Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 25113
Eingetragen
26.3.2010
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Lampen und LeuchtenReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Einbringung von Werk- und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Elektroinstallation, Datennetzwerktechnik, Beleuchtung und Schwachstromtechnik einschließlich Kundendienst.

Historie

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Management

NameRolle
Helmut Lutz
seit 26.3.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

86399 Bobingen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lutz Elektro GmbH

Bobingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

10982,58

0

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

10982,58

0

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

46496,69

0

I. Vorräte

12319,25

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

16522,47

0

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

17654,97

0

C. Rechnungsabgrenzungsposten

698,12

0

Summe Aktiva


58177,39

0



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

18215,27

0

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

0

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

0

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-6784,73

0

B. Rückstellungen

2089,00

0

C. Verbindlichkeiten

37873,12

0

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

58177,39

0

ANHANG

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss der Lutz Elektro GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Lutz Elektro GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 i.V.m. § 326 HGB, in Anspruch genommen. Das Prinzip der Bilanzkontinuität wurde beachtet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenständewurden nicht angesetzt.

Die Sachanlagensind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die Absetzung für Abnutzung von in 2010 angeschafften Wirtschaftsgüter wurde ausschließlich zu gleichen Jahressätzen (linear) durchgeführt, ansonsten die lineare bzw. degressiven Ansätze des Vorjahres fortgeführt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 € werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben, die Geringwertige Wirtschaftsgüter von 150 € bis 1.000 € nach § 6 Abs. 2a EStG unabhängig von der betrieblichen Nutzungsdauer in einen Sammelposten eingestellt und auf 5 Jahre linear abgeschrieben.

Die Vorrätewurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In den Herstellkosten werden auch angemessene Anteile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Scheckssind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionensind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapitalentspricht dem Gesellschaftsvertrag.

Die Rückstellungenbeinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Sonstige Angaben zum Jahresabschluss

Die Verbindlichkeitensind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

gesamt

Restlaufzeit

Restlaufzeit

Bilanzjahr

bis ein Jahr

> 5 Jahre

40.949,94

27.097,01

13.852,93

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag dieFührung der Geschäfte unverändert bei Herrn Helmut Lutz.Vorschüsse oder Kredite wurden nicht gewährt, Haftungsverhältnisse zugunsten des Geschäftsführers wurden nicht eingegangen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

In der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres in Höhe von Euro 6.784,73 zum 31. Dezember 2010 auf neue Rechnung vorzutragen.

Kronburg, den 22.07.2011, Erich Schmid

 

Helmut Lutz

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