Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbHLiquidiert

02826 Görlitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 13333
Eingetragen
17.7.1996
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenBetrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugePersonenbeförderung im Eisenbahnverkehr
Gegenstand
Übernahme, Einrichtung und der Betrieb von Personenverkehren nach dem Personenbeförderungsgesetz und die Übernahme von sonstigen, insbesondere kommunalen Verkehrsaufgaben; Durchführung von Schienenpersonen- und Güterverkehren auf Eisenbahnstrecken, Betreibung von Eisenbahn-Infrastrukturanlagen sowie sonstige Eisenbahnverkehrsdienstleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH

Görlitz

Jahresabschluss 2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva


31.12.2017 31.12.2016

EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen



I. Immaterielle Vermögensgegenstände



Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
271.839,00
139.684,00
II. Sachanlagen



1. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 600.016,00
676.633,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 192.520,00
187.201,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 250.060,33 1.042.596,33 66.056,73 929.890,73


1.314.435,33
1.069.574,73
B. Umlaufvermögen



I. Vorräte



Roh-, Hills- und Betriebsstoffe
121.519,38
115.505,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände



1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 518.572,76
573.620,10
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.961.985,55
3.027.571,64
-davon gegen Gesellschafter EUR 42.431,72



-(i. Vj. EUR 84.777,45)-



3. Sonstige Vermögensgegenstände 40.002,42 3.520.560,73 47.272,25 3.648.463,99
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
54.140,18
31.382,78


3.696.220,29
3.795.351,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten
27.360,54
30.358,05


5.038.016,16
4.895.284,59

Passiva


31.12.2017 31.12.2016

EUR EUR
A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 3.415.343,44 3.415.343,44
III. Gewinnrücklage 40.000,00 40.000,00

3.481.343,44 3.481.343,44
B. Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen 299.891,00 353.962,00
C. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen 914.918,52 845.313,03
D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 139.560,33 152.183,75
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

--davon gegenüber Gesellschafter EUR 853,23 (i. Vj. EUR 0,00)- 76.985,89 306,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 100.681,98 61.845,53
--davon aus Steuern EUR 35.274,36 (i.Vj EUR 33.572,80)

-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

-EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00)-


317.228,20 214.335,28
E. Rechnungsabgrenzungsposten 24.635,00 330,84

5.038.016,16 4.895.284,59

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

1 Allgemeine Angaben

Dem Jahresabschluss der Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH (VGG), Görlitz, zum 31. Dezember 2017 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) zu Grunde. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den ergänzenden Bestimmungen der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 27. Februar 1968 (BGBl. I S. 193), die durch Artikel 8 Absatz 11 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB werden teilweise in Anspruch genommen.

Die VGG ist am Amtsgericht Dresden und im Handelsregister unter HRB 13333 eingetragen.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.

Durch das BilRUG wurden die Umsatzerlöse mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2016 begrifflich neu gefasst, was in 2016 Auswirkungen auf den Ausweis der Umsatzerlöse/der sonstige betrieblichen Erträge sowie ggf. korrespondierender Aufwendungen zur Folge hatte. Aufgrund praktischer Anwendungsfälle erfolgte in 2017 in diversen handelsrechtlichen Kommentaren sowie der Literatur eine klarstellende Auslegung der Abgrenzungskriterien, insbesondere konzerninterne Leistungen betreffend. Vor dem Hintergrund der klarstellenden Auslegung erfolgten Anpassungen im Ausweis ohne Anpassung der Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Anpassungen sind zur Herstellung der Vergleichbarkeit in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung bei den betroffenen Posten dargestellt.

Auf der Grundlage des zwischen der VGG und der Stadtwerke Görlitz AG (SWG), Görlitz, bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erfolgte für 2017 ein Verlustausgleich in Höhe von TEUR 1.633.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Gesellschaft betreibt auf Basis eines Betriebsüberlassungsvertrages mit der Stadtwerke Görlitz AG sowie den dazugehörigen personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen durch den Freistaat Sachsen Bus- und Schienenverkehre für die Stadt Görlitz. Gleichzeitig besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke Görlitz AG. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Gesellschaftern der VGG, die hinsichtlich der Laufzeit mit den beförderungsrechtlichen Genehmigungen als auch mit dem Ergebnisabführungsvertrag verknüpft ist, stellt sicher, dass die aus dem Betriebsüberlassungsvertrag entstehenden Verluste über den Ergebnisabführungsvertrag jährlich ausgeglichen werden. Die genannten Verträge werden wirtschaftlich als eine Einheit betrachtet.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und für einen Teil der Straßenbahnen degressive Abschreibungen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet. Diese Wertansätze wurden nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten.

Die Busse der Gesellschaft werden über eine Nutzungsdauer von zwölf Jahren abgeschrieben.

Die Straßenbahnen der Gesellschaft wurden über eine Nutzungsdauer zwischen 16 und 19 Jahren abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter werden in Form eines Sammelpostens aktiviert und jahrgangsbezogen über die Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben.

Die Vorräte werden zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Liquide Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) sind zu Nennwerten bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktiv- bzw. Passivseite Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital und die Kapital- sowie Gewinnrücklagen sind zum Nennbetrag angesetzt.

In den Geschäftsjahren 2005 und 2006 wurden die gewährten Investitionszuschüsse (gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz der Landesregierung (GVFG)) direkt von den Anschaffungskosten abgesetzt. Bis zum Geschäftsjahr 2004 und wieder ab dem Geschäftsjahr 2007 wurden diese Zuschüsse in einen passivischen Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt, der entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände aufgelöst wird.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Für die Bewertung der Altersteilzeitrückstellung (TEUR 7) wurde ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellt. Die Bewertung erfolgte nach der PUC-Methode. Der Bewertung liegen die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck und ein Zinssatz von 2,88 % zu Grunde. Es wird Gehalts- und Rententrend von jeweils 1,8 % bei der Berechnung unterstellt.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit ihrem Erfüllungsbetrag.

3 Erläuterungen zur Bilanz

Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017 wird auf den Anlagespiegel in der Anlage zum Anhang verwiesen.

Die Vorräte beinhalten im Wesentlichen Ersatzteile für Straßenbahnen und Kraftomnibusse.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegen die Transdev GmbH, Berlin, aus einem Cash-Pool-Guthaben in Höhe von TEUR 2.920 (i. Vj. TEUR 2.943) und gegen den Gesellschafter, die Stadtwerke Görlitz AG (kurz "SWG") , in Höhe von TEUR 42 aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen November und Dezember 2017 auf Grund der umsatzsteuerlichen Organschaft.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die anderen Gewinnrücklagen resultieren mit TEUR 40 aus der Anwendung des BilMoG.

Die Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse wurde unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse hat sich wie folgt entwickelt:


31.12.2017 31.12.2016

TEUR TEUR
1. Januar 354 402
Einstellung 0 178
Auflösung -54 -226
31. Dezember 300 354

Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen von TEUR 450 (i. Vj. TEUR 389), Rückstellungen für Rückbauverpflichtung von Gleisanlagen von TEUR 103 (i. Vj. TEUR 103), Rückstellungen unterlassener Instandhaltung von TEUR 54 (i. Vj. TEUR 16) und Rückstellungen für Altersteilzeit von TEUR 7 (i.Vj. TEUR 28).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

5 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse nach den §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen für Zahlungsverpflichtungen aus dem mit der Stadtwerke Görlitz AG (Gesellschafter) am 24. Mai 1996 geschlossenen Betriebsüberlassungs- und Pachtvertrag. Die SWG hat der VGG im Rahmen dieses Vertrages sämtliches dem Nahverkehr zugeordnetes Immobilienvermögen nebst sämtlichen Betriebsvorrichtungen sowie Gleisanlagen, Oberleitungen und Gegenstände des Schienenverkehrs auf unbestimmte Zeit verpachtet. Das Pachtentgelt bestimmt sich nach dem Betrag der jährlichen Abschreibungen der gepachteten Vermögensgegenstände sowie nach der Verzinsung des für diese Zwecke von der SWG jeweils aufgenommenen Fremdkapitals zuzüglich eines Aufschlags von 15 %. Die Pachtzahlungen ab 2017 belaufen sich auf TEUR 353 p. a., der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden.

6 Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2017 waren durchschnittlich 97 Arbeitnehmer (i. Vj. 83} beschäftigt. Davon entfallen 7 auf Mitarbeiter der Verwaltung sowie 90 Mitarbeiter auf den operativen Bereich.

Herr Dipl.-Ing. (FH) Frank Müller war im Geschäftsjahr 2017 alleiniger Geschäftsführer der VGG.

Die Gesellschafter der VGG sind zu 51 % die Stadtwerke Görlitz AG, Görlitz, und zu 49 % die Transdev Stadt GmbH, Berlin.

Mit der SWG besteht seit dem 24. Mai 1996 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Als verbundene Unternehmen werden alle Gesellschaften angesehen, die unter der Kontrolle der Transdev Group S.A., Paris, Frankreich, stehen.

Den Konzernabschluss für den größten Konsofidierungskreis erstellt die Transdev Group S.A., Paris, Frankreich. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt in Frankreich.

Die Gesellschaft wird als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der Transdev GmbH, Berlin, einbezogen. Die Transdev GmbH erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Görlitz, den 29. März 2018

Frank Müller
Geschäftsführer

Gesellschafter

Verkehrsgesellschaft
Görlitz GmbH

vom 18. Juli 2018

Unter Wahrung der Form und Einhaltung der Frist hat der Geschäftsführer mit Einladungsschreiben eingeladen:

Beschluss-Nr. 1.1/01/18 einstimmig

Die Gesellschafterversammlung beschließt:

der Jahresabschluss der Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH zum 31. Dezember 2017 wird festgestellt.

Beschluss-Nr. 1.2/01/18 einstimmig

Die Gesellschafterversammlung beschließt:

dem Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH, Herrn Frank Müller wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

M. Block P. Starre M. Kienzler

Stadtwerke Görlitz AG
Gesellschafter der
Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH

M. Kienzler

handelnd in Vollmacht für
Transdev Stadt GmbH
Gesellschafter der
Verkehrsgesellschaft Görlitz GmbH

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