Laola Spielsysteme GmbHLiquidiert

44141 Dortmund, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 15384
Eingetragen
31.5.2002
Branche
Verlegen von ComputerspielenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Spielwaren und MusikinstrumentenBetrieb von Sportanlagen
Gegenstand
die Organisation von Spielgemeinschaften, Vermittlung von Spielverträgen im Namen von Spielgemeinschaften.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Laola Spielsysteme GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

278573,87

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

254163,33

2. sonstige Vermögensgegenstände

24410,54

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

100742,54

Summe Aktiva

379316,41



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

II.Verlustvortrag

17650,74

III. Jahresüberschuss

34636,29

B. Rückstellungen

16651,00

1. Steuerrückstellungen

16651,00

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

52131,87

2. sonstige Verbindlichkeiten

268547,99

Summe Passiva

379316,41

ANHANG


Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden im wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet, wobei folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend waren:

Anlagevermögen

Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen , sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzungen für Abnutzungen und Sonderabschreibungen bilanziert.

Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden, soweit steuerlich zulässig , genutzt.

Das Anlagevermögen wurde linear entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer abgeschrieben.

Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.

Umlaufvermögen

Forderungen

Forderungen sind mit dem Anschaffungswert angesetzt.

Kassebestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die Bewertung der Kassebestände erfolgt zum Nennwert. Guthaben bei Kreditinstituten sind nach den für Forderungen geltenden Grundsätzen bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit dem Anschaffungswert.

Rückstellungen

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist

 

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