Schwarzach-Bautechnik GmbH

Am Spielfeld 3, 90530 Wendelstein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 1123
Eingetragen
24.6.1969
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
die Ausführung von Bauarbeiten, insbesondere von Putz- und Stuckarbeiten, sowie der Handel mit Baustoffen aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Trockenbau.

Historie

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Management

NameRolle
Kathrin Kreller-Dürr
seit 30.5.2023
Prokura
Klaus Dürr
seit 21.5.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

26.80% identifiziert73.20% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Klaus Dürr
26.80%

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
40.00%
20.00%
13.20%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Klaus Dürr
90530
13.400 DM
26.80%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schwarzach-Bautechnik GmbH

Wendelstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen   138643,70   147373,70
III. Finanzanlagen   9943,15   15238,48
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   7185,00   2000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   11353,07   7841,01
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   19047,70   253,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   186172,62   172706,28

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25564,59   25564,59
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Bilanzverlust   -24973,16   -30386,78
B. Rückstellungen   129854,67   124590,00
C. Verbindlichkeiten   55726,52   52938,47
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   186172,62   172706,28

Anhang

Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung im Jahresabschluß

Besondere Umstände, die dazu führen, daß der Jahresabschluß kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§264 Abs. 2 Satz 2 HGB) sind nicht vorhanden.

Die Angabe und Begründung von Abweichungen in der Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Begründende Angaben zu einer Gliederung der Bilanz nach verschiedenen Vorschriften als Folge der Existenz mehrerer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene Vorjahresbeträge mit den Werten für das aktuelle Berichtsjahr nicht vergleichbar sind (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB), sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Erläuternde Angaben, wenn in der Bilanz angegebene Vorjahresbeträge an die Werte des aktuellen Berichtsjahrs angepaßt wurden (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB): Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nennwerten ausgewiesen. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Der Ansatz der Rückstellungen entspricht den absehbaren Verpflichtungen. Pensionsrückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe und Begründung von Abweichungen der angewandten Bilanzierung und Bewertung gegenüber dem Vorjahr und Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Gruppenbewertung oder von Verbrauchsfolgeverfahren nach § 240 Abs. 4 HGB, § 256 Satz 1 HGB (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB) sind nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe, ob Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen wurden (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der angewandten Bewertungsmethode für jede Kategorie derivativer Finanzinstrumente (§ 285 Satz 1 Nr. 18b HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten

Angaben zum Vermögen und zu aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten

Ein Hinweis auf einen in der Bilanz ausgewiesener Vermögensgegenstand, der zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der Gründe für eine planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Satz 1 Nr. 13 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Der gesonderter Ausweis der Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) betragen € 0,00.

Die Erläuterung von unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesenen Beträgen für Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Erläuterung eines aktivischen Steuerabgrenzungspostens (§ 274 Abs. 2 Satz 2 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Finanzanlagen, die durch Nutzung des Wahlrechts des § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB oberhalb ihres beizulegenden Zeitwerts ausgewiesen werden, sind nicht vorhanden.

Angaben zum Eigenkapital

Der Gewinn- und Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB) zum 1.1.2010 beträgt € -30.386,78.

Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten

Ein Hinweis auf eine in der Bilanz ausgewiesene Schuld, die zu mehreren Bilanzposten gehört (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der Vorschriften, nach denen der Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet wurde (§ 273 HGB), ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Angabe der in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für vor dem 1.1.1987 entstandene Pensionsansprüche und mittelbare und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die gesonderte Angabe einer Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) betragen: € 55.726,52

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 HGB) beträgt € 0,00.

Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind € 0,00 durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Satz 1 Nr.1b, 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB) betragen € 24.351,27.

Weitergehende Pflichtangaben

Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht bilanzierten Verpflichtungen

Die gesonderte Angabe der Beträge der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der im Zusammenhang mit diesen gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten sowie der unter den Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angaben zu Organen

Die Angabe der an Mitglieder der Geschäftsführung gewährten Vorschüsse und Kredite sowie für diese Personen eingegangene Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB): Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Klaus Dürr (Stukkateurmeister).

Angaben zu Beteiligungsverhältnissen

Die Angabe von Namen, Sitz, Kapitalanteil, Eigenkapital und Jahresergebnis von allen Unternehmen, an denen das berichtende Unternehmen mindestens 20 % der Anteile besitzt ist nicht erforderlich, da der Sachverhalt nicht vorliegt.

Ort: Wendelstein

Datum: 28.11.2011

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.11.2011

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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