Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH (GVB)
Selbe AdressePersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Hans Trillmich seit 4.1.2019 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbHGörlitzJahresabschluss 2017Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20171 Allgemeine AngabenDem Jahresabschluss der Verkehrsgesellschaft
Görlitz GmbH (VGG), Görlitz, zum 31. Dezember
2017 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften
sowie die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) zu Grunde. Die Gliederung des Jahresabschlusses
erfolgte nach den ergänzenden Bestimmungen der
Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses
von Verkehrsunternehmen vom 27. Februar 1968 (BGBl. I S.
193), die durch Artikel 8 Absatz 11 des Gesetzes vom 17.
Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen des §
288 Abs. 1 HGB werden teilweise in Anspruch genommen.
Die VGG ist am Amtsgericht Dresden und im
Handelsregister unter HRB 13333 eingetragen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
nach dem Gesamtkostenverfahren.
Durch das BilRUG wurden die Umsatzerlöse mit
Wirkung für das Geschäftsjahr 2016 begrifflich
neu gefasst, was in 2016 Auswirkungen auf den Ausweis der
Umsatzerlöse/der sonstige betrieblichen Erträge
sowie ggf. korrespondierender Aufwendungen zur Folge hatte.
Aufgrund praktischer Anwendungsfälle erfolgte in 2017
in diversen handelsrechtlichen Kommentaren sowie der
Literatur eine klarstellende Auslegung der
Abgrenzungskriterien, insbesondere konzerninterne
Leistungen betreffend. Vor dem Hintergrund der
klarstellenden Auslegung erfolgten Anpassungen im Ausweis
ohne Anpassung der Vorjahreszahlen in der Gewinn- und
Verlustrechnung. Die Anpassungen sind zur Herstellung der
Vergleichbarkeit in den Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung bei den betroffenen Posten dargestellt.
Auf der Grundlage des zwischen der VGG und der
Stadtwerke Görlitz AG (SWG), Görlitz, bestehenden
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erfolgte
für 2017 ein Verlustausgleich in Höhe von TEUR
1.633.
2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Gesellschaft betreibt auf Basis eines
Betriebsüberlassungsvertrages mit der Stadtwerke
Görlitz AG sowie den dazugehörigen
personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen durch
den Freistaat Sachsen Bus- und Schienenverkehre für
die Stadt Görlitz. Gleichzeitig besteht ein
Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke
Görlitz AG. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen
beiden Gesellschaftern der VGG, die hinsichtlich der
Laufzeit mit den beförderungsrechtlichen Genehmigungen
als auch mit dem Ergebnisabführungsvertrag
verknüpft ist, stellt sicher, dass die aus dem
Betriebsüberlassungsvertrag entstehenden Verluste
über den Ergebnisabführungsvertrag jährlich
ausgeglichen werden. Die genannten Verträge werden
wirtschaftlich als eine Einheit betrachtet.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare und für einen Teil der
Straßenbahnen degressive Abschreibungen unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,
bewertet. Diese Wertansätze wurden nach Art. 67 Abs. 4
EGHGB beibehalten.
Die Busse der Gesellschaft werden über eine
Nutzungsdauer von zwölf Jahren abgeschrieben.
Die Straßenbahnen der Gesellschaft wurden
über eine Nutzungsdauer zwischen 16 und 19 Jahren
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter werden in Form eines
Sammelpostens aktiviert und jahrgangsbezogen über die
Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu den durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Liquide Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten) sind zu Nennwerten bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktiv-
bzw. Passivseite Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital und die Kapital- sowie
Gewinnrücklagen sind zum Nennbetrag angesetzt.
In den Geschäftsjahren 2005 und 2006 wurden die
gewährten Investitionszuschüsse (gemäß
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz der Landesregierung
(GVFG)) direkt von den Anschaffungskosten abgesetzt. Bis
zum Geschäftsjahr 2004 und wieder ab dem
Geschäftsjahr 2007 wurden diese Zuschüsse in
einen passivischen Sonderposten für
Investitionszuschüsse eingestellt, der entsprechend
der Nutzungsdauer der geförderten
Vermögensgegenstände aufgelöst wird.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem.
§ 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Für die Bewertung der
Altersteilzeitrückstellung (TEUR 7) wurde ein
versicherungsmathematisches Gutachten erstellt. Die
Bewertung erfolgte nach der PUC-Methode. Der Bewertung
liegen die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck
und ein Zinssatz von 2,88 % zu Grunde. Es wird Gehalts- und
Rententrend von jeweils 1,8 % bei der Berechnung
unterstellt.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit ihrem
Erfüllungsbetrag.
3 Erläuterungen zur BilanzZur Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2017 wird auf den Anlagespiegel in der
Anlage zum Anhang verwiesen.
Die Vorräte beinhalten im Wesentlichen Ersatzteile
für Straßenbahnen und Kraftomnibusse.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im
Wesentlichen gegen die Transdev GmbH, Berlin, aus einem
Cash-Pool-Guthaben in Höhe von TEUR 2.920 (i. Vj. TEUR
2.943) und gegen den Gesellschafter, die Stadtwerke
Görlitz AG (kurz "SWG") , in Höhe von TEUR 42 aus
den Umsatzsteuer-Voranmeldungen November und Dezember 2017
auf Grund der umsatzsteuerlichen Organschaft.
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die anderen Gewinnrücklagen resultieren mit TEUR 40
aus der Anwendung des BilMoG.
Die Auflösung des Sonderpostens für
Investitionszuschüsse wurde unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen erfasst.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse hat
sich wie folgt entwickelt:
Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere
Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen
von TEUR 450 (i. Vj. TEUR 389), Rückstellungen
für Rückbauverpflichtung von Gleisanlagen von
TEUR 103 (i. Vj. TEUR 103), Rückstellungen
unterlassener Instandhaltung von TEUR 54 (i. Vj. TEUR 16)
und Rückstellungen für Altersteilzeit von TEUR 7
(i.Vj. TEUR 28).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr)
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht
besichert.
5 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse nach den §§ 251 und
268 Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB bestehen für
Zahlungsverpflichtungen aus dem mit der Stadtwerke
Görlitz AG (Gesellschafter) am 24. Mai 1996
geschlossenen Betriebsüberlassungs- und Pachtvertrag.
Die SWG hat der VGG im Rahmen dieses Vertrages
sämtliches dem Nahverkehr zugeordnetes
Immobilienvermögen nebst sämtlichen
Betriebsvorrichtungen sowie Gleisanlagen, Oberleitungen und
Gegenstände des Schienenverkehrs auf unbestimmte Zeit
verpachtet. Das Pachtentgelt bestimmt sich nach dem Betrag
der jährlichen Abschreibungen der gepachteten
Vermögensgegenstände sowie nach der Verzinsung
des für diese Zwecke von der SWG jeweils aufgenommenen
Fremdkapitals zuzüglich eines Aufschlags von 15 %. Die
Pachtzahlungen ab 2017 belaufen sich auf TEUR 353 p. a.,
der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von
sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres
gekündigt werden.
6 Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr 2017 waren durchschnittlich 97
Arbeitnehmer (i. Vj. 83} beschäftigt. Davon entfallen
7 auf Mitarbeiter der Verwaltung sowie 90 Mitarbeiter auf
den operativen Bereich.
Herr Dipl.-Ing. (FH) Frank Müller war im
Geschäftsjahr 2017 alleiniger
Geschäftsführer der VGG.
Die Gesellschafter der VGG sind zu 51 % die Stadtwerke
Görlitz AG, Görlitz, und zu 49 % die Transdev
Stadt GmbH, Berlin.
Mit der SWG besteht seit dem 24. Mai 1996 ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Als verbundene Unternehmen werden alle Gesellschaften
angesehen, die unter der Kontrolle der Transdev Group S.A.,
Paris, Frankreich, stehen.
Den Konzernabschluss für den größten
Konsofidierungskreis erstellt die Transdev Group S.A.,
Paris, Frankreich. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft
erhältlich. Die Offenlegung des Konzernabschlusses
erfolgt in Frankreich.
Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen in
den Konzernabschluss der Transdev GmbH, Berlin, einbezogen.
Die Transdev GmbH erstellt einen Konzernabschluss für
den kleinsten Konsolidierungskreis. Dieser wird im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Görlitz, den 29. März 2018
Frank Müller
Gesellschafter
Verkehrsgesellschaft
vom 18. Juli 2018
Unter Wahrung der Form und Einhaltung der Frist hat der
Geschäftsführer mit Einladungsschreiben
eingeladen:
Beschluss-Nr. 1.1/01/18 einstimmigDie Gesellschafterversammlung beschließt:
der Jahresabschluss der Verkehrsgesellschaft
Görlitz GmbH zum 31. Dezember 2017 wird festgestellt.
Beschluss-Nr. 1.2/01/18 einstimmigDie Gesellschafterversammlung beschließt:
dem Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft
Görlitz GmbH, Herrn Frank Müller wird für
das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Stadtwerke Görlitz AG
M. Kienzler
handelnd in Vollmacht für
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