Moser Bau
GmbH
Parsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.662.739,85 |
1.497.777,32 |
| I.
Sachanlagen |
555.343,00 |
534.601,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.107.396,85 |
963.176,32 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.913.040,48 |
3.036.564,45 |
| I.
Vorräte |
227.927,12 |
359.154,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.357.859,46 |
1.859.155,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.327.253,90 |
818.254,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.076,77 |
2.181,07 |
| Summe
Aktiva |
4.579.857,10 |
4.536.522,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.148.206,99 |
3.985.251,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.959.686,69 |
3.950.551,81 |
| III.
Jahresüberschuss |
162.955,71 |
9.134,88 |
| B.
Rückstellungen |
153.302,89 |
259.470,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
278.347,22 |
291.801,02 |
| Summe
Passiva |
4.579.857,10 |
4.536.522,84 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Moser Bau GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft wird beim Handelsregister
Nürnberg unter der Nummer HRB 9513 geführt. Sitz
der Gesellschaft ist Parsberg.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem
stehen weder rechtliche noch tatsächliche
Gegebenheiten entgegen.
Eine Anpassung bzw. Überleitungsrechnung der
Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres aufgrund des
§ 277 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) i.V. mit Art. 75
EGHGB war nicht erforderlich.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die folgenden Angaben entsprechen in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten einbezogenDie planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800 Euro wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Der Ansatz der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
erfolgte gem. § 250 Abs. 1 HGB.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die
Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern sowie Steuerlatenzen aufgrund der in Anspruch
genommenen Investitionsabzugsbeträge.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit der
RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 278.347 Euro.
Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 158.678 Euro
und sonstige Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von 0 Euro.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von 144 Tausend-Euro
jährlich.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herr Moser
Sebastian geführt.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 23 Mitarbeiter.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 1.10.2024.
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