INJU
Holding GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
236.160,70 |
236.279,70 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
236.154,70 |
236.154,70 |
| II.
Sachanlagen |
6,00 |
125,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
837,71 |
389,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
543,43 |
389,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
294,28 |
|
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
470.420,04 |
483.110,72 |
| Aktiva |
707.418,45 |
719.779,68 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
508.110,72 |
515.026,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.690,68 |
6.915,31 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
470.420,04 |
483.110,72 |
| B.
Rückstellungen |
3.600,00 |
3.630,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
703.818,45 |
716.149,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
147.053,11 |
149.377,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
556.765,34 |
566.772,46 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
499.082,88 |
487.604,16 |
| Passiva |
707.418,45 |
719.779,68 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die INJU Holding GmbH hat Ihren Sitz in Berlin und
ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Berlin
(Charlottenburg) (Register Nr. HRB 206401) eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 und § 267a HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine Kleinstgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit
einem Anschaffungswert bis € 800 wurden wurden im
Zugangsjahr sofort voll abgeschrieben.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Entwicklung ist im beigefügten Anlagespiegel
dargestellt.
Die Bewertung der halbfertigen Arbeiten und der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden mit
ihrem Nennbetrag bilanziert. Erkennbare Risiken sind durch
Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt worden.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalls bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im
Anlagespiegel dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen uns sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von
über einem Jahr betragen
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00)
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten waren nicht
auszuweisen.
4. Eigenkapital
Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt €
25.000,00 und wurde zum Nominalbetrag angesetzt.
5. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen die Kosten für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen sowie für Abschluss- und
Prüfung.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über fünf Jahre betragen € 0,00 (Vorjahr:
€ 0,00)
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
einem bis zu fünf Jahre betragen € 556.765,34
(Vorjahr: € 566.772,46).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 147.053,11 (Vorjahr: €
149.377,22).
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert.
7. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Sonstige Angaben
1. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Es bestehen keine, nicht in der Bilanz ausgewiesene
oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
2. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
3. Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an
Fremd-Geschäftsführer gewährt. Zu den
Vorschüssen und Krediten gegen
Gesellschafter-Geschäftsführer vgl. die Angaben
nach § 42 Abs.3 GmbHG.
4. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH G / § 264c
Abs. 1 HGB
Gegen Gesellschafter bestanden am Bilanzstichtag
Ausleihungen in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: €
0,00).
Gegen Gesellschafter bestanden am Bilanzstichtag
Forderungen in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: €
0,00).
Gegenüber Gesellschafter bestanden am
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von €
499.082,88
(Vorjahr: € 487.604,16). Für diese wurde
der Rangrücktritt erklärt.
INJU Holding GmbH, Berlin
Berlin, den 19. Februar
2024
gez. Peter Kowalsky
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Geschäftsführer
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gez. Luise Tremel
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Geschäftsführerin
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2024
festgestellt.
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