SECURETEC Detektions-Systeme AG

Lilienthalstraße 7, 85579 Neubiberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 136885
Eingetragen
24.4.2001
Branche
Sicherheitsdienste a. n. g.Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Detektionssystemen für Drogen und Gefahrenstoffe sowie beratende Tätigkeit auf diesem Gebiet.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Masur
seit 2.2.2022
Vorstandsmitglied
Verena Zimmermann
seit 7.3.2011
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SECURETEC Detektions-Systeme AG

Neubiberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der SECURETEC Detektions-Systeme AG

1. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Die SECURETEC Detektions-Systeme AG, Neubiberg, wurde 1995 gegründet und hat sich zu einem international tätigen, mittelständigen Unternehmen entwickelt. Sie unterhält eine Vertriebstochterin Frankreich, die Securetec France S.à r.l. Sie stellt ihren Kunden in aller Welt Technologien und Produkte zum Nachweis von Sucht- und Gefahrstoffen auf dem Gebiet der Lateral-Flow-Technologie, Point-of-Care Diagnostik und In-Vitro-Diagnostika bereit.

Die Technologien der SECURETEC Detektions-Systeme AG werden mit Erfolg weltweit von den unterschiedlichsten Berufsgruppen eingesetzt. Heute unterstützen ihre Lösungen unter anderem Verkehrspolizei, Drogenfahndung, Zollbehörden sowie Kliniken und private Unternehmen in aller Welt, um eine große Bandbreite an Sucht- und Gefahrstoffen sicher zu identifizieren und Drogenmissbrauch schnell nachzuweisen.

Basierend auf der langjährigen Erfahrung mit der Identifikation und Abwehr von Sucht- und Gefahrstoffen bietet die SECURETEC Detektions-Systeme AG die Entwicklung praxisgerechter Sicherheitskonzepte an. Im diskreten und partnerschaftlichen Umgang mit ihren Kunden identifiziert die Gesellschaft spezifische Anforderungen und sichert die hohe Praxistauglichkeit ihrer Lösungen für den alltäglichen Einsatz. Als Spezialanbieter mit eigener Entwicklungs- und Produktionsabteilung gewährleistet sie nachhaltig eine sehr hohe Qualität ihrer Produkte.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1. MARKTLAGE

Neben dem Alkoholgenuss werden die Gefahren des Drogenkonsums im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz von immer mehr Ländern als Problem erkannt, das mittels geregelter Kontrollen adressiert werden muss. Da die von gerichtlicher Seite geforderten Bluttests teuer und zeitaufwendig sind, gibt es einen wachsenden Bedarf an Drogenschnelltests, mit denen sich ein Anfangsverdacht bei Kontrollen vor Ort schnell, zuverlässig und vergleichsweise kostengünstig erhärten lässt.

Der Gesamtmarkt für Drogenschnelltests lässt sich grob in einen Markt für Urintests und einen für Speicheltests unterteilen, jeweils mit bestimmten Vor- und Nachteilen. Die von der SECURETEC Detektions-Systeme AG hergestellten Speicheltests erfreuen sich dabei zunehmender Beliebtheit, da sie deutlich anwenderfreundlicher sind und zudem eine hohe Korrelation des Nachweises von Drogenkonsum mit der Beeinträchtigung des Konsumenten aufweisen. Dennoch wird auf absehbare Zeit die Konkurrenz durch deutlich einfache und kostengünstige herzustellende Urintests bestehen bleiben.

Überdies ist in vielen Märkten ein zunehmender Trend hin zu einer Auswertung der Drogentests mittels elektronischer Analysegeräte zu beobachten. Diesem Trend trug die SECURETEC Detektions-Systeme AG mit der Einführung seines Analysegeräts WipeAlyser im Jahr 2018 Rechnung.

Der politische und juristische Prozess, um die für Drogenschnelltests notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, läuft jedoch in den einzelnen Ländern höchst unterschiedlich ab und ist in hohem Maße vom Entwicklungsstand des Landes, den politischen Stimmungslagen und weiteren Einflussfaktoren abhängig und kann sich über etliche Jahre erstrecken. Der Vertrieb der Produkte der SECURETEC Detektions-Systeme AG ist daher keine kurzfristige Angelegenheit, vielmehr erfordert die Eroberung und Bearbeitung von Märkten oft ein langanhaltendes Engagement.

Trotz der genannten Einschränkungen ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten ein deutliches Wachstum des Gesamtmarktes für die Produkte der SECURETEC Detektions-Systeme AG zu erkennen. Daher geht das Unternehmen mittel- bis langfristig von einer positiven Entwicklung des Marktes für seine Produkte aus.

2.2. GESCHäFTSVERLAUF

Die Umsatzentwicklung des Jahres 2023 war erfreulich. Neben einem erhöhten Bestellaufkommen konnten die erheblichen Kostensteigerungen auf der Einkaufsseite in gewissem Maße an Kunden weitergegeben werden. In wichtigen ausländischen Märkten kann die Umsatzzunahme als Aufholeffekt nach der Coronakrise gesehen werden.

Das 1. Quartal zeigte sich im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich umsatzstärker.

Auch das 2. Quartal verlief im Vergleich zu 2022 besser.

Das 3. Quartal war der umsatzstärkste Zeitraum im Jahr 2023.

Das 4. Quartal war rückläufig und auch im Vergleich zu 2022 schwächer.

Trotz des schwächeren 4. Quartals lag der Geschäftsverlauf insgesamt über den Erwartungen. Das für 2023 geplante Ergebnis vor Steuern zwischen TEUR 7.000 und TEUR 8.000 konnte übertroffen werden.

2.3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1. Ertragslage

2023
TEUR
2022
TEUR
Rohergebnis 17.096 14.139
Personalaufwand 3.672 3.697
Abschreibungen 443 356
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.965 3.334
Betriebsergebnis * 9.996 6.746
Ergebnis vor Ertragsteuern ** 10.449 6.863
Jahresüberschuss 7.809 5.109

* Ergebnis vor Ertragsteuern zuzüglich neutralen und periodenfremden Ergebnisses zuzüglich Zinsergebnis und Beteiligungsergebnis

** Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Ertragsteuern

Der Umsatz lag im Geschäftsjahr 2023 um 17,5 % über dem entsprechenden Vorjahreswert. Der Zuwachs erklärt sich zum einen durch bestehende Märkte, die ihre Drogenkontrolltätigkeit ausgeweitet haben. Dazu kamen Umsätze in vergleichsweise neu gewonnenen Märkten.

Der Umsatz der SECURETEC Detektions-Systeme AG wurde in 2023 schwerpunktmäßig durch die eigenentwickelten Produktlinien (DrugWipe, DrugID, WipeAlyser) erzielt. Hier war ein Anstieg von 15,0 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

Der Materialaufwand stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Neben der Zunahme durch den gestiegenen Absatz erhöhte sich auch die Materialeinsatzquote von 26,5 % auf 28,3 %. Zahlreiche wichtige Lieferanten erhöhten 2023 die Preise. Dies konnte nur zum Teil durch Kundenpreiserhöhungen kompensiert werden.

Die Personalaufwendungen befinden sich auf einem konstanten Niveau zum Vorjahr, auch die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern ist mit 53 konstant zum Vorjahr.

Die Abschreibungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr, u. a. aufgrund einer außerordentlichen Abschreibung auf Anzahlungen für eine Produktionsanlage mit TEUR 85.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich auf TEUR 2.965. Dies ist vorwiegend auf geringere Kosten im Bereich F&E im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.

Das Ergebnis vor Ertragsteuern steigt deutlich auf TEUR 10.449 an.

2.3.2. FINANZLAGE

Der Brutto-Cashflow (Jahresergebnis und Abschreibungen) betrug im Geschäftsjahr TEUR 8.232.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr Investitionen in das Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 6.696 getätigt. Schwerpunkt stellten ein Grundstückskauf sowie Anzahlungen für neue Produktionsanlagen dar. Ferner erfolgten Wertpapierkäufe im Rahmen der langfristigen Finanzdisposition in Höhe von TEUR 435, dagegen wurden Wertpapiere der langfristigen Finanzdisposition in Höhe von TEUR 2.468 verkauft.

Die Gesellschaft benötigt keine Kreditfinanzierung. Der Stand der flüssigen Mittel zum 31.12.2023 betrug TEUR 25.459.

2.3.3. VERMöGENSLAGE

Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Produktions- und Forschungsanlagen getätigt. Daneben wurde verstärkt in die IT-Infrastruktur und -Sicherheit investiert.

Die Vorräte haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 644 erhöht. Während der Bestand der fertigen und der unfertigen Erzeugnisse deutlich zugenommen hat, ist der an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen leicht gesunken. Der starke Zuwachs bei den unfertigen Erzeugnissen ist hauptsächlich auf den Aufbau eines Sicherheitsbestands als Vorbereitung auf die Veränderung von Produktionsprozessen zurückzuführen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken aufgrund von Stichtagseffekten gegenüber dem Vorjahr deutlich um 414 TEUR.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sanken deutlich um TEUR 1.025 auf TEUR 72. Im Vorjahr war hierin eine Anzahlung für ein Grundstück i. H. v. TEUR 1.000 enthalten. Diese wurde auf den Erwerb des Grundstücks im Jahr 2023 angerechnet.

Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag über eine Eigenkapitalquote in Höhe von 93,0 %. Ausschüttungen an die Aktionäre wurden 2023 in Höhe von TEUR 1.503 vorgenommen.

Für Pensionszusagen wurde eine Rückstellung entsprechend versicherungsmathematischem Gutachten in Höhe von TEUR 895 gebildet.

Im Jahr 2023 wurde für Ertragsteuern des Geschäftsjahres eine Rückstellung in Höhe von TEUR 1.033 gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen den Personalbereich sowie Archivierungs- und Gewährleistungsverpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken auf TEUR 292.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen erhaltene Forschungszuschüsse sowie Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten.

3. CHANCEN UND RISIKEN

Für die nächsten Jahre erwartet die SECURETEC Detektions-Systeme AG aufgrund des steigenden Bewusstseins für die Drogenproblematik am Steuer oder am Arbeitsplatz Absatzchancen in neuen Märkten. Insbesondere die Arbeitssicherheit bei Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko für die Allgemeinheit rückt in einigen Ländern zunehmend politisch in den Fokus.

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland könnte zu einem Anstieg von Drogentests im Straßenverkehr durch die inländische Polizei führen. Überdies haben Speicheltests in diesem Bereich eine höhere Aussagekraft als Urintests, was den Trend zum Speicheltest beschleunigen könnte. Allerdings sind die zukünftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für solche Testungen momentan noch unklar, was für die SECURETEC Detektions-Systeme AG kurzfristig ein Umsatzrisiko nach sich zieht. Die Gesellschaft verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich genau, um rechtzeitig auf Veränderungen, z. B. bei gesetzlichen Grenzwerten im Straßenverkehr, reagieren zu können.

Vorteilhaft für die SECURETEC Detektions-Systeme AG ist, dass für neue Unternehmen im Markt der SECURETEC Detektions-Systeme AG aus technologischer und vertrieblicher Sicht relativ hohe Eintrittsbarrieren bestehen. Allerdings ist in vielen Märkten ein zunehmender Wettbewerb auch durch neue internationale Anbieter festzustellen, der sich voraussichtlich in Zukunft noch verstärken wird.

Diesem Wettbewerb begegnet das Unternehmen mit langjähriger Erfahrung, Zuverlässigkeit, Innovation und Qualität. Darüber hinaus werden die durch das Wachstum der Gesellschaft entstehenden Skaleneffekte genutzt, um die Produkte auch preislich konkurrenzfähig zu halten.

Die Gesellschaft pflegt langfristige strategische Partnerschaften mit Kunden und Partnern zur gemeinsamen laufenden Fortentwicklung bestehender Produkte sowie zur Entwicklung neuer Produkte.

Das Analysegerät WipeAlyser unterstützt den Absatz des DrugWipe erfolgreich in solchen Märkten, in denen eine elektronische Auslesemöglichkeit von Drogenschnelltests gewünscht ist oder sogar gefordert wird.

Das EU-Parlament hatte im März 2022 wegen der Corona-Pandemie die Übergangsfristen bis zum endgültigen Inkrafttreten der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) verlängert. Momentan wird über eine weitere Verlängerung der Übergangsfristen diskutiert. Diese gäbe der SECURETEC Detektions-Systeme AG mehr zeitlichen Spielraum zur Zertifizierung ausgewählter Produkte nach dieser Verordnung und zur zwischenzeitlichen Versorgung der Märkte, auf denen diese Produkte verlangt werden. Die Gesellschaft durchläuft momentan den zeitlich und monetär sehr aufwändigen Zertifizierungsprozess.

Die SECURETEC Detektions-Systeme AG investiert zurzeit gezielt in Projekte zur Umgestaltung der Produktion hin zu einer zunehmenden Automatisierung der Produktion. Dies schließt auch den geplanten Wechsel von Lieferanten und Partnerunternehmen ein. Während sich das Unternehmen dadurch langfristig deutliche Effizienz- und Qualitätsvorteile erwartet, ist der Zeitraum der Umstellung mit gewissen Risiken verbunden, denen das Unternehmen durch vorausschauende Planung und fachliche Beratung entgegenwirkt.

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen insbesondere Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere und Forderungen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Hierzu gehört die kontinuierliche Überwachung der Konten zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko. Der Kundenstamm der SECURETEC Detektions-Systeme AG ist im Allgemeinen solvent, so dass das finanzielle Ausfallrisiko der Gesellschaft gering ist. Zur weiteren Minimierung von Ausfallsrisiken verfügt das Unternehmen über ein entsprechendes Debitorenmanagement und ein effizientes Mahnwesen.

Potenzielle Währungsrisiken, insbesondere durch Veränderungen des Kurses zwischen EUR und USD, bestehen nur in geringem Maß, da die meisten Verkäufe in EUR erfolgen. Aus diesem Grund werden keine Sicherungsgeschäfte gemacht.

Chancen und Risiken bestehen auch im Hinblick auf die Entwicklung, Fortentwicklung und Zulassung neuer Produkte, die mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind und deren gesetzliche Rahmenbedingungen sich während der Entwicklungszeit ändern können.

Im öffentlichen Bereich erzielt die SECURETEC Detektions-Systeme AG viele Umsätze im Rahmen von Ausschreibungen. Jede größere Ausschreibung beinhaltet das Risiko des Verlusts des entsprechenden Markts.

Bestandsgefährdende und bedeutende Risiken, die die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft wesentlich verschlechtern würden, sind derzeit nicht erkennbar.

4. PROGNOSEBERICHT

Die SECURETEC Detektions-Systeme AG rechnet grundsätzlich mittel- bis langfristig mit einem steigendem Markt- und Umsatzpotenzial.

Kurzfristig ist der Umsatz jedoch in hohem Maße von den für das Jahr anstehenden Ausschreibungen in den relevanten Märkten abhängig. Wie oben ausgeführt, bergen Ausschreibungen zudem ein gewisses Risiko, da durch deren Entscheidung der Gesamtumsatz der SECURETEC Detektions-Systeme AG signifikant beeinflusst werden kann.

Für das Jahr 2024 erwartet die SECURETEC Detektions-Systeme AG einen leichten Umsatzrückgang, der auf Unsicherheiten im Bereich Workplace Testing in bestimmten ausländischen Märkten zurückzuführen ist.

Außerdem geht die Gesellschaft davon aus, dass sich die Materialeinsatzquote aufgrund bereits angekündigter Rohstoffpreissteigerungen wichtiger Lieferanten weiter erhöhen wird.

Demgemäß wird mit einem Rohergebnis im Bereich zwischen TEUR 15.000 und TEUR 16.000 gerechnet.

Der sonstige Aufwand wird für 2024 zwischen TEUR 7.000 und TEUR 8.000 erwartet. Neben verstärkten F&E-Aktivitäten sind auch höhere Kosten für die Umgestaltung der Produktionsprozesse geplant.

Die SECURETEC Detektions-Systeme AG plant daher für 2024 ein Ergebnis vor Steuern (Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Ertragsteuern) zwischen TEUR 7.000 und TEUR 9.000, damit auf einen etwas geringeren Niveau als in 2023.

5. QUALITäT UND UMWELT

Die SECURETEC Detektions-Systeme AG ist ein Unternehmen, das hohen Wert auf die Qualität seiner Produkte legt. Das Unternehmen ist gemäß EN ISO 13485 und seit November 2019 auch gemäß EN ISO 9001 zertifiziert und wird einmal jährlich durch den TÜV Süd auditiert. Um das Qualitätsmanagementsystem ständig zu verbessern, werden zusätzlich einmal pro Jahr alle Abteilungen intern auditiert.

Im Jahr 2022 hatte sich die SECURETEC Detektions-Systeme AG darüber hinaus erstmals auch gemäß EN ISO 14001 (Umweltmanagement) durch den TÜV Austria zertifizieren lassen. Mit der Einführung eines Umweltmanagementsystems trägt das Unternehmen der gesellschaftlichen Verantwortung im Bemühen um eine nachhaltige Unternehmensführung Rechnung. Daneben wird der Nachweis dieser Zertifizierung in immer mehr Ausschreibungen verlangt, so dass diese Maßnahme auch der langfristigen Sicherung der Kundenmärkte dient. 2023 wurde für diesen Bereich ein Überwachungsaudit erfolgreich durchgeführt.

Arbeiten und Prozessabläufe werden in gelenkten und freigegebenen SOPs (Standard Operation Procedures) festgehalten und gelebt. Die Mitarbeiter werden regelmäßig geschult, um das Qualitätsbewusstsein zu schärfen.

Um die Produkte und Prozesse kontinuierlich zu verbessern, hat die SECURETEC Detektions-Systeme AG ein Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen-Procedere (CAPA) implementiert.

Von der Entwicklung eines Produktes bis zur routinemäßigen Produktion begleiten die Mitarbeiter der Qualitätssicherung alle Arbeiten und Abläufe. Die Einsatzstoffe werden zunächst einer Qualitätskontrolle unterzogen, bevor diese in der Herstellung eingesetzt werden. Sowohl die Produktionszwischenstufen als auch die Endprodukte werden nach festgelegten Freigabekriterien überprüft. Die Haltbarkeit der Produkte wird durch Stabilitätsuntersuchungen ermittelt. Somit wird sichergestellt, dass nur freigegebene und dauerhaft funktionsfähige Produkte zum Kunden gelangen.

6. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die SECURETEC Detektions-Systeme AG kann 29 Jahre umfangreiche Entwicklungserfahrung auf dem Gebiet der Lateral-Flow-Technologie, Point-of-Care Diagnostik und In-Vitro-Diagnostika vorweisen.

In der eigenen F&E Abteilung arbeiten Teams von Spezialisten an Schnelltests für die Vor-Ort-Analytik. Dabei liegen Schwerpunkte und Expertise vor allem im Nachweis von kleinen Molekülen wie Drogen, aber auch anderen Gefahrstoffen.

Außerdem spielt verstärkt die elektronische Auslesemöglichkeit der Schnelltests eine Rolle. Das Analysegerät WipeAlyser wird von eigens hierfür zuständigen Fachleuten betreut.

Bei der Entwicklung setzt die SECURETEC Detektions-Systeme AG seit jeher auf eine enge Kooperation mit den Kunden, führenden Universitäten und Industriepartnern. Diesen Ansatz wird das Unternehmen auch in der Zukunft weiterverfolgen.

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 16.598.835,84 12.361.432,54
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 113.758,27 148.118,27
II. Sachanlagen 9.019.112,84 2.731.844,57
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.627.621,38 393.710,83
2. technische Anlagen und Maschinen 1.080.313,50 1.289.637,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 171.670,00 185.740,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.139.507,96 862.756,74
III. Finanzanlagen 7.465.964,73 9.481.469,70
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 20.001,00 20.001,00
2. Sonstige Finanzanlagen 7.445.963,73 9.461.468,70
B. Umlaufvermögen 30.003.444,24 27.599.375,11
I. Vorräte 3.123.768,46 2.480.330,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.420.985,36 2.657.898,37
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 360.788,75 158.534,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.060.196,61 2.499.364,37
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 996.788,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.458.690,42 22.461.145,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 128.334,07 62.465,05
Aktiva 46.730.614,15 40.023.272,70

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 43.457.562,90 37.152.231,16
I. Gezeichnetes Kapital 153.410,00 153.410,00
II. Gewinnrücklagen 15.341,00 15.341,00
III. Bilanzgewinn 43.288.811,90 36.983.480,16
davon Gewinnvortrag 35.480.062,16 31.874.015,70
B. Rückstellungen 2.682.576,00 1.951.821,75
C. Verbindlichkeiten 590.475,25 919.219,79
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 590.475,25 919.219,79
Passiva 46.730.614,15 40.023.272,70

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 17.095.718,64 14.139.343,19
2. Personalaufwand 3.671.721,45 3.697.044,02
a) Löhne und Gehälter 3.011.647,97 3.015.266,06
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 660.073,48 681.777,96
davon für Altersversorgung 130.383,60 160.234,67
3. Abschreibungen 442.859,31 356.228,69
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 442.859,31 356.228,69
davon außerplanmäßige Abschreibungen 85.000,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.965.122,15 3.334.452,37
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 8.211,06 14.471,40
5. Erträge aus Beteiligungen 118.374,30 96.401,90
davon aus verbundenen Unternehmen 118.374,30 96.401,90
6. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 14.022,64 12.307,87
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 341.429,78 41.689,37
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 4.119,91 22.624,76
davon außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen 4.119,91
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 15.497,90 15.972,03
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.660.753,46 1.753.956,00
11. Ergebnis nach Steuern 7.809.471,18 5.109.464,46
12. sonstige Steuern 721,44
13. Jahresüberschuss 7.808.749,74 5.109.464,46
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 35.480.062,16 31.874.015,70
15. Bilanzgewinn 43.288.811,90 36.983.480,16

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die SECURETEC Detektions-Systeme AG mit Sitz in Neubiberg ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 136885 eingetragen.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss ist nach handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 HGB.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr werden die geltenden Rechnungslegungsvorschritten des HGB angewendet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewendet worden:

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer werden drei bis fünfzehn Jahre zugrunde gelegt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden degressiv oder linear vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung sobald diese zu höheren Jahresabschreibungen führt. Ab 2008 erfolgt die Abschreibung ausschließlich linear. Vom Wahlrecht der degressiven Abschreibungen wurde im Abschlussjahr Gebrauch gemacht. Für geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurde für die Jahre 2008, 2009 und 2013 ein Sammelposten gebildet, der entsprechend der steuerlichen Poolabschreibung auf fünf Jahre verteilt wurde. Von 2010 bis 2017 wurden geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis von bis zu EUR 410,00 bzw. ab 2018 bis zu EUR 800,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten unter Berücksichtigung des Wertaufholungsgebots angesetzt.

Umlaufvermögen

Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. In den Herstellungskosten sind neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die einzubeziehenden Fertigungs- und Materialgemeinkosten enthalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen den zeitanteilig vorgeleisteten Beträgen.

Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen werden gemäß den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und denen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften berechnet.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert.

Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Euro-Referenzkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2023 umfasst:

Anteil am Name und Sitz der Gesellschaft Kapital l
%
Nennkapital
EUR
Ergebnis 2023
EUR
SECURETEC FRANCE S.A.R.L. Strasbourg, Frankreich 100 20.000 136.019
SECURETEC Inc. Delaware, USA 80 nennwertlos k.A.

Das gezeichnete Kapital von EUR 153.410 ist eingeteilt in 153.410 nennwertlose Stückaktien zu je EUR 1. Die Aktien lauten auf den Namen (Namensaktien).

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt versicherungsmathematisch nach den Grundsätzen des Anwartschaftsbarwertverfahrens unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Method (PUC) i. S. v. IAS 19. Die Berechnung erfolgte auf der Basis des Ausscheidemodells der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % mit einem Rententrend von 2,00 % für künftige Versorgungsfälle.

Bewertungstechnisch stellt der notwendige Erfüllungsbetrag den Erwartungswert der Versorgungsverpflichtung dar. Bis 2015 wurde für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen, entsprechend der Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB a.F., der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Aufgrund der Gesetzesänderungen im Jahr 2016 in § 253 Abs. 2 HGB wird die Pensionsrückstellung nunmehr mit dem durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst.

Der ausschüttungsgesperrte Betrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Berechnung des § 253 Abs. 2 HGB a.F. und der Bewertung mit zehn vergangenen Geschäftsjahren beträgt EUR 12.296 (i. Vj. EUR 54.493).

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen i. H. v. TEUR 289 (i. Vj. TEUR 282), Personalrückstellungen i. H. v. TEUR 272 (i. Vj. TEUR 248), Gewährleistungsrückstellungen i. H. v. TEUR 101 (i. Vj. TEUR 92) sowie Archivierungsrückstellungen i. H. v. TEUR 93 (i. Vj. TEUR 90).

Verbindlichkeiten und Fristigkeiten

Die Restlaufzeiten der einzelnen Verbindlichkeitsposten sind folgender Übersicht zu entnehmen:

davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag 31.12.2023
EUR
bis 1 Jahr Berichtsjahr
EUR
bis 1 Jahr Vorjahr
EUR
über 5 Jahre Berichtsjahr
EUR
Gesicherte Beträge
EUR
Erhaltene Anzahlungen 18.375,50 18.375,50 515,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 292.125,21 292.125,21 646.783,60 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 279.974,54 279.974,54 271.921,19 0,00 0,00
590.475,25 590.475,25 919.219,79 0,00 0,00

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betrieblichen Erträge werden ausgewiesen mit TEUR 85 (i. Vj. TEUR 84). Darin enthalten sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 4 (i. Vj. TEUR 2), periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 8 (i. Vj. TEUR 12), Erträge aus der aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 31 (i. Vj. TEUR 13) sowie Zuschreibungen auf Finanzanlagen mit TEUR 22.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 8 (i. Vj. TEUR 14) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 30 (i. Vj. TEUR 25), insbesondere aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie sonstige Kleinbeträge.

Auf Anzahlungen für eine Produktionsanlage wurden außerordentliche Abschreibungen in Höhe von TEUR 85 vorgenommen.

5. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen über Produktions-, Büro-, Lager- und Parkplatzflächen in Höhe von insgesamt TEUR 574 (i. Vj. TEUR 986) bis zum jeweiligen nächstmöglichen Vertragsende. Darüber hinaus bestehen Verträge für Lizenzen sowie Leasing für KFZ, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 253 (i. Vj. TEUR 234) bis zum jeweiligen nächstmöglichen Vertragsende.

Im Zusammenhang mit schwebenden Erwerbsgeschäften bestehen für Maschinen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.102.

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 53 Mitarbeiter (i. Vj. 53) beschäftigt, davon 42 Angestellte (i. Vj. 42) und 11 gewerblich Tätige (i. Vj. 11).

Mitglieder des Vorstandes waren im Berichtsjahr Frau Verena Zimmermann (Rechtsanwältin) und Herr Stefan Masur (Dipl. Kfm, Univ.). Die von der Gesellschaft für das Geschäftsjahr aufgewendeten Gesamtbezüge des Vorstandes werden unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

Der Aufsichtsrat für die Aktiengesellschaft besteht im Regelfall aus drei Personen.

Im Berichtsjahr waren als Mitglieder bestellt:

Herr Dr. Oliver Wulff (Vorsitzender)

Herr Manfred Baumann

Herr Dr. Florian Binder

6. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, von dem am 31.12.2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 43.288.811,90 einen Teilbetrag in Höhe von EUR 2.094.046,50 EUR zur Zahlung einer Dividende von EUR 13,65 je Stückaktie zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von EUR 41.194.765,40 auf neue Rechnung vorzutragen.

7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eintraten und sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie auf die zukünftige Entwicklung auswirken, sind nicht zu verzeichnen.

 

Neubiberg, den 2. Mai 2024

Verena Zimmermann, Vorstand

Stefan Masur, Vorstand

Anlagespiegel vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar:

Anschaffungskosten

1.1.2023
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 539.633,33 7.380,00 0,00 0,00 547.013,33
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 393.710,83 6.233.910,55 0,00 0,00 6.627.621,38
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.501.894,32 33.801,69 0,00 44.561,42 2.491.134,59
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.317.697,41 59.114,12 0,00 8.627,70 1.368.183,83
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 862.756,74 361.751,22 0,00 0,00 1.224.507,96
5.076.059,30 6.688.577,58 0,00 53.189,12 11.711.447,76
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 20.001,00 0,00 0,00 0,00 20.001,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 6.015.633,51 435.077,03 0,00 2.468.254,11 3.982.456,43
3. sonstige Ausleihungen 3.530.000,00 0,00 0,00 0,00 3.530.000,00
9.565.634,51 435.077,03 0,00 2.468.254,11 7.532.457,43
15.181.327,14 7.131.034,61 0,00 2.521.443,23 19.790.918,52

Abschreibungen

1.1.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 391.515,06 41.740,00 0,00 433.255,06
II. Sachanlagen
2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.212.257,32 243.123,69 44.559,92 1.410.821,09
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.131.957,41 72.995,62 8.439,20 1.196.513,83
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 85.000,00 0,00 85.000,00
2.344.214,73 401.119,31 52.999,12 2.692.334,92
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 28.888,82 4.119,91 122,28 32.886,45
3. sonstige Ausleihungen 55.275,99 0,00 0,00 55.275,99
84.164.81 4.119,91 122,28 88.162,44
2.819.894,60 446.979,22 53.121,40 3.213.752,42

Zuschreibungen Buchwerte

Kumuliert
EUR
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 113.758,27 148.118,27
II. Sachanlagen
3. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 6.627.621,38 393.710,83
2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 1.080.313,50 1.289.637,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 171.670,00 185.740,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 1.139.507,96 862.756,74
0,00 9.019.112,84 2.731.844,57
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 20.001,00 20.001,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 4.000,00 3.953.569,98 5.986.744,69
3. sonstige Ausleihungen 17.669,74 3.492.393,75 3.474.724,01
21.669,74 7.465.964,73 9.481.469,70
21.669,74 * 16.598.835,84 12.361.432,54

* Zuschreibungen laufendes Geschäftsjahr: EUR 21.669,74

Bericht des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats der SECURETEC Detektions-Systeme AG mit Sitz in Neubiberg über das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Sehr geehrte Aktionäre,

während des Berichtszeitraums waren zu Mitgliedern des Aufsichtsrats Herr Dr. Oliver Wulff (Vorsitzender), Herr Dr. Florian Binder (Stellvertretender Vorsitzender) und Herr Manfred Baumann bestellt.

Während der Berichtszeit hat uns der Vorstand über die Lage der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorgänge unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen am 09.01.2023, 06.07.2023 und 10.10.2023 die Berichte des Vorstands behandelt. Dabei hat sich der Aufsichtsrat u.a. mit der Geschäftslage, der finanziellen Situation und den Investitionsvorhaben des Unternehmens eingehend wie folgt befasst:

Gegenstand der Erörterungen war zunächst insbesondere die aktuelle Marktlage und die Marktposition der Gesellschaft in Deutschland, sowie im europäischen und außereuropäischen Ausland, auch hinsichtlich des Ausgangs verschiedener Ausschreibungsverfahren, der Ursachen hierfür und etwaiger Konsequenzen für die Produkt-, Preis- und Marktstrategie, sowie die - jeweils ggf. entsprechend adaptierten - Planungen der Gesellschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt der Erörterungen lag in der Wettbewerbssituation einerseits, sowie - darauf basierend - dem Erhalt und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Dies betraf schwerpunktmäßig mittelfristige strategische Produktmodifikationen und -erweiterungen, ebenso wie die Planung für die erforderlichen und gebotenen Entwicklungskosten.

Darüber hinaus wurde der Geschäftsverlauf, vor allem die Entwicklung der wesentlichen wirtschaftlichen Kennzahlen, insbesondere der Eigenkapitalrendite, der Gesamtkapitalrendite, der Umsatzrendite sowie der Eigenkapitalquote der Gesellschaft diskutiert und Leitlinien hierzu, auch im Hinblick auf die mittel- und langfristige Investitions- und Dividendenstrategie, mit dem Vorstand diskutiert und aktualisiert.

Im Lichte der vorstehenden Punkte erfolgte zudem eine Diskussion bezüglich der Entwicklung des Unternehmens, in Abgleich mit der jeweils aktuellen Planung, insbesondere im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage sowie die Liquiditätssituation und notwendige Investitionen unter Berücksichtigung der Chancen- und Risikoanalyse.

Schließlich wurde mit dem Vorstand der aktuelle Stand der geplanten Vorhaben einer weiteren Automatisierung der Produktionsprozesse sowie des anstehenden Baus eines Firmengebäudes erörtert.

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden durch die von der Hauptversammlung vom 10.11.2023 erneut zum Abschlussprüfer gewählte Reinhart & Lindner Partnerschaftsgesellschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kastenauer Str. 12, 83022 Rosenheim, geprüft. Beanstandungen haben sich dabei nicht ergeben; ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Gesellschaft nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, einschließlich des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, sowie den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes

Von dem Bilanzgewinn in Höhe von € 43.288.811,90 wird ein Teilbetrag in Höhe von € 2.094.046,50 zur Zahlung einer Dividende von € 13,65 je Stückaktie verwendet und der Restbetrag in Höhe von € 41.194.765,40 auf neue Rechnung vorgetragen - ebenfalls geprüft und diesen, auch mit dem Abschlussprüfer, ausführlich erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung seitens des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 10.07.2024 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2023 festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10.07.2024 angeschlossen.

 

München, den 10.07.2024

Dr. Oliver Wulff

Einladung / TO Hauptversammlung

Niederschrift der Hauptversammlung

A. Präambel

Folgende Personen waren anwesend:

a) vom Aufsichtsrat:

Herr Dr. Oliver Wulff (Vorsitzender)

Herr Dr. Florian Binder (Stellvertretender Vorsitzender)

Herr Manfred Baumann

b) vom Vorstand

Frau Verena Zimmermann

Herr Stefan Masur

c) die im Teilnehmerverzeichnis bezeichneten Aktionäre der Gesellschaft bzw. deren Vertreter

d) der Vertreter des Abschlussprüfers der Gesellschaft, Herr Reinhart

B. Hauptversammlung

Herr Dr. Wulff übernahm gemäß § 17.1 der Satzung den Vorsitz und eröffnete die Hauptversammlung um 10:00 Uhr.

Herr Dr. Wulff übernahm im Einverständnis aller Anwesenden auch die Protokollführung.

Der Vorsitzende stellte das Teilnehmerverzeichnis, das vor der ersten Abstimmung zur Einsicht ausgelegt war, als richtig fest und unterzeichnete es.

Die Hauptversammlung wurde form- und fristgerecht einberufen.

Der Vorsitzende bestimmte als Abstimmungsverfahren die Abstimmung durch Handaufheben.

Dem wurde von der Versammlung nicht widersprochen. Der Vorsitzende legte weiter fest, dass wie in den Vorjahren, die Auszählung der Stimmen im Subtraktionsverfahren erfolgen würde, sofern nicht im Einzelfall ein anderer Abstimmungsmodus vorzugswürdig sei. Er erläuterte das Subtraktionsverfahren. Er forderte diejenigen Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter, die sich nicht an der Abstimmung beteiligen wollten, auf, sich vor der Abstimmung durch Handzeichen zu melden, damit die so ermittelte Anzahl der nicht abgegebenen Stimmen von der Zahl der in der Hauptversammlung zu diesem Beschlusspunkt vertretenen Stimmen abgezogen werden können. Auf ausdrückliche Nachfrage des Vorsitzenden wurden keine weiteren Fragen oder Einwendungen gegen diese Form der Abstimmung erhoben.

Der Vorsitzende stellte fest, dass das gesamte Aktienkapital vertreten ist, so dass es einer form- und fristgerechten Einberufung zur heutigen Hauptversammlung für den Fall eines entsprechenden Verzichts der Aktionäre nicht bedurfte. Die anwesenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter erklärten sodann auf Frage des Vorsitzenden, dass sie vorsorglich auf die Einhaltung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Hauptversammlung verzichten und erkannten ausdrücklich die Beschlussfähigkeit der ordentlichen Hauptversammlung an.

Sodann gab der Vorsitzenden die Tagesordnung nochmals wie folgt bekannt:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

7. Stand Geschäftsverlauf 2024

8. Sonstiges

Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden auf Nachfrage des Vorsitzenden nicht erhoben.

Der Vorsitzende trat sodann in die Tagesordnung ein. Diese wurde wie folgt erledigt:

Punkt 1) der Tagesordnung:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023.

Der Vorsitzende stellte hierzu fest, dass

a) der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates, sowie der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2023, von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre auslagen und jetzt für alle Teilnehmer der Hauptversammlung im Versammlungsraum zur Einsicht ausliegen. Die Vorlagen sind in ihrer gedruckten Fassung dieser Niederschrift als Anlage beigefügt; b) der Jahresabschluss und der Lagebericht von der Reinhart & Lindner Partnerschaftsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden ist; und c) der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Lagebericht gebilligt hat und der Jahresabschluss mit der Billigung festgestellt ist.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden vom Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie dem anwesenden Vertreter des Abschlussprüfers erläutert. Der Aufsichtsrat berichtete über seine Tätigkeit und erläuterte den Bericht des Aufsichtsrats. Die Fragen der Aktionäre wurden vom Vorstand, dem Vertreter des Abschlussprüfers sowie vom Aufsichtsrat beantwortet.

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen und keine weitere Aussprache gewünscht wurde, stellte der Vorsitzende dies fest und gab bekannt, dass die Hauptversammlung von den Vorlagen ohne Einwendungen Kenntnis genommen hat.

Anträge zur Beschlussfassung wurden nicht gestellt.

Punkt 2) der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorsitzende gab den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat bekannt:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem am 31.12.2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn der SECURETEC Detektions-Systeme AG in Höhe von € 43.288.811,90

2.1 einen Teilbetrag in Höhe von € 2.094.046,50 zur Zahlung einer Dividende von € 13,65 je Stückaktie zu verwenden, und

2.2 den Restbetrag in Höhe von € 41.194.765,40 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Vorsitzende erläuterte der Hauptversammlung den Beschlussvorschlag. Ergänzende Erläuterungen erfolgten durch den Vorstand. Hierzu gestellte Fragen wurden beantwortet.

Der Vorsitzende stellte sodann den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Die Hauptversammlung stimmte daraufhin dem Beschlussvorschlag einstimmig mit allen Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen zu.

Der Vorsitzende stellte dieses Abstimmungsergebnis und die Beschlussfassung fest und gab dieses bekannt.

Sodann wurde mit den Aktionären über den Zeitpunkt der Auszahlung der Dividende gesprochen. Auf Anregung des Vorstandes klärten sich alle Aktionäre damit einverstanden, dass die Ausschüttung am 30.09.2024 erfolgen wird.

Punkt 3) der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Der Vorsitzende gab den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat bekannt, wonach die Hauptversammlung folgendes beschließen möge:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Über den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde abgestimmt, auf Nachfrage wurde eine separate Beschlussfassung über die Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder nicht gewünscht.

Der Vorsitzende gab hierzu bekannt, dass den zu entlastenden Vorstandsmitgliedern bei dieser Abstimmung gemäß § 136 AktG, auch soweit sie als Vertreter eines Dritten handeln, kein Stimmrecht zusteht. Sofern insoweit das Stimmrecht ausgeschlossen ist, kann dieses auch nicht durch einen anderen ausgeübt werden.

Die Hauptversammlung stimmte daraufhin dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig mit allen Stimmen, ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen, zu. Dem Stimmrechtsverbot des § 136 AktG wurde Rechnung getragen.

Der Vorsitzende stellte dieses Abstimmungsergebnis und die Beschlussfassung fest und gab dieses bekannt.

Punkt 4) der Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Der Vorsitzende schlug namens des Vorstands und Aufsichtsrates vor, zu beschließen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Über den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde sodann abgestimmt, auf Nachfrage wurde eine separate Beschlussfassung über die Entlastung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nicht gewünscht.

Der Vorsitzende gab hierzu bekannt, dass den zu entlastenden Aufsichtsratsmitgliedern bei dieser Abstimmung gemäß § 136 AktG, auch soweit sie als Vertreter eines Dritten handeln, kein Stimmrecht zusteht. Sofern insoweit das Stimmrecht ausgeschlossen ist, kann dieses auch nicht durch einen anderen ausgeübt werden.

Die Hauptversammlung stimmte daraufhin dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig mit allen Stimmen, ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen, zu. Dem Stimmrechtsverbot des § 136 AktG wurde Rechnung getragen.

Der Vorsitzende stellte dieses Abstimmungsergebnis und die Beschlussfassung fest und gab dieses bekannt.

Punkt 5) der Tagesordnung:

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Vorsitzende schlug namens des Aufsichtsrates vor, zu beschließen:

Die Reinhart & Lindner Partnerschaftsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kastenauer Str. 12, 83022 Rosenheim, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 bestellt.

Der Vorsitzende erläuterte den Beschlussvorschlag und stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung. Hierauf wurde die Stimmabgabe vollzogen, wobei die Stimmauszählung und die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses im Wege des Subtraktionsverfahrens erfolgten.

Die Hauptversammlung stimmte daraufhin dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig mit allen Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen zu.

Der Vorsitzende stellte dieses Abstimmungsergebnis und die Beschlussfassung fest und gab dieses bekannt.

Punkt 6) der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG kann der Vorstand längstens für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden, wobei der Anteil am Grundkapital 10% nicht übersteigen darf. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen ggf. ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen, um die Aktien einzuziehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

(1) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum Ablauf von fünf Jahren ab dem Tag der Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft zu jedem zulässigen Zweck und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Der Erwerb darf für maximal € 713,12 pro Aktie erfolgen. Die Entscheidung des Vorstandes bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates.

(2) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien, die aufgrund der Ermächtigung gemäß Absatz (1) erworben wurden, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages des Grundkapitals der übrigen Aktien gem. § 8 Abs. 3 AktG erfolgen. Der Aufsichtsrat ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.

Der Vorsitzende erläuterte den Beschlussvorschlag und stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung. Hierauf wurde die Stimmabgabe vollzogen, wobei die Stimmauszählung und die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses im Wege des Subtraktionsverfahrens erfolgten.

Die Hauptversammlung stimmte daraufhin dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig mit allen Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen zu.

Der Vorsitzende stellte dieses Abstimmungsergebnis und die Beschlussfassung fest und gab dieses bekannt.

Punkt 7) der Tagesordnung:

Stand Geschäftsverlauf 2024

Der Vorstand erläuterte den Aktionären den Geschäftsgang des Unternehmens bis August des Geschäftsjahres 2024. Die Fragen der Aktionäre wurden beantwortet.

Punkt 8) der Tagesordnung:

Sonstiges

Der Vorstand informierte sodann die Aktionäre ausführlich über den Stand des geplanten Neubaus.

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden seitens der Verwaltung keine weiteren Punkte aufgerufen, seitens der Aktionäre wurde das Wort auf Nachfrage des Vorsitzenden nicht gewünscht, insbesondere keine Anträge gestellt.

Damit war die Tagesordnung erledigt.

Der Vorsitzende schloss die Hauptversammlung um 13:00 Uhr, nachdem auf seine Rückfrage hin keine Wortmeldungen vorlagen.

Der Vorsitzende stellte insbesondere fest:

Die Präsenz war bis zum Ende der Hauptversammlung unverändert. Insbesondere waren die Beteiligten während aller Abstimmungen ununterbrochen anwesend.

Sämtliche Wahlen und Abstimmungen wurden in der vom Vorsitzenden bestimmten, vorstehend aufgeführten Art vorgenommen und durchgeführt.

Der Vorsitzende hat jeweils sofort nach Beschlussfassung das Ergebnis festgestellt, bekanntgegeben und verkündet.

Soweit nicht gesondert vermerkt, wurde das Wort jeweils nicht gewünscht. Ein Widerspruch zur Niederschrift wurde zu keinem Beschluss erhoben.

Dr. Oliver Wulff Vorsitzender (zugleich Protokollführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2024 festgestellt.

BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERS

An die SECURETEC Detektions-Systeme AG, Neubiberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SECURETEC Detektions-Systeme AG, Neubiberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SECURETEC Detektions-Systeme AG, Neubiberg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Rosenheim, den 03. Mai 2024

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