KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Peter Heling seit 31.8.2022 | Geschäftsführer |
Welf Reinhold seit 1.9.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CI CONDOR Immobilien GmbHHamburgGeschäftsbericht 2023CI CONDOR Immobilien GmbHBilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023*
* Bei Davon-Vermerken Vorjahreszahlen in Klammern AnhangRechtsgrundlagen Die Erstellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die CI CONDOR Immobilien GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen teilweise Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den um Abschreibungen geminderten Anschaffungs oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bei einer dauernden Wertminderung bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear über die Nutzungsdauer von 43 Jahren. Zuschreibungen erfolgten gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB; jedoch maximal auf die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Forderungen wurden mit den Nennwerten angesetzt. Erkennbaren Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen wurden abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden mit dem Nennwert angesetzt. Sonstige Rückstellungen wurden nach § 253 HGB mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und, soweit die Laufzeit der Rückstellung mehr als ein Jahr beträgt, abgezinst. Der jeweilige Zinssatz wurde auf Basis des von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre auf das Jahresende hochgerechnet. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva Anlagevermögen A. II. SACHANLAGEN
Auf die Darstellung eines Anlagenspiegels wurde gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. Umlaufvermögen B.I. ZUM VERKAUF BESTIMMTE GRUNDSTÜCKE UND ANDERE VORRÄTE
B.II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um einen Dauervorschuss für die Hausverwaltung. B.IV. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN UND SCHECKS
Erläuterungen zur Bilanz - Passiva A. EIGENKAPITAL
B. RÜCKSTELLUNGEN
C. VERBINDLICHKEITEN
Bei den Garantieeinbehalten handelt es sich um Sicherheitseinbehalte für noch nicht abgenommene oder beendete Bauleistungen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. UMSATZERLÖSE
2. VERÄNDERUNG DES BESTANDES AN ZUM VERKAUF BESTIMMTEN GRUNDSTÜCKEN MIT FERTIGEN ODER UNFERTIGEN BAUTEN SOWIE UNFERTIGEN LEISTUNGEN
3. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
4. AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
7. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
12. ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN
16. SONSTIGE STEUERN
Sonstige Anhangangaben Die CI CONDOR Immobilien GmbH hat ihren Sitz in Hamburg mit der Geschäftsanschrift 20097 Hamburg, Heidenkampsweg 102 und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 106457). Gesellschafter der CI CONDOR Immobilien GmbH ist zu 100 % die Condor Lebensversicherungs-AG, Hamburg. Geschäftsführung Christian Heling Abteilungsleiter Bereich Immobilien R+V Lebensversicherung AG Welf Reinhold Abteilungsleiter Rechnungswesen Komposit R+V Allgemeine Versicherung AG Bezüge der Geschäftsführung Im Geschäftsjahr wurden keine Vergütungen an die Geschäftsführer geleistet. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB liegen nicht vor. Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Honorare des Abschlussprüfers Es wurden für das Geschäftsjahr Honorare für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 5.567,00 Euro (netto) als Aufwand erfasst. Abschlussprüfer der CI CONDOR Immobilien GmbH ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt. Sonstige Bemerkungen Auf Grund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vom 10. September 2012 mit der Condor Lebensversicherungs-AG, geändert durch Änderungsvertrag vom 28. Mai 2014, ist der gesamte Gewinn abzuführen. Die Verluste werden nach § 302 AktG von der herrschenden Gesellschaft ausgeglichen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden nicht. Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Im Berichtszeitraum sind keine Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB mit nahe stehenden Unternehmen und Personen getätigt worden. Konzernabschluss Der Jahresabschluss CI CONDOR Immobilien GmbH wird nicht in den Konzernabschluss der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Der Konzernabschluss der R+V Versicherung AG wird als Teilkonzern in den übergeordneten Konzernabschluss der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Konzerngesellschaftsebene Die CI CONDOR Immobilien GmbH ist Teil der DZ BANK Gruppe. In bestimmten Rechtsordnungen, in denen die DZ BANK Gruppe tätig ist, wurden Gesetze zur globalen Mindestbesteuerung (BEPS 2.0 Pillar 2) erlassen oder inhaltlich umgesetzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen, das am 27.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Das Gesetz tritt für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr des Konzerns in Kraft. Der Konzern fällt in den Geltungsbereich der erlassenen oder materiell-rechtlich umgesetzten Rechtsvorschriften und hat eine Bewertung der potenziellen Betroffenheit des Konzerns von der globalen Mindestbesteuerung vorgenommen. Die CI CONDOR Immobilien GmbH ist Teil der Mindeststeuergruppe gemäß § 3 Abs. 1 MinStG mit der DZ BANK AG als oberste Muttergesellschaft und Gruppenträger. Der Gruppenträger schuldet die Mindeststeuer nach dem MinStG und hat den Mindeststeuer-Bericht sowie die entsprechende Steuererklärung im Inland abzugeben. Die DZ BANK Gruppe erwartet aus Konzernsicht ein lediglich unwesentliches Ertragsteuerrisiko aus der globalen Mindestbesteuerung. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. ErgebnisverwendungsvorschlagAufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Condor Lebensversicherungs-AG ist das Jahresergebnis ausgeglichen.
Hamburg, 29. Februar 2024 CI CONDOR Immobilien GmbH Heling Reinhold Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CI CONDOR Immobilien GmbH, Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der CI CONDOR Immobilien GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 14.03.2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Sandro Trischmann, Wirtschaftsprüfer ppa. Steffen Wohn, Wirtschaftsprüfer Gesellschafterbeschluss der CI Condor Immobilien GmbHDie Condor Lebensversicherungs-AG als Alleingesellschafterin der CI Condor Immobilien GmbH beschließt hiermit in Form der schriftlichen Fassung eines Gesellschafterbeschlusses gemäß § 48 Abs. 2 GmbHG einstimmig was folgt: 1. Der in der Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wird festgestellt. 2. Den jeweils amtierenden Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. 3. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 wird die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, bestellt. Die Geschäftsführung wird beauftragt, namens der Gesellschaft der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, den Auftrag zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zu den hierfür vereinbarten Konditionen zu erteilen. Die Alleingesellschafterin erklärt ausdrücklich ihr Einverständnis mit der Form der schriftlichen Fassung des Gesellschafterbeschlusses.
Wiesbaden, 05.06.2024 Dr. Ising ppa. Dr. Habermann |
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