Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 505441
Eingetragen
20.5.2010
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnEinzelhandel mit WohnmöbelnGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und Bauelementen
Gegenstand
Betreiben eines Baugeschäfts.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Happ
seit 26.1.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Monika Happ
Zella-Mehlis
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SBI GmbH i. L.

Zella-Mehlis

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 49.778,12 49.628,98
I. Finanzanlagen 49.778,12 49.628,98
B. Umlaufvermögen 33.479,12 74.274,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.979,14 16.639,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.499,98 57.635,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.650,80 3.714,23
Summe Aktiva 84.908,04 127.617,90

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 35.184,58 73.010,37
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 19.481,31 19.481,31
III. Bilanzverlust 9.296,73 -28.529,06
B. Rückstellungen 49.645,00 51.645,00
C. Verbindlichkeiten 78,46 2.962,53
Summe Passiva 84.908,04 127.617,90

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Ausleihungen zum Nennwert

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens und angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von

28.529,06 EUR.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 15,23 EUR.

Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen 0,00 EUR.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung / Liquidator

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Andreas Happ als Liquidator.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Personalstand

Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen lag bei 1 Arbeitnehmer.

Die Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer erfolgte nach § 267 i. V. m. § 285 Nr. 7 HGB.

Bilanzierungsgrundsätze gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

in EUR
Ausleihungen 0,00
Forderungen 0,00
Verbindlichkeiten 0,00

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Benshausen, den 22. Mai 2023

Andreas Happ

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.5.2023.

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