Quinting
riluFORM GmbH
Ascheberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.500,00 |
23.830,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.500,00 |
23.830,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
917.975,89 |
965.065,21 |
| I.
Vorräte |
30.692,44 |
68.140,41 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.223.907,29 |
2.594.190,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
441.179,03 |
393.739,21 |
| davon
gegen Gesellschafter |
15.018,99 |
6.415,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
446.104,42 |
503.185,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.874,28 |
2.765,41 |
| Aktiva |
943.350,17 |
991.660,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
470.396,10 |
468.099,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
420.396,10 |
418.099,24 |
| davon
Gewinnvortrag |
118.099,24 |
121.477,11 |
| B.
Rückstellungen |
249.737,87 |
283.074,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
223.216,20 |
240.487,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
223.216,20 |
240.487,19 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
126.250,53 |
91.345,97 |
| Passiva |
943.350,17 |
991.660,62 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Quinting riluFORM GmbH, Ascheberg (Amtsgericht
Coesfeld, HRB 13959) ist als Kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß
§ 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und
um einen Anhang zu erweitern.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffen die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB,
und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschiften
der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
1.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Für handelsrechtliche Zwecke wird diese
Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen
Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage analog angewandt.
2.
Umlaufvermögen
Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag ein
niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde diese
angesetzt.
Die Herstellungskosten umfassen dabei zurechenbare
Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen
Material- und Verwaltungsgemeinkosten.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die
regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert
für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist,
werden nach § 240 Abs. 3 HGB mit einer
gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibendem Wert
angesetzt.
Unfertige Leistungen werden dabei entsprechend ihres
Fertigstellungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. In die
Herstellungskosten der unfertigen Leistungen wurden
Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren
Finanzierung entfallen, einbezogen.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und nach § 268
Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und
Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung
auf den nicht einzelwertberichtigten
Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert angesetzt.
3.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
4.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz, abgezinst.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Angaben zu Restlaufzeiten
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
2.
Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
beinhalten Forderungen gegenüber der Gesellschafterin
in Höhe von EUR 15.018,99 (Vorjahr: EUR
6.415,29).
3.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 50.000,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Im Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag des Vorjahres
in Höhe von EUR 118.099,24 enthalten.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern in Höhe von EUR 126.250,53 (Vorjahr:
EUR 91.345,97).
E.
Sonstige Angaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer
wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit
§ 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im
Geschäftsjahr: 12
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von
§ 285 Nr. 3, 3a HGB bestehen aus verschiedenen
langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie
Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 101.
3.
Unterschrift der Geschäftsführung
- Dirk Buschhorn -
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- Dr.-Ing. Marc
Bücker -
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(Geschäftsführer) -
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(Geschäftsführer) -
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- Tobias Ludowigs -
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(Geschäftsführer) -
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sonstige Berichtsbestandteile
- Dirk Buschhorn -
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- Dr.-Ing. Marc
Bücker -
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(Geschäftsführer) -
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(Geschäftsführer) -
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- Tobias Ludowigs -
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(Geschäftsführer) -
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.09.2024
festgestellt.
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