Breeze
Music GmbH
Pulheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7,50 |
7,50 |
| I.
Sachanlagen |
7,50 |
7,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.695.864,19 |
5.957.120,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.212.782,85 |
5.086.957,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
483.081,34 |
870.163,44 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
237.345,38 |
237.345,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.933.217,07 |
6.194.473,85 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
262.909,97 |
262.909,97 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
237.345,38 |
237.345,38 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.931.717,07 |
6.194.473,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.933.217,07 |
6.194.473,85 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
2.1. Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften
Ausweisvorschriften
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach den §§ 266, 275 HGB
vorgenommen.
Soweit ein Wahlrecht für die Angaben in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder in dem Anhang
bestand, sind im wesentlichen die Angaben im Anhang gemacht
worden.
Bilanzierungsmethoden
Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte wurden
grundsätzlich nicht in Anspruch genommen. Eventuelle
Ausnahmen sind unter den Erläuterungen zu den
einzelnen Bilanzpositionen aufgeführt. Die
Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten.
Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um
vorzunehmende Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen
aufgrund nur steuerlicher Vorschriften wurden nicht
vorgenommen. Die Schulden sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichem Betrag sowie mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Die in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung enthaltenen Fremdwährungsposten sind
mit dem Wechselkurs zum Entstehungstag berücksichtigt.
Bei eventuell am Bilanzstichtag bestehenden
Währungsforderungen oder -schulden sind die
Wechselkurse am Bilanzstichtag angesetzt, soweit diese
niedriger beziehungsweise höher waren als der
Entstehungskurs. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten
wurden Zinsen für Fremdkapital nicht
berücksichtigt.
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten.
2.2. Einzelposten der Bilanz
Anlagevermögen
Die gem. § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB erforderlichen
Angaben zur Entwicklung des Anlagevermögens sind
in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel gemacht.
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen
Nutzungsdauer bewertet. Die Abschreibungen wurden linear
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert von
unter 410,-- EUR wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Forderungen sind mit dem Nominalwert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Pauschalwertberichtigungen sind nicht erfolgt.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
keine Forderungen enthalten, welche erst nach dem
Bilanzstichtag entstehen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzten sich aus
folgenden Positionen zusammen:
Sonstige
Rückstellungen
|
1.500,00 EUR
|
=
|
1.500,00 EUR
|
Die Rückstellungen sind mit dem Betrag,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich war, bewertet worden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet. Erst nach dem Stichtag
rechtlich entstehende Verbindlichkeiten in
größerem Umfange bestehen nicht. Die
Restlaufzeiten und sonstigen Angaben zu den
Verbindlichkeiten sind aus dem als Anlage beigefügten
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
2.3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Steuerliche Abschreibungen gem. § 254, 280 Abs.2
HGB oder Erträge und Aufwendungen aus
Sonderposten gem. § 273 HGB sind nicht enthalten.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht vorgenommen worden. Außerordentliche sowie
periodenfremde Erträge oder Aufwendungen von nicht
untergeordneter Bedeutung sind nicht enthalten. Insoweit
ist eine Aufteilung der Steuerbelastung nicht erforderlich.
3. Sonstige Angaben
Es bestehen keine für die Beurteilung der
Finanzlage sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft
obliegt:
Herrn Dieter Dierks, Hauptstraße 14, 50259
Pulheim
Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung
wurden nicht gewährt. Angaben über Bezüge
der Geschäftsführung werden gem. § 286 Abs.
4 HGB nicht gemacht.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in
Bilanz und GuV zusammengefassten Posten:
In 2015 beträgt der Betrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 90.207,48 €.
Im Vorjahr betrug der Betrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 407.141,24 €.
Pulheim, den 24. August 2016
Breeze Music GmbH
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Dieter Dierks - Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2016 festgestellt.
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