ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH

Riesweg 54, 48734 Reken, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 4687
Eingetragen
6.2.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Von Amts wegen berichtigt Erbringung aller Dienstleistungen im Bereich des (Online- und Mobile-Marktes, sowie der Erwerb und die Veräußerung von Domains.

Historie

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Management

NameRolle
Annett Conrad
seit 4.1.2018
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH

Borken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlage

46.147,95

39.123,86

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

21.085,46

22.414,22

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

423,84

2.566,16

C. Aktive latente Steuern

1.077,33

0,00

Summe Aktiva

68.734,58

64.104,24



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag

32.258,96

29.618,45

III. Jahresüberschuss

3.860,45

2.640,51

B. Rückstellungen

4.184,26

3.330,00

C. Verbindlichkeiten

2.866,32

2.950,69

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 2.081,32 (Euro 2.165,69)

Summe Passiva

68.734,58

64.104,24

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Die geringwertigen Anlagegüter bis 150,00 € werden im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Im Rahmen der Darstellung des Anlagenspiegels gemäß § 268 Abs. 2 HGB wird im Geschäftsjahr unterstellt, dass die Zugänge des Geschäftsjahres im laufenden Jahr abgehen. Die geringwertigen Anlagegüter von 150.00 € bis 1.000,00 € werden in einem Sammelposten über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben ausgewiesen, die vor dem Abschlussstichtag getätigt wurden und Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertagssteuersatz liegt bei 15%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 411 %.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit Ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

C. sonstige Angaben

Geschäftsführer

Herr Andreas Conrad

Herr Jörg Reisener

Herr Martin Glück

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des

§ 181 BGB befreit.

Borken, den 27.07.2012

ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH

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Geschäftsführer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.07.2012

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