Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Amm seit 24.10.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 55.00% | |
| 45.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GFES GmbHKonradsreuthJahresabschluss zum 31. Dezember 2013BilanzAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Aufgrund der Umstellung der Sachkonten kann ein Vergleich mit dem Vorjahr nur bedingt erfolgen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 27,56 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 335%. Die Steuerlatenzen beruhen auf der Pensionsrückstellung, deren handelsrechtlicher Wert per 31.12.2013 bei 164.940,00 € und der steuerrechtliche Wert bei 126537,00 €. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC) bewertet. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. 9.250,00 € eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 0). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): durchschnittlicher Marktzins von 4,88% für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G", Die Sonst. Rückstellungen betragen 64914,86 € wovon: Urlaubsrückstellung mit 30917,54 €, Archivierungskosten mit 1000,00 €, Jahresabschlusskosten mit 4300,00 €, Berufsgenossenschaft mit 28000,00 €, Sonst. Rückstellungen mit 697,32 € enthalten sind. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht. Zum 31.12.2013 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB): Mietverträge Immobilien mit Jahresbetrag v. 56640,00 €. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Es wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB vorgenommen. Außerordentlichen Aufwendungen (§ 277 IV 2 HGB) sind im Geschäftsjahr 2013 nicht angefallen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB). Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 86 Arbeitnehmer beschäftigt . Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Torsten Zeh Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Konradsreuth, den 06.03.2014 GFES GmbH Torsten Zeh Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 06.03.2014 festgestellt. Anlagespiegel zum 31.12.2013
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