LV Vermögensverwaltungs GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Pleis seit 4.1.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Freie Hansestadt Bremen | 92.24% |
Stadtgemeinde Bremen | 6.95% |
Stadt Bremerhaven | 0.78% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tradeasset Beteiligungsgesellschaft mbH.BremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Hinweise Die Tradeasset Beteiligungsgesellschaft mbH ("TRADEASSET") mit Sitz in Bremen wird im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRB 9443 HB geführt. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft i. S. v. § 267a Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2023 erfolgte gemäß § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 mit TEUR 350 (i. Vj. TEUR 312) bilanziell überschuldet. Zur Vermeidung einer Überschuldung im Sinne des § 19 InsO hat die Alleingesellschafterin HIBEG Verwaltungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mbH, Bremen, ("HVB") gemeinsam mit der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) mit Datum vom 30. Juni 2005 eine Rangrücktrittserklärung bezüglich der in Vorjahren gewährten Gesellschafter- bzw. Refinanzierungsdarlehen einschließlich darauf anfallender Zinsen mit der Gesellschaft abgeschlossen. Die betreffenden Darlehen übersteigen zum 31. Dezember 2023 den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Im Überschuldungsstatus sind die betreffenden Darlehensverbindlichkeiten nicht anzusetzen. Die Gesellschaft verfügt über ausreichend Liquidität zur Fortführung der Geschäftstätigkeit. Der Jahresabschluss wurde dementsprechend unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (i. d. R. dem Nennwert) angesetzt. Die Rückstellungen sind in der Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergibt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Gemäß § 274 HGB sind Differenzen zwischen den Handels- und den Steuerbilanzwerten, welche sich in künftigen Jahren umkehren, hinsichtlich ihrer Auswirkungen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer als latente Steueransprüche oder Steuerschulden zu berücksichtigen. Die Auswirkungen sind dabei auf der Grundlage der voraussichtlichen Steuersätze vorzunehmen, welche im Zeitpunkt des Ausgleichs der Differenzen anzuwenden sind. Ausschlaggebend für die Bewertung von latenten Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede sowie der Nutzbarkeit von Verlustvorträgen. Diese ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Grundlage für die Bewertung ist die Planung der Gesellschaft. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 32 % zugrunde gelegt. Temporäre Differenzen bestehen nicht. Die Aktivierung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge unterbleibt in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. Daneben ist aufgrund der geplanten Liquidation der Gesellschaft auch mit keiner Steuerentlastung aus ertragsteuerlichen Verlustvorträgen zu rechnen. Bilanzerläuterungen a) Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr. b) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Jahresabschlussprüfung 2023 sowie die Offenlegung des Jahresabschlusses 2023. c) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen kurzfristige Tilgungs- und Zinsansprüche der HVB, die mit Rangrücktritten versehen sind. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war in 2023 und ist Herr Manfred Pleis, Bremen, Abt. Kaufmännische Dienste, Team Controlling bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Bremen. Der Geschäftsführer erhielt in 2023 keine Bezüge. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Mutterunternehmen Alleingesellschafterin ist die HIBEG Verwaltungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mbH. Diese stellt keinen Konzernabschluss auf. Honorar Abschlussprüfer Das für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 3 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Unternehmen und Personen der TRADEASSET sind die Mitglieder der Geschäftsführung, die Gesellschafterin HVB und die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, sowie die Treugeberin Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) und deren Beteiligungen und Sondervermögen. Die Transaktionen mit diesen Gesellschaften sind ausnahmslos der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzurechnen. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen ergibt sich aus den dargestellten Jahresabschlussangaben sowie dem Lagebericht. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 von EUR -37.127,02 dem bestehenden Verlustvortrag zuzuschreiben und den entstehenden Betrag von EUR 3.682.713,15 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bremen, den 08. Mai 2024 Manfred Pleis, Geschäftsführer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 8. August 2024 gebilligt. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die Tradeasset Beteiligungsgesellschaft mbH ("TRADEASSET") hat sich bis zum Jahr 2015 mit der Verwertung ihrer Beteiligungen und Darlehen an Einschiffsgesellschaften (Schiffsfonds) ("Finanzanlagen") beschäftigt, die seinerzeit von der Bremer Vulkan AG i. K. übernommenen worden sind. Seit dem Geschäftsjahr 2016 sind diese Finanzanlagen vollständig abgewickelt. Alleinige Gesellschafterin der TRADEASSET ist die HIBEG Verwaltungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mbH ("HVB"), bei der es sich um eine von der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH ("WFB") treuhänderisch für die Freie Hansestadt Bremen ("FHB") gehaltene Holdinggesellschaft handelt. Die wirtschaftliche Entwicklung der TRADEASSET war bis zur Abwicklung der letzten Finanzanlagen in 2016 abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Einschiffsgesellschaften und ist weiterhin gebunden an die Bedingungen der Gesellschafterdarlehen, mit denen die Finanzanlagen finanziert waren. Die Finanzanlagen der TRADEASSET wurden über "weiche" Gesellschafterdarlehen der HVB finanziert, d. h., die Rückzahlungsverpflichtung der TRADEASSET für die Darlehen (und anfallende Zinsen) entfällt, wenn feststeht, dass keine Rückflüsse auf die Finanzanlagen erfolgen. Mit Vereinbarung vom 30. Juni 2005 zwischen der TRADEASSET, der HVB, der WFB und der FHB wurde für die Darlehen (und anfallende Zinsen) u. a. ein Rangrücktritt erklärt ("Rangrücktritts- und Liquidationsvereinbarung"). Danach kann die HVB (FHB) Befriedigung nur aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der TRADEASSET übersteigenden Vermögen oder aus künftigen Gewinnen oder aus einem Liquidationsüberschuss verlangen. Die TRADEASSET war berechtigt, die eingegangenen Zins- und Tilgungsleistungen auf ihre Finanzanlagen zur Finanzierung ihrer Aufwendungen zu verwenden. Wirtschaftliches Umfeld Da die Finanzanlagen der TRADEASSET vollständig abgewickelt sind, ist die Gesellschaft nicht mehr von der Entwicklung der Weltwirtschaft und des Welthandels und der Situation des ausgeprägten Schwankungen unterliegenden Schiffsmarktes abhängig. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Nach vollständiger Abwicklung hält die TRADEASSET keine Beteiligungen und Darlehen an Einschiffsgesellschaften mehr. Die Verpflichtung zur Rückzahlung des korrespondierenden "weichen" Refinanzierungsdarlehens und der anfallenden Zinsen entfällt, wenn keine Rückflüsse auf das Engagement erfolgen. Gemäß der Rangrücktritts- und Liquidationsvereinbarung ist die TRADEASSET berechtigt, Zins- und Tilgungsleistungen aus den Engagements zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zu verwenden. Aus dieser Vereinbarung resultiert im Wesentlichen die Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin, die sich zum 31. Dezember 2023 auf rd. EUR 2,1 Mio. (i. Vj. rd. EUR 2,1 Mio.) beläuft. Die TRADEASSET weist zum 31. Dezember 2023 Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von rd. EUR 1,6 Mio. (i. Vj. rd. EUR 1,6 Mio.) aus. Die Bankguthaben stammen überwiegend aus Kaufpreiserlösen für zwei stille Beteiligungen, die in den Vorjahren veräußert worden sind. Insgesamt weist die Ergebnisrechnung der TRADEASSET im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 37 (i. Vj. TEUR 36) aus. Der Jahresfehlbetrag 2023 ist auf ein negatives Betriebsergebnis zurückzuführen. Unter Einbeziehung der Kapitalrücklage von rd. EUR 3,3 Mio., des bestehenden Verlustvortrages von rd. EUR 3,6 Mio. und des gezeichneten Kapitals von rd. TEUR 26 ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von rd. TEUR 350. Aufgrund der "Weichstellung" der vom Gesellschafter gewährten Darlehen, getroffener Stundungsvereinbarungen sowie einer Rangrücktrittserklärung ist eine Überschuldung der TRADEASSET im insolvenzrechtlichen Sinne nicht gegeben. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gewährleistet. Prognosen, Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die Gesellschaft ist über den Geschäftsbesorgungsvertrag, den die HVB mit der WFB abgeschlossen hat, in das Risikomanagementsystem der WFB eingebunden. Die von der TRADEASSET verwendeten Finanzinstrumente umfassen die liquiden Mittel sowie die Darlehensverbindlichkeiten. Diese dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit. Investitionen sind nicht mehr geplant. Die Gesellschaft verfügt über verschiedene weitere Finanzinstrumente, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt. Grundsätzlich bestehen für die TRADEASSET Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken ist die Gesellschaft nicht ausgesetzt. Für Ausfallrisiken werden erforderlichenfalls Wertberichtigungen gebildet. Insgesamt sind die Risiken aus Finanzinstrumenten für die TRADEASSET als sehr gering einzustufen. Aufgrund der vollständigen Abwicklung aller Schiffsbeteiligungen sind nunmehr die Voraussetzungen für die Vorbereitung der Liquidation der TRADEASSET gegeben. Im Rahmen der Liquidation sollen die liquiden Mittel an die Gesellschafterin HVB abgeführt werden. Die Liquidation ist für das Jahr 2026 geplant. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass bei der TRADEASSET auch zukünftig aufgrund anfallender Verwaltungskosten, denen keine ausreichenden Erträge gegenüberstehen, mit negativen Betriebsergebnissen zu rechnen ist. Diesen steht ein Aufgabegewinn aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten bei Beendigung der Liquidation gegenüber. Auch zukünftig ist aufgrund der "Weichstellung" der vom Gesellschafter gewährten Darlehen, der getroffenen Stundungsvereinbarungen sowie einer Rangrücktrittserklärung eine Überschuldung der TRADEASSET im insolvenzrechtlichen Sinne nicht gegeben und die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist gewährleistet. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit für die TRADEASSET nicht zu verzeichnen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem Jahresfehlbetrag etwa auf dem Niveau von 2023 gerechnet.
Bremen, 08. Mai 2024 Manfred Pleis, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Tradeasset Beteiligungsgesellschaft mbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Tradeasset Beteiligungsgesellschaft mbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Tradeasset Beteiligungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 30. Mai 2024 Treuhand
Weser-Ems GmbH
Blohm, Wirtschaftsprüfer Heinrichs, Wirtschaftsprüfer |
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