Borkowski
Berlin Handelsgesellschaft mbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
631.738,50 |
710.732,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.932,00 |
9.235,00 |
| II.
Sachanlagen |
607.506,50 |
698.197,00 |
| III.
Finanzanlagen |
3.300,00 |
3.300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.238.287,92 |
1.170.899,98 |
| I.
Vorräte |
325.077,27 |
334.059,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
908.522,32 |
830.403,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.688,33 |
6.437,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.000,00 |
1.000,00 |
| Aktiva |
1.871.026,42 |
1.882.631,98 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
222.453,44 |
184.917,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
84.917,20 |
76.040,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
37.536,24 |
8.876,93 |
| B.
Rückstellungen |
46.624,12 |
61.455,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.601.948,86 |
1.636.258,96 |
| Passiva |
1.871.026,42 |
1.882.631,98 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Borkowski Berlin Handelsgesellschaft mbH hat
ihren Sitz in Berlin. Das Unternehmen ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg)
unter HRB 63811 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der
Borkowski Berlin Handelsgesellschaft mbH ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft erfüllt am Bilanzstichtag 31.
Dezember 2023 die Größenkriterien einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen wird
nur insoweit Gebrauch gemacht, als die
Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses dadurch keine
Einschränkung erfährt.
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB
gegliedert. Für die Bewertung werden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze der §§ 252 ff. HGB
angewendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben
sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Bilanzierung erfolgte unter der
going-concern-Prämisse.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zum
Festwert angesetzt.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich zum Nennwert. Der
Grundsatz der Einzelbewertung wurde beachtet.
Ausfallgefährdete Forderungen wurden wertberichtigt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfall-,
Erlösschmälerungs- und Verzögerungsrisikos
wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1 % auf
den Nettoforderungsbestand gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung der
Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlageposten und die
Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 ist in der Anlage
zum Anhang dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des
Anhangs.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben in Höhe von EUR 476.935,56 (Vorjahr: EUR
447.276,85) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, in
Höhe von EUR 353.923,06 (Vorjahr: EUR 346.056,00) eine
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren und in
Höhe von EUR 61.748,25 (Vorjahr: EUR 153.345,42) eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Sie sind wie im
Vorjahr vollständig durch Grundpfandrechte bzw.
Sicherungsübereignungen besichert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben im
Geschäftsjahr insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr. Im Vorjahr hatten Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 55.227,06 eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr und in Höhe von EUR 157.280,00 eine
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 8.283,02
(Vorjahr: EUR 7.720,66) und Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 1.050,24 (Vorjahr:
EUR 2.703,22) enthalten.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 32 (Vorjahr: 26).
Namen der Geschäftsführer
Zur Geschäftsführung ist berufen:
Herr Alexander Borkowski, Braunschweig, Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, den 28. Oktober
2024
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Ort, Datum
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Alexander Borkowski
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2024
festgestellt.
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