Menz Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Menz GmbH & Co KGSteinbach-HallenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Menz GmbH & Co. KG ist zum Bilanzstichtag eine kleine Personengesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die dem Jahresabschluss 2010 zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Für die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden die Jahresabschreibungen zeitanteilig angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Vor der verpflichtenden Anwendung des BilMoG in Anspruch genommene Sonderabschreibungen werden unter Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Die Bildung des Sonderposten mit Rücklageanteil erfolgte gemäß § 273 HGB a. F. in Verbindung mit § 281 Abs. 1 HGB a. F. insoweit, als das Steuerrecht die Anerkennung des Wertansatzes bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung hiervon abhängig machte. Der Sonderposten ist insoweit aufzulösen, als die Vermögensgegenstände, für den er gebildet worden ist, aus dem Vermögen ausscheiden oder die steuerrechtliche Wertberichtigung durch handelsrechtliche Abschreibungen ersetzt wird - § 281 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. Der Sonderposten mit Rücklageanteil wird gem. Wahlrecht laut Art. 67 III EGHGB beibehalten. Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse und Investitionszulagen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung in den gesonderten Passivposten (§ 265 Abs. 5 Satz 2 HGB)Sonderposten für Zuschüsse und Zulagengemäß der Stellungnahme HFA 1/1984 des IDW eingestellt. Die Auflösung dieses Postens erfolgt entsprechend der tatsächlichen Abschreibung der geförderten Investitionen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. II. Angaben zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegenüber Kommanditisten in Höhe von EUR 347.698,24 (EUR 315.951,38). Der Sonderposten mit Rücklageanteil bezieht sich in voller Höhe auf Sonderabschreibungen und Rücklagen nach dem Fördergebietsgesetz. Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen bezieht sich in voller Höhe auf erhaltene Investitionszuschüsse für am Bilanzstichtag bereits durchgeführte Investitionen und wird als gesonderte Position in der Bilanz ausgewiesen. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von EUR 1.149.969,46 (EUR 1.258.856,29) enthalten. Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Komplementäre in Höhe von EUR 45.960,28 (EUR 43.117,82). III. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. 2. Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: Menz Verwaltungs GmbH vertreten durch Frau Ingrid Menz, Steinbach-Hallenberg Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Persönlich haftende Gesellschafter Persönlich haftende Gesellschafterin ist die: Menz Verwaltungs GmbH mit Sitz in 98587 Steinbach-Hallenberg Stammkapital EUR 25.564,59 4. Haftsumme der Kommanditisten Von der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme von 409.033,51 EUR sind EUR 0,00 an die Gesellschaft geleistet. Steinbach-Hallenberg, 22. Dezember 2011 gez. ________________________________ Menz Verwaltungs GmbH vertreten durch Ingrid Menz
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2011 |
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