Fliesen
Strang GmbH
Troisdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
120.933,42 |
179.547,42 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,50 |
6,50 |
| II.
Sachanlagen |
105.926,92 |
174.040,92 |
| III.
Finanzanlagen |
15.000,00 |
5.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.926.909,07 |
2.409.332,94 |
| I.
Vorräte |
1.536.690,18 |
946.519,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
439.869,29 |
458.429,93 |
| davon
gegen Gesellschafter |
266.302,18 |
269.022,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
950.349,60 |
1.004.383,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.041,38 |
11.097,32 |
| Aktiva |
3.060.883,87 |
2.599.977,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.412.888,37 |
1.339.869,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
306.775,13 |
306.775,13 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.033.094,53 |
964.468,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
73.018,71 |
68.626,32 |
| B.
Rückstellungen |
573.498,40 |
742.914,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.074.497,10 |
517.193,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.074.497,10 |
517.193,73 |
| Passiva |
3.060.883,87 |
2.599.977,68 |
Anhang
z u m
31. Dezember 2023
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der sonstigen Pflichtangaben
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Fliesen Strang GmbH
(Amtsgericht Siegburg HR B 2087) wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der
§§ 242 ff. und 264 ff. des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gliederung der Bilanz wurde § 266
Abs. 2 und 3 HGB angewandt; von der Möglichkeit des
verkürzten Ausweises wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt; demgemäß
erfolgt die Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften bei Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens. Die
Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Aus der als Anlage beigefügten Entwicklung des
Anlagevermögens sind die Nutzungsdauer und die
Abschreibungssätze zu entnehmen. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung
vollständig als Betriebsausgaben erfasst.
Die
Forderungen und den sonstigen
Vermögensgegenständen werden mit dem Nennwert
bilanziert. Den erkennbaren Risiken zu entsprechen wurden
zweifelhafte Forderungen umgebucht und durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
solche gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von
EUR 266.302,18 (Vorjahr: EUR 269.022,72) enthalten.
Flüssige Mittelwerden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Die langfristigen Rückstellungen sind
gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst worden.
Bei der
Pensionsrückstellung wurde der
Erfüllungsbetrag zum 31.12.2023 in Höhe von EUR
514.199,00 durch das versicherungsmathematische Gutachten
der Allianz ermittelt. Die Ermittlung erfolgte auf der
Grundlage der folgenden Angaben (§ 285 Nr. 24 Halbsatz
1 HGB):
Es wurde die Methode des Barwertverfahrens mit einem
Zinssatz i. H. v. 1,82 % angewendet. Die Lohn- Gehalt- und
Rententrends wurden in Höhe von 0% berücksichtigt
und die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck Lizenz
Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln angewandt.
Aufgrund der Anwendung des durchschnittlichen
Zinssatzes für die vergangenen zehn Jahre mit 1,82%
statt des Zinssatzes für die vergangenen sieben Jahre
mit 1,74% ergibt sich eine Ausschüttungssperre
gemäß § 253 (6) HGB in Höhe von EUR
4.742,00.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt und haben alle eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Wolfgang Strang geführt.
Vergütung an den Geschäftsführer
Im Bezug auf die Angaben gemäß § 285
Nr. 9a HGB wird von den Erleichterungen gemäß
§ 288 (1) Nr 1 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Geschäftsführer Herrn
Wolfgang Strang besteht eine Forderung. Dieses Konto wurde
in Form eines Kontokorrents geführt.
Ergebnisverwendungen
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR
73.018,71 wird unter Einbeziehung des Gewinnvortrages auf
neue Rechnung vorgetragen.
Troisdorf-Bergheim, 23.
September 2024
gez.,
Wolfgang Strang
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2024
festgestellt.
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