Korte
Frästechnik GmbH
Bad
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.078,55 |
51.636,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
30,00 |
368,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.048,55 |
51.268,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.414,41 |
123.363,40 |
| I.
Vorräte |
1.630,27 |
21.008,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.760,05 |
102.316,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.608,56 |
25.627,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24,09 |
38,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.359,65 |
1.266,66 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
93.095,24 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
178.947,85 |
176.266,61 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
262,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
25.301,98 |
24.471,79 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
93.357,85 |
830,19 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
93.095,24 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.300,00 |
5.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
171.647,85 |
170.404,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
178.947,85 |
176.266,61 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Korte Frästechnik GmbH,
Bad Essen, zum 31.Dezember 2009 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches vor
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288
Satz 1 HGB und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
von den Erleichterungen gemäß § 326 HGB
Gebrauch gemacht.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten
.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB) vorgenommen.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlicher Vorschriften vorgenommen. Es wurde die lineare
Abschreibungsmethode gewählt.
Geringwertige Anlagegüter, das sind
Gegenstände mit Anschaffungskosten bis
einschließlich € 410,00 (bei Zugängen vor
dem 01. Januar 2008) bzw. bis einschließlich
€ 150,00 (bei Zugängen ab dem 01. Januar
2008), werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Für Anlagenzugänge eines Geschäftsjahres,
die nach dem 31. Dezember 2007 erfolgen, wird ein
Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungskosten für
das einzelne Anlagegut mehr als € 150,00, aber nicht
mehr als € 1.000,00 betragen. Der jeweiligen
Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden
vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel
ergebniswirksam aufgelöst.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit den
Nominalwerten angesetzt.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand
im Folgejahr darstellen wurde ein
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Das
gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und
entspricht der Eintragung im Handelsregister.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Sie wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Betrag angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in Euro
aufgestellt. Die Umstellung des
gezeichneten Kapitals in Euro ist noch nicht
erfolgt, zum 31. Dezember 2009 beträgt es noch
DM 50.000,00.
Die
Verbindlichkeiten sind in Höhe von €
119.032,56 durch Grundschuld, Bürgschaft,
Sicherungsübereignungen und Globalzession der
Forderungen besichert.
Die
Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
38.399,91 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
IV.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Elvira
Korte, Bad Essen geführt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Bad Essen, 1. März 2011
Korte Frästechnik GmbH, Bad Essen
gez. Elvira Korte
Andere Berichtsbestandteile
sonstige
Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2009 wurde am 10. März 2011 festgestellt.
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