FELIX Capital Manager I GmbHLiquidiert

Bavariaring 18, 80336 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 179600
Eingetragen
29.5.2009
Branche
FondsmanagementManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Beteiligung als Kommanditistin an Kommanditgesellschaften, insbesondere an der FELIX Special Situation Fund I GmbH & Co. KG, München und Verwaltung und Geschäftsführung der jeweiligen Kommanditgesellschaften.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Repsold
seit 3.3.2011
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Eberhard Clamor von dem Bussche-Hünnefeld
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Eberhard Clamor von dem Bussche-Hünnefeld
Rittergut Streithorst, Streithorstweg 4, 49163 Bohmte OT Hunteburg
12.500 €
50.00%
Eberhard Schöbitz
Mathildenstraße 1, 82166 Gräfelfing
12.500 €
50.00%

Beteiligungen
Beta

Konzern- und Jahresabschlüsse

FELIX Capital Manager I GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.05.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 4.610,72
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.610,72
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 38.825,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.436,67

Passiva

31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 63.825,95
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 38.825,95
B. Rückstellungen 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 42.436,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.436,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.436,67

Anhang



 zum Jahresabschluss auf den

 31. Dezember 2009

Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
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Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 267 HGB. Soweit aufgrund Offenlegung einer verkürzten Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung ergänzende Angaben verlangt werden (z.B. gem § 327 Nr. 1 Satz 2 HGB) sind diese nachfolgend genannt.

Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.

Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB
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Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.


Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
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Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen sind bei der kleinen Kapitalgesellschaft nicht angabepflichtig. Hierunter fallen i.d.R. übliche längerfristige Mietverträge aus der Anmietung von Geschäftslokalen oder bestehende Leasingverträge, die wegen ihrer Üblichkeit auch bei Angabepflicht grundsätzlich keiner gesonderten Ausführung bedürfen. Mögliche finanzielle Verpflichtungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Zins- und Tilgungsverpflichtungen fallen nicht unter diese Vorschriften des § 285 HGB.

Von der Aufgliederung und der Angabe von Auswirkungen steuerrechtlicher Sonderabschreibungen, unterlassenen Zuschreibungen und der Bildung von Sonderposten mit Rücklagenanteil auf das Ergebnis ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit.

Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt ist, sind Angaben gemäß § 285 Nr. 8 HGB nicht erforderlich.

Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB ( Anteilsbesitz) waren nicht notwendig, da die Gesellschaft keine Beteiligung von zwanzig Prozent oder mehr an einem Unternehmen besitzt.

Eine Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 20.000,00 EUR.

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