salon kircheiss GmbH & Co. KG
Selbe AdresseFrisör- und Barbiersalons
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claus Kircheiß seit 29.10.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kircheiß GmbHPoingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 ist nach geltenden Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft Soweit nach Handelsrecht für kleine Kapitalgesellschaften größenabhängige Erleichterungen vorgesehen sind, wurden diese in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Kircheiß GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Sofern erworbene immaterielle Anlagewerte vorhanden sind, wurden sie zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in der Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternahmen von untergeordneter Bedeutung ist. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerrechtlichen Vorschriften In den Abschreibungen sind keine Abschreibungen nach allein steuerlichen Vorschriften enthalten. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzPensionsrückstellungen Die Rückstellungen der Pensionen wurden nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei sind folgende grundlegende Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB In Anspruch genommen. Dabei wird der aufgrund der Neubewertung erforderliche Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
S onstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß S 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB zu vermerken:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Erster Geschäftsführer: Claus Kircheiß Angaben nach S 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber denGesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Der Forderungsbestand wurde mit 2,12 % verzinst und dem Forderungskonto gutgeschrieben.
Feldkirchen, den 21. November 2013 gez. Claus Kircheiß |
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