
An die Mitglieder der Geschäftsführung
wurden keine Darlehn oder Vorschüsse gewährt.
Ferner wurden keine Haftungsverhältnisse für
diesen Personenkreis eingegangen.
Als Geschäftsführer fungieren:
Herr Andreas Obstfeld, 58762 Altena
Herr Carsten Obstfeld, 58762 Altena
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt.
sonstige Berichtsbestandteile
58762 Altena, 10. Juni
2024
Die Geschäftsführer
gez.
Andreas Obstfeld
gez.
Carsten Obstfeld
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2024
festgestellt.
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