Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Pfeifer seit 29.7.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SABVA GmbHAltenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
AnhangA. Vorbemerkung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff) aufgestellt. Die Gesellschaft stellt nur eine verkürzte Bilanz auf, wie es in § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB für kleine Kapitalgesellschaften zugelassen ist. Auch die in §§ 274 a, 288 Satz 1 HGB eingeräumten größenabhängigen Erleichterungen werden von der Gesellschaft in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wird nach § 264 Abs. 1 Satz 3 nicht aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die beweglichen Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode (p.r.t.) abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 410,00 werden bis 31.12.2007 bzw. ab 01.01.2010 in voller Höhe abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter des Anlagevermögens, die ab 01.01.2008 bzw. bis 31.12.2009 angeschafft oder hergestellt wurden und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 liegen, ist gem. § 6 Abs. 2 a EStG ein Sammelposten gebildet, welcher auf 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Da die Position von untergeordneter Bedeutung ist, wird handelsrechtlich entsprechend dem Steuerrecht verfahren. Die Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert, soweit erforderlich um Wertberichtigungen gekürzt, angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Bei der Bewertung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Sonstige Angaben
Altenau, 19. September 2011 Gez. Tobias Pfeifer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.07.2011 |
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