D- PRINT
GmbH
Cottbus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
169.079,50 |
194.006,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
545,00 |
800,00 |
| II.
Sachanlagen |
168.534,50 |
193.206,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
144.285,77 |
235.023,69 |
| I.
Vorräte |
3.300,00 |
3.820,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.066,13 |
32.050,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
107.919,64 |
199.153,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.654,16 |
8.428,20 |
| D.
Aktive latente Steuern |
4.608,66 |
5.104,67 |
| E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
16.392,68 |
17.129,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
342.020,77 |
459.691,63 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
141.853,61 |
178.010,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,69 |
-12.217,69 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,31 |
12.782,31 |
| II.
Gewinnvortrag |
125.227,94 |
153.401,82 |
| III.
Bilanzgewinn |
3.843,36 |
11.826,12 |
| B.
Rückstellungen |
13.693,00 |
45.826,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
168.564,01 |
218.706,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
106.181,71 |
111.629,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
62.382,30 |
107.076,31 |
| D.
Passive latente Steuern |
17.910,15 |
17.149,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
342.020,77 |
459.691,63 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 24.08.1998
gegründet. Die Eintragung der Gesellschaft erfolgte am
20.05.1999 in das Handelsregister Cottbus unter der Nummer
HRB 5641. Sitz der Gesellschaft ist Cottbus. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der §
274 a HGB und § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung und
Ausweismethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen erfolgen über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der
linearen Methode vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis 410,00 € wurden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sowie die fertigen Waren wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt. Abschläge
wegen fehlender Gängigkeit oder Verwertbarkeit waren
nicht vorzunehmen.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Leistungsverkehr wurde mit 1 % bemessen.
Einzelwertberichtigungen waren nicht zu bilden. Im
Übrigen sind die Forderungen und
Vermögensgegenstände zum Nominalwert ausgewiesen.
Die Bankguthaben und der Kassenbestand sind zum
Nennwert bilanziert.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Der Rückstellungsbildung für die
Handelsbilanz liegt ein versicherungsmathematisches
Gutachten der Longial GmbH, Hamburg, vom 15.12.2017 zu
Grunde. Als rechnerisches Pensionsalter ist das 65.
Lebensjahr angesetzt worden. Der Ansatz erfolgte
gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB mit dem
Erfüllungsbetrag. Als Bewertungsverfahren wurde die
Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) zu Grunde
gelegt. Bei der handelsrechtlichen Berechnung wurde ein
Rechnungszins von 3,71 % angewandt. Gehalts- und
Rentenanpassungen wurden nicht berücksichtigt.
Der Rückstellungsbildung für die
Steuerbilanz liegt ein versicherungsmathematisches
Gutachten der Longial GmbH, Hamburg, vom 15.12.2017 auf der
Basis der Rechnungsgrundlagen "Richttafeln 2005 G" von Dr.
Klaus Heubeck sowie eines Zinssatzes von 6,00 % zu Grunde.
Als rechnerisches Pensionsalter ist das 65. Lebensjahr
angesetzt worden. Der Ansatz erfolgte entsprechend den
steuerlichen Regelungen zum Teilwert.
Bei der Neubewertung der Pensionsrückstellung
nach BilMoG kam es in den Vorjahren zu einer Auflösung
der Rückstellung. Vom Beibehaltungswahlrecht des Art.
67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der aus
der Auflösung resultierende Betrag wurde unmittelbar
in die Gewinnrücklage eingestellt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung so
angesetzt, dass allen ungewissen Verbindlichkeiten und
erkennbaren Risiken Rechnung getragen wurde.
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber
hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden
körperschaft- und gewerbesteuerlichen
Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der
nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu
erwarten ist. Vom Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 HGB, die
aktiven und passiven Steuerbeträge unverrechnet
anzusetzen, wurde Gebrauch gemacht.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig. Die Abgrenzung der
sonstigen Vermögensgegenstände dient der
periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern resultieren aus
Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem
Wertansatz der Pensionsrückstellung (Steuersatz
29,825%) sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen
(Steuersatz 14,000%).
Aktiver Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung
Auf Grund der Änderungen durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes muss für
Vermögensgegenstände, die ausschließlich
der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind,
gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ein saldierter
Ausweis mit den betreffenden Schulden erfolgen.
Zur Abdeckung des Risikos wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen und an den
Berechtigten abgetreten. Dementsprechend ergibt sich
gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter
Ausweis in der Bilanz:
Pensionsverpflichtung per 31.12.2017: 39.479 €
Aktivwert (Zeitwert) Rückdeckungsversicherung
(Planvermögen) 31.12.2017: 55.872 €
Aktiver Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung: 16.393 €
Der Bilanzansatz der Pensionsverpflichtungen wurde
nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes
aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt.
Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vorangegangenen sieben Geschäftsjahren beträgt
der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen
41.526 EUR, es ergibt sich ein Unterschiedsbetrag gem.
§ 253 Abs. 6 Satz 1 in Höhe von 2.047 EUR.
Der beizulegende Wert der saldierten
Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den
fortgeführten Anschaffungskosten gemäß
Mitteilung des Versicherers vom 15.12.2017.
Rückstellungen
Im Posten sonstige Rückstellungen sind
ausschließlich Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten enthalten. Sie beinhalten im Wesentlichen
Rückstellungen für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen gemäß § 257 Abs. 5
HGB i. V. m. § 147 AO, Rückstellungen für
Tantiemen- und Urlaubsansprüche der Mitarbeiter,
Kosten für die Erstellung und Offenlegung des
vorliegenden Jahresabschlusses und der betrieblichen
Steuererklärungen sowie der Finanzbuchführung
für den Dezember 2017.
Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen branchenübliche
Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
|
Restlaufzeiten
|
|
Gesamt
|
bis zu 1 Jahr
|
mehr als
|
davon mehr
|
|
|
|
1 Jahr
|
als 5 Jahre
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
|
|
|
|
Kreditinstituten
|
127.977,30
|
65.595,00
|
62.382,30
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(163.251,67)
|
(56.175,36)
|
(107.076,31)
|
(0,00)
|
Verbindlichkeiten aus
|
|
|
|
|
Lieferungen und
Leistungen
|
31.319,59
|
31.319,59
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(33.443,68)
|
(33.443,68)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
9.267,12
|
9.267,12
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(22.010,65)
|
(22.010,65)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
|
168.564,01
|
106.181,71
|
62.382,30
|
0,00
|
Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechte gesichert
sind
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt:
- 96.302,71 € gegenüber Kreditinstituten,
die durch selbstschuldnerische
Höchstbetragsbürgschaft des Gesellschafters
gesichert sind sowie
- 10.701,05 € gegenüber Kreditinstituten,
die durch Sicherungsübereignung des finanzierten
Fahrzeugs gesichert sind.
Passive latente Steuern
Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz,
welche zu passiven latenten Steuern führen,
resultieren aus der ertragsteuerlichen
Berücksichtigung der Bildung und Auflösung von
Investitionsabzugsbeträgen, die mit einem Steuersatz
von 29,825% bewertet werden.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses des
Vorjahres
Auf der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2017
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
nachfolgende Rechte und Pflichten:
Forderungen in Höhe von 946,87 € und
Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 €.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr André Malarczuk, Cottbus
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften und
aus Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen zum
Bilanzstichtag nicht.
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Gewinne dürfen gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB
nur ausgeschüttet werden, wenn sie den
Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Rückstellung
für Pensionsverpflichtungen gem. § 253 Abs.
6 Satz 1 HGB überschreiten, dieser beträgt zum
Abschlussstichtag 2.047,00 €.
Zahl der Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 8 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Sonstige Angaben
An der Gesellschaft sind bzw. waren
beteiligt:
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31.12.2017
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31.12.2016
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André Malarczuk
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25.000,00 €
|
25.000,00 €
|
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|
25.000,00 €
|
25.000,00 €
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Cottbus, 16. Oktober 2018
gez. André Malarczuk
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2018 festgestellt.
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