black
entertainment GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.099,00 |
17.298,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.099,00 |
17.298,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
702.150,88 |
688.113,97 |
| I.
Vorräte |
14.244,54 |
12.098,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
633.691,09 |
635.230,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.000,00 |
15.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
195.736,94 |
209.719,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
54.215,25 |
40.784,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.179,48 |
1.028,16 |
| Aktiva |
715.429,36 |
706.440,13 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
384.506,41 |
418.313,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
359.506,41 |
393.313,90 |
| davon
Gewinnvortrag |
393.313,90 |
340.324,10 |
| B.
Rückstellungen |
42.694,15 |
88.671,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
288.228,80 |
199.454,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
191.399,55 |
105.785,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
96.829,25 |
93.669,25 |
| Passiva |
715.429,36 |
706.440,13 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der vorliegende Jahresabschluss der black
entertainment GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB HRB
41419) zum 31.12.2022 wurde auf Grundlage der aktuellen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB
sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der
Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht
vorgenommen.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines
Tanzlokals (Schwankwirtschaft/Diskothek). von
Veranstaltungen jeglicher Art, insbesondere gastronomische
Veranstaltungen sowie des Merchandising.
2.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB
sowie das Saldierungsgebot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
2.2
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2022
entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn
diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des
Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
2.3
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen
Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich
auf die Geschäftsjahre, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige
Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu
Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von
der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung
i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG
Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch
angemessene Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit
sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag
betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 HGB wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen i.S.d. §
249 Abs. 1 S. 1 HGBkommt ein Ansatz für eine sog.
Rückstellung für Archivierungspflichten nicht in
Betracht, da der Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum
keine Raumkosten für die weitere Erfüllung der
Aufbewahrungspflicht entstehen werden.
Die Verbindlichkeiten werden
gemäß § 253 Abs.1 HGB
zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht vorgenommen worden.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in
Höhe von EUR 288.228,80 passivierten Verbindlichkeiten
gliedern sich wie folgt auf:
•
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr:
|
EUR
|
191.399,55
|
(Vorjahr: EUR
|
105.785,65
|
)
|
•
|
Restlaufzeit über
einem Jahr:
|
EUR
|
96.829,25
|
(Vorjahr: EUR
|
93.669,25
|
)
|
•
|
Restlaufzeit mit mehr
als fünf Jahren:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
101,7
|
101,7
|
0,0
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
96,8
|
0,0
|
96,8
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
89,7
|
89,7
|
0,0
|
Summe
|
288,2
|
191,4
|
96,8
|
4.
Erläuterungen zur Gewinn und- Verlustrechnung
4.1
Sonstige betriebliche Erträge, sonstige
betriebliche Aufwendungen
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge
und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 0,00
enthalten.
5.
Ergänzende Angaben
5.1
Mitglieder der Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
· Stefani Kilic,
Geschäftsführerin
5.2
Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 12,0 Arbeitnehmer beschäftigt.
5.3
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
gemäß § 285 Nr. 9c HGB und §
42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen aus Darlehen EUR 245.257,10
5.4
Muttergesellschaft gemäß § 285 Nr. 14a
HGB
Muttergesellschaft
gemäß § 285 Nr. 14a HGB
ist die Star Gastronomie u. Event GmbH, Mainz mit 100 %
Anteilsbesitz.
5.5
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des
Geschäftsjahres
gemäß § 285 Nr. 33 HGB
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf
des Geschäftsjahres
i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die
zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind
nicht zu verzeichnen.
5.6
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB
betragen EUR 106.689,36.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
· EUR 106.689,36 aus vertraglich
laufenden Mietverpflichtungen
Mainz, 22.02.2024
Geschäftsführung:
__________________________
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.02.2024
festgestellt.
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