black entertainment GmbH

Holzhofstraße 7, 55116 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 41419
Eingetragen
18.4.2008
Branche
Diskotheken und Tanzlokale mit GetränkeausschankLive-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle ZentrenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Das Betreiben eines Tanzlokals (Schankwirtschaft/Diskothek), von Veranstaltungen jeglicher Art, insbesondere gastronomische Veranstaltungen sowie des Merchandising.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefani Kilic
seit 9.5.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Firma Star Gastronomie und Event GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

black entertainment GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 12.099,00 17.298,00
I. Sachanlagen 12.099,00 17.298,00
B. Umlaufvermögen 702.150,88 688.113,97
I. Vorräte 14.244,54 12.098,84
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 633.691,09 635.230,92
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.000,00 15.000,00
davon gegen Gesellschafter 195.736,94 209.719,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 54.215,25 40.784,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.179,48 1.028,16
Aktiva 715.429,36 706.440,13

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 384.506,41 418.313,90
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 359.506,41 393.313,90
davon Gewinnvortrag 393.313,90 340.324,10
B. Rückstellungen 42.694,15 88.671,33
C. Verbindlichkeiten 288.228,80 199.454,90
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 191.399,55 105.785,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 96.829,25 93.669,25
Passiva 715.429,36 706.440,13

Anhang

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der black entertainment GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB HRB 41419) zum 31.12.2022 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.

Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Tanzlokals (Schwankwirtschaft/Diskothek). von Veranstaltungen jeglicher Art, insbesondere gastronomische Veranstaltungen sowie des Merchandising.

2.  Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1  Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Saldierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2  Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2022 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.3  Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Bei den sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGBkommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten für die weitere Erfüllung der Aufbewahrungspflicht entstehen werden.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

3.  Erläuterungen zur Bilanz

3.1  Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 288.228,80 passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:


Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR
191.399,55
(Vorjahr: EUR
105.785,65
)

Restlaufzeit über einem Jahr:
EUR
96.829,25
(Vorjahr: EUR
93.669,25
)

Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)
Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2022

kleiner 1 J.
größer 1 Jahr

TEUR
TEUR
TEUR
aus Lieferungen und Leistungen
101,7
101,7
0,0
gegenüber verbundenen Unternehmen
96,8
0,0
96,8
sonstige Verbindlichkeiten
89,7
89,7
0,0
Summe
288,2
191,4
96,8



4.  Erläuterungen zur Gewinn und- Verlustrechnung

4.1  Sonstige betriebliche Erträge, sonstige betriebliche Aufwendungen

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 0,00 enthalten.

5.  Ergänzende Angaben

5.1  Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:
·  Stefani Kilic, Geschäftsführerin

5.2  Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 12,0 Arbeitnehmer beschäftigt.

5.3  Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern
 gemäß § 285 Nr. 9c HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG

Forderungen aus Darlehen  EUR 245.257,10

5.4  Muttergesellschaft gemäß § 285 Nr. 14a HGB

Muttergesellschaft gemäß § 285 Nr. 14a HGB ist die Star Gastronomie u. Event GmbH, Mainz mit 100 % Anteilsbesitz.

5.5  Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres
 gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind nicht zu verzeichnen.

5.6  Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 106.689,36.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
·  EUR 106.689,36 aus vertraglich laufenden Mietverpflichtungen

Mainz, 22.02.2024

Geschäftsführung: __________________________

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.02.2024 festgestellt.

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