SoliPrax e.K.Liquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRA 18967
Vorher
SoliPrax Abrechnungsstelle e.K.
Eingetragen
9.1.2003
Branche
Herstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen

Historie

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Management

NameRolle
Eigentümer

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

Name
Rolle
Ort
Hans-Joachim -genannt Achim- Engels
Eigentümer

Konzern- und Jahresabschlüsse

SoliPrax e.K.

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss zum 31.12.2018

Das Einzelunternehmen SoliPrax e.K. hat seinen Sitz in Köln und ist unter der Nummer HRA 18967 im Handelsregister A des Amtsgerichtes Köln eingetragen.

Dem Jahresabschluss liegen die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zugrunde.

Der Jahresabschluss wurde gemäß § 340 Abs. 4 HGB i.V. m. § 340a Abs. 1 HGB nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute gemäß §§ 340 bis 340o HGB aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Unternehmen erbringt als Dienstleister Leistungen nur für die Berufsgruppe der Heilpraktiker im Bereich der Abrechnung und des Forderungsmanagements. Es wird ausschließlich sog. unechtes Factoring nach Maßgabe zuvor geschlossener Rahmenverträge durchgeführt. Endgültige Forderungsausfälle waren im Rahmen der Geschäftstätigkeit nicht zu verzeichnen. Insofern wird keine Risikovorsorge gebildet.

Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Bei den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute handelt es sich um Guthaben auf den Geschäftskonten, die mit ihrem Nominalbetrag angesetzt sind. Die Forderungen an Kunden sind ebenfalls mit Nominalwerten angesetzt.

Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde mit 3 Jahren angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer von 2 bis 13 Jahren), angesetzt. Von steuerrechtlich zulässigen Abschreibungsvereinfachungen wird Gebrauch gemacht; geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber Kunden sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen wurden für Gewerbesteuer des Geschäftsjahres gebildet. Die anderen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

III. Zusatzangaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen, Jahresabschreibungen

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres werden in einer separaten Anlage zum Anhang dargestellt. Der unter dem Posten Sachanlagen ausgewiesenen Gesamtbetrag von 8.383,00 EUR betrifft ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Fristengliederung

Die Beträge der folgenden Bilanzposten bzw. Unterposten gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:

Betrag Restlaufzeit
Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4): 893.059,86 EUR bis drei Monate
andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden täglich fällig (Passivposten Nr. 2 b) ba) ): 0,00 EUR bis drei Monate
andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 b) bb) ): 448.750,00 EUR mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

Der Posten Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) enthält keine Posten mit unbestimmter Laufzeit.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen bestehen für Gewerbesteuer des Geschäftsjahres (9.012,00 EUR). Die sonstigen Rückstellungen betreffen Abschlusserstellungs- und Abschlussprüfungskosten (8.000,00 EUR) sowie die Kosten für Aufbewahrungspflichten (1.500,00 EUR).

Zusätzliche Pflichtangaben

Sonstige Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 5): Der Posten enthält als wichtigste Einzelbeträge Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 10.512,78 EUR sowie Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten in Höhe von 3.624,01 EUR.

IV. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen:

Laufzeit Jahresbetrag
Miete Geschäftsräume: unbestimmt 23.200,00 EUR
Kfz-Leasingvertrag: 05/2022 4.000,00 EUR

Aufgliederungen nach geographischen Märkten

Entfällt aufgrund der Kundenstruktur des Unternehmens.

Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt wurden 9 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 3 Vollzeitarbeitnehmer, 5 Teilzeitkräfte und 1 Aushilfskraft.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Die Geschäfte des Einzelunternehmens wurden im Berichtsjahr 2018 durch den Inhaber Herrn Hans-Joachim Engels, Heilpraktiker geführt.

Bezüge der Geschäftsführungsorgane, Ergebnisverwendung

Aufgrund der Rechtsform des Unternehmens wird dem Inhaber des Einzelunternehmens das jeweilige Jahresergebnis auf dem Kapitalkonto gutgeschrieben bzw. belastet.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 beträgt 5.000,00 EUR zzgl. USt.

 

Köln, den 28.03.2019

SoliPrax e.K.

Hans-Joachim Engels

Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2018

Soliprax e.K, Köln

Anschaffungs- Herstellungskosten Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs- Herstellungskosten
01.01.2018 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.121,38       3.121,38
Immaterielle Vermögensgegenstände          
  3.121,38       3.121,38
II. Sachanlagen          
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung          
  41.071,08 2.716,16     43.787,24
Sachanlagen 41.071,08 2.716,16     43.787,24
  44.192,46 2.716,16     46.908,62
kumulierte Abschreibungen Abschreibungen Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen kumulierte Abschreibungen
01.01.2018 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.119,38       3.119,38
Immaterielle Vermögensgegenstände          
  3.119,38       3.119,38
II. Sachanlagen          
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung          
  29.809,08 5.595,16     35.404,24
Sachanlagen 29.809,08 5.595,16     35.404,24
  32.928,46 5.595,16     38.523,62
Zuschreibungen Geschäftsjahr Buchwert
31.12.2018
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten   2,00
Immaterielle Vermögensgegenstände    
    2,00
II. Sachanlagen    
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung    
    8.383,00
Sachanlagen   8.383,00
    8.385,00

V. Aufsichtsrechtliche Anforderungen

1. Rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen

a) Rechtliche Grundlagen

Die Firma des Unternehmens lautet:

 

SoliPrax e.K.

Sitz des Unternehmens ist Köln.

Die Geschäftsanschrift lautet: Max-Planck-Str. 27a, 50858 Köln

Das Unternehmen wurde am 09.01.2003 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRA 18967 eingetragen.

Inhaber des Einzelunternehmens ist Herr Hans-Joachim Engels, Köln. Herr Engels ist Geschäftsleiter gemäß § 1 Abs. 2 KWG des Unternehmens.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Nach dem Wegfall der Regelung des § 340 Abs. 4 Satz 3 HGB a.F. ist eine Offenlegung der Jahresabschlüsse von Finanzdienstleistungsinstituten auch in der Rechtsform eines Einzelunternehmens ab dem Geschäftsjahr 2016 gemäß § 340l HGB i.V.m. §§ 325 ff. HGB erforderlich. Die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 ist innerhalb der Frist gemäß § 325 Abs. 1a HGB erfolgt.

Das Unternehmen unterliegt als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG der laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und gemäß § 7 Abs. 1 KWG der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank.

Das Unternehmen ist gemäß den Informationsblättern der Deutschen Bundesbank hinsichtlich des Umfangs der anzuwendenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie der damit verbundenen Prüfungs- und Berichtspflichten der PrüfbV der Gruppe V zuzuordnen.

b) Wirtschaftliche Grundlagen

Das Unternehmen führt ausschließlich das sog. unechte Factoring durch, und zwar nur für die Berufsgruppe der Heilpraktiker. Nach Maßgabe der mit den Factoringkunden dazu abgeschlossenen Rahmenverträge werden weitere Dienstleistungen wie die Zurverfügungstellung von Abrechnungsprogrammen, die Erstellung und Versendung von Rechnungen etc. für die Kunden erbracht.

Der Inhaber des Unternehmens hat sich aufgrund seiner Berufserfahrung als selbständiger Heilpraktiker auf das Factoring für diese Berufsgruppe spezialisiert. Aufgrund der vorhandenen Branchenkenntnisse ist eine umfassende Betreuung der Kunden und damit auch die Möglichkeit der Durchsetzung der derzeitigen als angemessen angesehenen Marktpreise für seine Dienstleistungen gewährleistet. Die Spezialisierung auf die Berufsgruppe der Heilpraktiker wird mit Blick auf eine Branchenabhängigkeit nicht als nachteilig angesehen, da in diesem Bereich der Gesundheitsvorsorge kaum branchenbedingte Marktschwankungen zu verzeichnen sind. Es werden zur Zeit rd. 425 Kunden betreut, die fast ausschließlich als selbständige, freiberufliche Heilpraktiker tätig sind. Das Ankaufsvolumen je Kunde wurde grds. auf maximal 3.500,00 EUR festgelegt.

Rechtliche und geschäftliche Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie bemerkenswerte Beziehungen zu anderen Unternehmen bestehen nicht.

Die Refinanzierung erfolgt durch Aufnahme finanzieller Mittel bei Kreditinstituten sowie durch gewährte Privatdarlehen überwiegend dem Unternehmensinhaber nahestehender Personen. Es besteht eine speziell auf das Factoring-Geschäft abgestimmte Kontokorrentkreditlinie bei der apoBank.

Die für die Ausübung der Geschäftstätigkeit benötigte Erlaubnis nach § 64j Abs. 2 KWG gilt mit Anzeige der Tätigkeit als erteilt. Mit Schreiben vom 09.05.2011 hat die BaFin den Eingang der Registrierungsunterlagen bestätigt. Dem Unternehmen wurde von der BaFin die BAK-Nr. 124420 zugewiesen.

Die Erlaubnis ist dem Unternehmen mit Wirkung ab dem 25.12.2008 erteilt. Das Unternehmen hat seine Finanzdienstleistungen im Rahmen der erteilten Erlaubnis erbracht.

c) Organisatorische Grundlagen

Das Unternehmen beschäftigt eine Vollzeitkraft, die ebenfalls über eine Ausbildung als Heilpraktikerin verfügt. Sie ist als Stellvertreterin des Inhabers eingesetzt. Ferner werden eine Heilpraktikerin als Teilzeitkraft sowie zwei weitere Vollzeitkräfte und vier Teilzeitkräfte sowie zwei Aushilfen beschäftigt. Aufgrund der geringen Unternehmensgröße sind sowohl die Aufbauorganisation als auch die Ablauforganisation dadurch gekennzeichnet, dass der Inhaber alle Geschäftsleitungsfunktionen ausübt. Es sind jedoch für die wesentlichen Geschäftsabläufe Kontrollen nach dem sog. Vier-Augen-Prinzip eingeführt. Die Kontrollen werden wechselseitig zwischen dem Inhaber und der Vollzeitkraft durchgeführt. Bei Abwesenheit einer der beiden Personen werden Kontrollen auch von der als Teilzeitkraft beschäftigten Heilpraktikerin durchgeführt. Aufgrund der geringen Unternehmensgröße liegt kein Organigramm vor.

2. Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

a) Allgemeine Anforderungen durch die MaRisk

Als Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1a KWG kann das Unternehmen die allgemeine Öffnungsklausel gemäß AT 2.1.2 MaRisk in Anspruch nehmen. Demgemäß sind die Anforderungen der MaRisk entsprechend der Institutsgröße sowie vor dem Hintergrund von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten zu beachten bzw. umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Module AT 3, AT 5, AT 7 und AT 9 der MaRisk.

b) Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung

Der Unternehmensinhaber ist alleiniger Geschäftsleiter i.S.d. § 1 Abs. 2 KWG und trägt damit die Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.

c) Risikomanagementsystem

Die Geschäftsstrategie des Unternehmens ist auf ein moderates, aber kontinuierliches Wachstum im derzeitigen Geschäftsfeld ausgerichtet. Eine Ausweitung der Dienstleistungsarten ist nicht geplant, ebenso keine Diversifizierung auf andere Branchen. Die daraus abgeleitete Risikostrategie besteht im Wesentlichen darin, weitere Kunden aus der Berufsgruppe der Heilpraktiker zu gewinnen, die ein Ankaufsvolumen von ca. 1 TEUR bis 10 TEUR monatlich anbieten. Dadurch soll eine Risikostreuung auf eine größere Anzahl von Kunden erreicht werden. Weiterhin soll nur unechtes Factoring durchgeführt werden, um das Delkredererisiko begrenzt zu halten. Im Rahmen der Sicherstellung der Risikotragfähigkeit werden Adressenausfallrisiko, Marktpreisrisiken und Liquiditätsrisiken beurteilt, operationelle Risiken werden lediglich im Bereich der Datenverarbeitung gesehen.

Aus der Risikoinventur haben sich folgende Risiken ergeben, die nachfolgend mit den entsprechenden Maßnahmen zur Risikobegrenzung aufgeführt werden:

Adressenausfallrisiko

Aufgrund des unechten Factorings besteht ein Rückgriffsrecht auf die jeweiligen Kunden. Diese stammen ausschließlich aus der Berufsgruppe der Heilpraktiker. Sie sind i.d.R. langjährig bekannt und verfügen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen zumeist über eine ordnungsgemäße Bonität. Dem Veritätsrisiko wird durch feste Volumenbegrenzungen bei Neukunden Rechnung getragen. Endgültige Forderungsausfälle waren in den letzten Jahren bis auf einen Fall im Vorjahr nicht zu verzeichnen.

Marktpreisrisiken

Im Bereich der Provisionserträge werden kaum Preisrisiken gesehen, da der umfassende Abrechnungsservice neben dem Forderungsankauf zu einer hohen Kundenbindung geführt hat. Zinsänderungsrisiken sieht der Unternehmer derzeit als nicht gegeben an. Sofern diese wider

Erwarten eintreten würden, könnte ihnen durch eine Umstrukturierung der Refinanzierung durch private Darlehen begegnet werden, falls die Factoring-Konditionen nicht angepasst werden könnten.

Liquiditätsrisiko

Mögliche Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass bei einer Geschäftsausweitung die derzeitige Refinanzierung nicht mehr ausreichen würde. Dem wird dadurch begegnet, dass weitere potentielle Darlehensgeber vorsorglich zur Verfügung stehen. Das Unternehmen hat sichergestellt, dass weitere Darlehensaufnahmen kurzfristig erfolgen könnten. Die apoBank hat dem Unternehmer eine Kontokorrentkreditlinie zur Unternehmensfinanzierung bereitgestellt.

Ferner ist aufgrund der Rechtsform des Unternehmens eine unbeschränkte Haftung des Inhabers gegeben. Der Unternehmensinhaber verfügt über Privatvermögen zur Deckung seiner unbeschränkten Haftung.

Operationelle Risiken

Solche Risiken für die Geschäftstätigkeit sind vor allem im Rahmen der Datenverarbeitung gegeben. Hier wird laufend an einem Ausbau und der Verbesserung sowohl der Abrechnungssoftware als auch der Hardware-Systeme und der internen Sicherungsmaßnahmen gearbeitet.

Stresstests gemäß AT 4.3.3 MARisk werden nicht durchgeführt. Das Unternehmen führt jedoch ein monatliches Controlling anhand der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen durch, so dass Veränderungen im Kundenkreis bzw. im monatlichen Ankaufsvolumen regelmäßig geprüft und die Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung ersichtlich werden.

Das Unternehmen hat seiner Größe entsprechende Maßnahmen zur Risikoidentifikation und -bewertung sowie auch zur Risikokommunikation und Überwachung der Risiken vorgenommen. Das Unternehmen führt ein der Unternehmensgröße entsprechendes Verfahrenshandbuch, in dem die erforderlichen Regelungen für das Risikomanagement zusammengefasst und dokumentiert werden. Wir sehen dieses als ordnungsgemäß und der Größe des Unternehmens entsprechend als angemessen an.

Umfang und Qualität der technisch-organisatorischen Ausstattung entsprechen den betriebs- internen Erfordernissen, es existieren schriftliche Anweisungen für Notfälle.

Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen werden nicht vorgenommen.

Eine interne Revision ist nicht eingerichtet. Es bestehen Kontrollen nach dem Vier-Augen-Prinzip zwischen dem Unternehmensinhaber und den beiden angestellten Heilpraktikerinnen.

d) Zusammenfassende Beurteilung des Risikomanagementsystems

Unsere Prüfung hat ergeben, dass das Unternehmen die geforderten Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 KWG und der MaRisk umgesetzt hat. Die innerbetrieblichen Steuerungsinstrumente genügen grundsätzlich den Anforderungen gemäß den vorstehend angeführten Vorschriften.

3. Melde- und Anzeigewesen

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 KWG und § 25 PrüfbV haben wir geprüft, ob das Unternehmen seine Anzeigepflichten im Berichtsjahr erfüllt hat. Dabei wurden die Kriterien der Vollständigkeit, Richtigkeit sowie Rechtzeitigkeit der Anzeigen berücksichtigt.

Das Melde- und Anzeigewesen wird durch den Unternehmensinhaber geführt. Die jeweils aktuelle Übersicht der Deutsche Bundesbank über die wichtigsten Anzeige- und Meldevorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute ist in das Verfahrenshandbuch des Unternehmens integriert und wird jährlich mit der ebenfalls darin enthaltenen tabellarischen Übersicht über die für das Unternehmen relevanten Melde- und Anzeigepflichten gemäß den Vorschriften des KWG sowie der Anzeigenverordnung (AnzV) abgestimmt. Aus dieser Übersicht sind die zu meldenden Sachverhalte unter Benennung der gesetzlichen Vorschrift, die jeweiligen einzuhaltenden Fristen, Angaben zur Form bzw. Art der Meldung, der Adressat der Meldung sowie erläuternde Bemerkungen zu den erforderlichen Anzeigen ersichtlich. Die Fristen werden zusätzlich in dem von dem Unternehmer geführten betrieblichen Terminkalender erfasst. Wir sehen die organisatorischen Vorkehrungen und Kontrollen für das Melde- und Anzeigewesen als angemessen an.

Angaben zu einzelnen Anzeigen:

Die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 wurde gemäß § 28 Abs. 1 KWG angezeigt.

Der aufgestellte Jahresabschluss des Unternehmens für das Jahr 2018 wurde den Aufsichtsbehörden gemäß § 26 Abs. 1 KWG eingereicht.

Die Prüfung des Jahresabschlusses muss gemäß § 340k Abs. 1 Satz 2 HGB innerhalb der ersten fünf Monate des folgenden Geschäftsjahres erfolgen und der Prüfungsbericht gemäß § 26 Abs. 1 KWG i.V.m. § 13 AnzV unverzüglich durch den Abschlussprüfer eingereicht werden. Dieser Pflicht wurde für den Jahresabschluss 2017 nachgekommen.

Als Finanzdienstleistungsinstitut der Gruppe V ist das Unternehmen von der Anwendung der Großkreditnormen sowie der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Liquiditätsverordnung (LiqV) befreit. Es unterliegt aber den Meldepflichten nach § 14 KWG i.V.m. §§ 15-17 GroMiKV (Millionenkredite). Im Berichtszeitraum wurden keine Meldungen nach § 14 KWG abgegeben. Die Meldepflicht nach § 14 KWG ist ebenfalls in der im Verfahrenshandbuch enthaltenen Übersicht über die Melde- und Anzeigepflichten aufgeführt. Es erfolgt eine quartalsweise Überprüfung dieser Meldepflicht. Ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Meldepflichtige Änderungen, für die eine Anzeigepflicht gemäß § 24 Abs. 1a Nr. 1-3 KWG i.Vm. §§ 7, 8 AnzV (Anzeige aktivischer bzw. passivischer Beteiligungsverhältnisse) und gemäß § 24 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 KWG i.V.m. § 11 Abs. 1 AnzV (Anzeige der Nebentätigkeit eines Geschäftsleiters) besteht, haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Verstöße gegen die Anzeige- und Meldevorschriften festgestellt.

Angaben zur Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV):

Das Unternehmen ist kein bedeutendes Insitut im Sinne von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV. Aufgrund der Rechtsform erhält der Inhaber keine Vergütung; ihm steht das jeweilige Jahresergebnis zu. Die Mitarbeiter erhalten weiterhin ausschließlich eine fixe Vergütung. Anreize zur Eingehung von Risiken werden durch das Vergütungssystem nicht gesetzt. Eine Offenlegung des Vergütungssystems ist erfolgt; die gemäß § 16 InstitutsVergV erforderlichen Angaben sind auf der Homepage des Unternehmens dargestellt. Ferner wurde eine schriftliche Regelung über das Vergütungssystem des Unternehmens gemäß § 13 InstitutsVergV erstellt.

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung bestanden darüber hinaus im Berichtsjahr keine weiteren Anzeigepflichten.

4. Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen

a) Anwendungsbereich

Das Unternehmen betreibt ausschließlich Factoring, d.h. den fortlaufenden Ankauf von Geldforderungen aus erbrachten Leistungen von Heilpraktikern (Factoringkunden) aufgrund von Rahmenverträgen. Das Unternehmen ist Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG und unterliegt daher den Vorschriften des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen

aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GWG). Das Unternehmen ist verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, dass es nicht zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen missbraucht werden kann.

Bei den rd. 425 Kunden des Unternehmens handelt es sich ausschließlich um im Inland ansässige Heilpraktiker, die überwiegend als Freiberufler in eigener Praxis selbständig sind. Diese Kunden verfügen alle über ein Konto bei einem inländischen Kreditinstitut, über das sämtliche Zahlungen abgewickelt werden. Die Kunden sind insofern schon hinsichtlich der Anforderungen des Geldwäschegesetzes überprüft worden.

Aufgrund der zumeist langjährigen Kundenbeziehungen sowie der Art der ausgeführten Geschäfte, die ausschließlich unbar abgewickelt werden, geht das Unternehmen von einer geringen Gefährdung im Hinblick auf den Missbrauch zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen aus.

Der Berichtszeitraum umfasst die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018.

b) Gefährdungsanalyse

Das Unternehmen hat angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Unternehmens zu schaffen (§ 25c Abs. 1 KWG und § 9 Abs. 1 GWG). Angemessen sind Maßnahmen und Systeme, die aus der Gefährdungssituation des Unternehmens abgeleitet wurden und die bestehenden Risiken abdecken. Dazu ist eine Analyse der Gefährdungssituation des Unternehmens erforderlich. Die Gefährdungsanalyse ist einmal jährlich zu überprüfen.

Das Unternehmen hat im Berichtszeitraum mögliche Gefährdungspotentiale analysiert und bewertet sowie Vorsorgemaßnahmen festgelegt. Es liegt eine schriftliche Zusammenfassung der Analyse vor.

c) Allgemeine Sorgfaltspflichten

Im Rahmen der Neuaufnahme von Kunden wird von diesen ein Legitimationsnachweis eingefordert und zu den Vertragsunterlagen genommen. Für Bestandskunden, die überwiegend sehr gut bekannte, langjährige Kunden sind, werden die erforderlichen Legitimationspapiere nachträglich angefordert.

Sämtliche Vertragsunterlagen werden von dem Unternehmen nach den allgemeinen Vorschriften über 10 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung erfolgt teilweise elektronisch und in den geführten Kundenakten. Die elektronischen Dateien erfüllen als Ausdruck die Anforderungen an eine Aufzeichnung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 GWG. Das Unternehmen kann innerhalb angemessener Frist Auskünfte darüber erteilen, für welche Verträge die Kunden wirtschaftlich berechtigt oder verfügungsberechtigt sind.

Verdächtige Geschäftsvorfälle lagen auskunftsgemäß im Prüfungszeitraum nicht vor; eine Kündigung einer Geschäftsbeziehung aufgrund Geldwäscheverdachts wurde nicht vorgenommen. Sämtliche Kunden, deren Geschäftsgebaren und der Umfang der mit ihnen abgewickelten gewöhnlichen Transaktionen sind dem Unternehmen gut bekannt.

d) Interne Sicherungsmaßnahmen

In Abstimmung mit der BaFin - Abteilung Geldwäscheprävention wurde auf die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten aufgrund der Gesamtzahl der Mitarbeiter verzichtet. Die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter, die befugt sind, Finanztransaktionen durchzuführen, ist aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem Inhaber des Unternehmens gewährleistet.

e) Zusammenfassende Feststellungen

Das Unternehmen hat mit Bezug auf die Unternehmensgröße insgesamt angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Unternehmens getroffen. Ein erhöhtes Risiko aufgrund von in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß erfolgten Einholungen von Legitimationsnachweisen erscheint nicht gegeben. Das Unternehmen fordert die erforderlichen Legitimationspapiere von den Kunden ein.

VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir unter dem 31. Mai 2019 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Soliprax e.K.

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Einzelunternehmens SoliPrax e.K. - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SoliPrax e.K. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 geprüft. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Einzelunternehmens SoliPrax e.K. für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermit-telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des Unternehmers für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Unternehmer ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Ferner ist der Unternehmer verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Unternehmer dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Unternehmer verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Unternehmer verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Unternehmens abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Unternehmer angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Unternehmer dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Unternehmer angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Unternehmen seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem Unternehmer dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem Unternehmer zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hürth, den 31. Mai 2019

HKF
Revision und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • Steuerberatungsgesellschaft

Bernhard Kurka, Wirtschaftsprüfer

Dr. Stephan Kurka, Wirtschaftsprüfer

VII. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 des Einzelunternehmens SoliPrax e.K. erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer - IDW PS 450).

Zu dem von uns unter dem 31. Mai 2019 erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verweisen wir auf Ziffer VI. unseres Berichts "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks".

 

Hürth, den 31.05.2019

HKF
Revision und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • Steuerberatungsgesellschaft

Bernhard Kurka, Wirtschaftsprüfer

Dr. Stephan Kurka, Wirtschaftsprüfer

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2018

der SoliPrax e.K., Köln

Aktivseite

Euro Euro
2018 2017
1. Barreserve    
a) Kassenbestand 1.031,17 1.447,74
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken …… ……
darunter:    
bei der Deutschen Bundesbank…..Euro    
c) Guthaben bei Postgiroämtern …… ……
  1.031,17 1.447,74
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind    
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen    
b) Wechsel …… ……
3. Forderungen an Kreditinstitute 1)    
a) täglich fällig 11.747,92 14.865,86
b) andere Forderungen …… ……
  11.747,92 14.865,86
4. Forderungen an Kunden 2) 893.059,86 749.341,11
darunter:    
an Finanzdienstleistungsinstitute ..... Euro    
durch Grundpfandrechte gesichert ….. Euro    
Kommunalkredite …… Euro    
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere    
a) Geldmarktpapiere    
aa) von öffentlichen Emittenten …… ……
darunter:    
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank …… Euro    
ab) von anderen Emittenten …… ……
darunter:    
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank …… Euro    
b) Anleihen und Schuldverschreibungen    
ba) von öffentlichen Emittenten …… ……
darunter:    
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank …… Euro    
bb) von anderen Emittenten …… ……
darunter:    
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank …… Euro    
c) eigene Schuldverschreibungen Nennbetrag …… Euro …… ……
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 3)    
6a. Handelsbestand …… ……
7. Beteiligungen 4) 10.000,00 10.000,00
darunter:    
an Kreditinstituten 10.000,00 Euro    
an Finanzdienstleistungsinstituten …. Euro    
8. Anteile an verbundenen Unternehmen …… ……
darunter:    
an Kreditinstituten …… Euro    
an Finanzdienstleistungsinstituten …. Euro    
9. Treuhandvermögen …… ……
darunter:    
Treuhandkredite …… Euro    
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 14) …… ……
11. Immaterielle Anlagewerte:    
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte …… ……
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2,00 2,00
c) Geschäfts- oder Firmenwert …… ……
d) geleistete Anzahlungen …… ……
  2,00 2,00
12. Sachanlagen 8.383,00 11.262,00
13. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital …… ……
14. Sonstige Vermögensgegenstände 42.512,34 49.815,02
15. Rechnungsabgrenzungsposten 5) 0,00 1.300,00
16. Aktive latente Steuern …… ……
17. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung …… ……
18. Nicht durch Eigenkapital gedeckter …… ……
Fehlbetrag (Kapital des Einzelunternehmers)    
Summe der Aktiva 966.736,29 838.033,73

Passivseite

   
  Euro Euro
  2018 2017
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6)    
a) täglich fällig 404.449,13 295.137,84
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist …… ……
  404.449,13 295.137,84
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 7)    
a) Spareinlagen    
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten …… ……
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten …… ……
b) andere Verbindlichkeiten    
ba) täglich fällig 0,00 826,94
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 448.750,00 448.750,00
  448.750,00 449.576,94
darunter:    
gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten ….. Euro 8)    
     
3. Verbriefte Verbindlichkeiten 9)    
a) begebene Schuldverschreibungen ……  
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten …… ……
darunter:    
Geldmarktpapiere …… Euro    
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf …… Euro    
3a. Handelsbestand …… ……
4. Treuhandverbindlichkeiten …… ……
darunter:    
Treuhandkredite …… Euro    
5. Sonstige Verbindlichkeiten 23.157,03 30.040,72
6. Rechnungsabgrenzungsposten 10) …… ……
6a. Passive latente Steuern …… ……
7. Rückstellungen    
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen …… ……
b) Steuerrückstellungen 9.012,00 3.156,00
c) andere Rückstellungen 9.500,00 9.200,00
  18.512,00 12.356,00
11)    
8. (weggefallen)    
9. Nachrangige Verbindlichkeiten …… ……
10. Genussrechtskapital …… ……
darunter:    
vor Ablauf von zwei Jahren fällig … Euro    
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken …… ……
12. Eigenkapital    
a) Eingefordertes Kapital    
Gezeichnetes Kapital 12) (buchmäßiges Kapital des Einzelunternehmers) -53.407,38 -30.129,12
abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen … ……… … ………
  -53.407,38 -30.129,12
b) Kapitalrücklage    
c) Gewinnrücklagen 13)    
ca) gesetzliche Rücklage …… ……
cb) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen …… ……
cc) satzungsmäßige Rücklagen …… ……
cd) andere Gewinnrücklagen …… ……
d) Bilanzgewinn/Bilanzverlust 125.275,51 81.051,35
  71.868,13 50.922,23
Summe der Passiva 966.736,29 838.033,73
1. Eventualverbindlichkeiten    
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln    
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen    
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten ……  
2. Andere Verpflichtungen    
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften    
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen    
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen ……  

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

der SoliPrax e.K., Köln

Euro Euro
2018 2017
1. Zinserträge aus 1),9)    
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 209.791,74 191.266,21
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen …… ……
  209.791,74 191.266,21
2. Zinsaufwendungen 2),9) 23.854,38 25.179,83
3. Laufende Erträge aus    
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren …… ……
b) Beteiligungen 3) …… ……
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen …… ……
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen …… ……
5. Provisionserträge 4) 488.273,78 508.593,41
6. Provisionsaufwendungen 5) 21.243,80 23.394,69
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 6),7) …… ……
8. Sonstige betriebliche Erträge 19.002,19 5.694,36
9. (weggefallen)    
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen    
a) Personalaufwand    
aa) Löhne und Gehälter 248.467,54 277.778,36
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 54.989,45 62.506,24
darunter:    
für Altersversorgung 1.320,00 Euro (Vorjahr: 1.210,00 EUR) …… ……
  303.456,99 340.284,60
b) andere Verwaltungsaufwendungen 213.446,15 216.430,35
  516.903,14 556.714,95
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 8) 5.595,16 4.119,93
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.064,97 3.894,48
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft …… ……
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der …… ……
Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft    
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere - …… ……
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbunden Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren …… ……
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme …… ……
18. (weggefallen)    
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 145.406,26 92.250,10
20. Außerordentliche Erträge …… ……
21. Außerordentliche Aufwendungen …… ……
22. Außerordentliches Ergebnis …… ……
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20.130,75 11.198,75
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen …… ……
25. Erträge aus Verlustübernahme …… ……
26. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne - noch Gewinn- und Verlustrechnung (Staffelform) …… ……
27. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 125.275,51 81.051,35
28. Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr …… ……
29. Entnahmen aus der Kapitalrücklage …… ……
30. Entnahmen aus Gewinnrücklagen    
a) aus der gesetzlichen Rücklage …… ……
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen …… ……
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen …… ……
d) aus anderen Gewinnrücklagen …… ……
31. Entnahmen aus Genussrechtskapital …… ……
  …… ……
32. Einstellungen in Gewinnrücklagen    
a) in die gesetzliche Rücklage …… ……
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen …… ……
c) in satzungsmäßige Rücklagen …… ……
d) in andere Gewinnrücklagen (Gutschrift auf dem Kapitalkonto des Einzelunternehmers) -125.275,51 -81.051,35
  -125.275,51 -81.051,35
33. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals …… ……
34. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Geschäftsverlauf

Das Unternehmen betreibt ausschließlich für Heilpraktiker sog. unechtes Factoring sowie weitere Dienstleistungen rund um die Durchführung von Gebührenabrechnungen dieser Berufsgruppe. Im Jahr 2018 konnte wie in den Vorjahren eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit erreicht werden. Der Kundenkreis erhöhte sich bis zum Ende des Geschäftsjahres auf rd. 426 Praxen, das Volumen der angekauften Forderungen stieg im Berichtsjahr um rd. 1,2 Mio EUR bzw. 9,1 % von rd. 13,2 Mio EUR auf rd. 14,4 Mio EUR.

Der Steigerung der Zinserträge um 18,5 TEUR bzw. rd. 9,7 % auf 209,8 TEUR stand ein Rückgang der Provisionserträge um 20,3 TEUR bzw. rd. 4,0 % auf 488,3 TEUR gegenüber. Bei gleichzeitig um rd. 7,2 % gesunkenen allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betrug das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 145,4 TEUR. Dies entspricht einem Anstieg um 53,1 TEUR bzw. 57,5 %. Das gesteigerte Ergebnis ist im wesentlichen auf eine verbesserte Personalorganisation und -entwicklung in den letzten Jahren zurückzuführen.

Die Ertragslage kann im Vergleich zu 2017 wie folgt kurz zusammengefasst werden:

2018 2017 Veränderung
  TEUR TEUR in %
Zinsergebnis 185,9 166,1 12,0 %
Provisionsergebnis 467,0 485,2 -3,7 %
Verwaltungsaufwand einschließlich Abschreibungen auf Anlagevermögen -522,5 -560,8 -6,8 %
Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen 14,9 1,8 727,8 %
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 145,4 92,3 57,5 %
Ertragsteuern - 20,1 -11,2 79,5 %
Jahresergebnis 125,3 81,1 54,6 %
Im Vergleich zum Vorjahr 31.12.2018
TEUR TEUR
Vermögens- und Finanzlage    
Barreserve -0,4 1,0
Kassenbestand.    
Forderungen an Kreditinstitute -3,1 11,7
Die Bankguthaben haben sich leicht verringert.    
Forderungen an Kunden 143,7 893,1
Die Kundenforderungen haben sich erhöht.    
Beteiligungen 0,0 10,0
Es werden Genossenschaftsanteile an der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG sowie an der Kölner Bank eG gehalten.    
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten    
- täglich fällig +109,3 404,4
- mit vereinbarter Laufzeit 0,0 0,0
Langfristige Bankdarlehen bestehen nicht mehr.    
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden    
- täglich fällig -0,8 0,0
- mit vereinbarter Laufzeit 0,0 448,8
Sonstige Verbindlichkeiten -6,9 23,2
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Berichtsjahr verringert.    
Rückstellungen 6,2 18,5
Eigenkapital 20,9 71,9

Das Kapital hat sich bei einem Jahresüberschuss von 125,3 TEUR und Entnahmen in Höhe von 104,3 TEUR um 21,0 TEUR erhöht.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sowie deren Prognose

In den kommenden Jahren 2019 und 2020 ist weiterhin eine kontinuierliche Vergrößerung des Kundenkreises geplant. Die Entwicklung des Berichtsjahres bestätigt den optimierten Personalstand und die unverändert gute Marktakzeptanz der eigenen Abrechnungssoftware und der in der Software integrierten Zusatzfunktionen. Die Zusatzfunktionen werden kontinuierlich weiterentwickelt. Neue Kunden können durch den ebenfalls integrierten Internetauftritt und die dadurch ermöglichte Kontaktpflege zu Berufsverbänden, Fachforen etc. gewonnen und langfristig an das Unternehmen gebunden werden. Die Kundenbindung wird seit Jahren zusätzlich z.B. durch die Ausrichtung von Seminaren und Workshops verstärkt.

Die Finanzierung des Wachstums wurde bisher durch die Hausbanken sowie durch die Aufnahme von Kundendarlehen längerfristig sichergestellt. Auch in 2018 war eine Ausweitung der Kundendarlehen nicht notwendig. In den kommenden Jahren kann das Wachstum, sofern erforderlich, durch die Aufnahme neuer Kundendarlehen begleitet werden. Dafür sehen wir aufgrund der weiterhin stagnierenden Zinsentwicklung keine Risiken gegeben.

Im ersten Quartal 2019 haben sich sowohl die Zins- und Provisionserlöse als auch das Betriebsergebnis weiter positiv entwickelt.

Geplant ist weiterhin ein Ausbau des Risikomanagementsystems zur Steuerung und Überwachung des Factoringgeschäftes. Aufgrund der bisher noch überschaubaren Größe des Unternehmens sind die meisten Überwachungs- und Steuerungsfunktionen in der Hand des Unternehmensinhabers zentralisiert. Hier besteht allerdings eine weitgehende Vertretungsregelung mit der in Vollzeit tätigen, angestellten Heilpraktikerin. Die Dokumentation des Risikomanagementsystems wird weiter ausgebaut.

Aufgrund der Durchführung ausschließlich eines unechten Factorings wird das Adressenausfallrisiko als minimal eingestuft. Zum einen besteht kaum ein Delkredererisiko aufgrund des vereinbarten Rückgriffs auf die Factoringkunden, zum anderen wird dem Veritätsrisiko durch feste Volumenbegrenzungen bei Neukunden Rechnung getragen. In den letzten Geschäftsjahren war lediglich ein einziger Forderungsausfall zu verzeichnen. Zudem trägt die Begrenzung der Geschäftstätigkeit auf die Berufsgruppe der Heilpraktiker, die aufgrund der eigenen Berufserfahrungen langjährig bekannt ist, zu einer Risikoeingrenzung bei.

Marktpreisrisiken werden aufgrund der Branchenspezialisierung nicht gesehen. Die Zurverfügungstellung der eigenen Abrechnungssoftware, die speziell auf die Abrechnung von Heilpraktikerleistungen ausgerichtet ist, trägt seit Jahren zu einem stabilen Preisniveau -ungeachtet von Zinsänderungen- bei.

Liquiditätsrisiken werden ebenfalls nicht gesehen. Eine Refinanzierung kann durch weitere Darlehensaufnahmen sichergestellt werden. Ferner ist aufgrund der Rechtsform des Unternehmens eine unbeschränkte Haftung des Inhabers gegeben.

Operationelle Risiken für unsere Geschäftstätigkeit sind vor allem im Rahmen der Datenverarbeitung gegeben. Hier wird laufend an einem Ausbau und der Verbesserung sowohl unserer Abrechnungssoftware als auch der Hardware-Systeme gearbeitet.

Über die vorstehend beschriebenen Risiken hinaus sind derzeit keine weiteren Risiken erkennbar.

 

Köln, den 28.03.2019

SoliPrax e.K.

Hans-Joachim Engels

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