T. A.
Haarstudio GmbH
Gerolstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.8.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
36,50 |
68,50 |
| I.
Sachanlagen |
36,50 |
68,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
18.937,94 |
24.969,58 |
| I.
Vorräte |
6.645,82 |
6.872,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.828,04 |
2.939,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.464,08 |
15.157,68 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
412,14 |
399,60 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.059,22 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.445,80 |
38.219,98 |
Passiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.8.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
6.443,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
19.120,94 |
26.273,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.279,43 |
7.152,97 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.059,22 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.945,80 |
29.276,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.445,80 |
38.219,98 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde
nicht vorgenommen.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet. Sofern
Ansatzwahlrechte in Anspruch genommen wurden, werden diese
-soweit erforderlich- im Folgenden erläutert.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da seitens der
Geschäftsführung eine positive
Fortführungsprognose gestellt wird.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 €
wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens wurde zu Anschaffungskosten bei
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
oder zu niedrigeren Tageswerten vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3. Angaben zu Posten der Bilanz
Von den Verbindlichkeiten hatten 10 T€ (VJ 9
T€) eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr und 0
T€ (VJ 0 T€)eine Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von 16T
€ durch selbstschuldnerische Bürgschaften
gesichert.
4. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war zur Geschäftsführung bestellt:
Geschäftsführerin
Geschäftsführerin
| • |
Die
Geschäftsführerinnen sind
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.04.2012 festgestellt.
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