Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 19034
Eingetragen
13.1.2005
Branche
Großhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten
Gegenstand
ist der Einzel- und Großhandel mit Lebensmitteln, Verpackungsmaterial, Konserven, Obst, Gemüse und Milchprodukten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Asuda Allaf
seit 5.12.2011
Geschäftsführer
Delair Tawfik
seit 5.12.2011
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rhein Food GmbH

Bornheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 180.611,00 116.338,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 180.610,00 116.337,00
B. Umlaufvermögen 987.216,36 1.243.953,72
I. Vorräte 644.540,11 741.910,81
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 287.227,79 310.978,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.448,46 191.064,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.040,81 19.722,66
Aktiva 1.170.868,17 1.380.014,38

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 660.657,93 595.402,80
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 570.402,80 472.137,13
III. Jahresüberschuss 65.255,13 98.265,67
B. Rückstellungen 36.182,23 65.311,63
C. Verbindlichkeiten 474.028,01 719.299,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 306.028,01 439.299,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 168.000,00 280.000,00
Passiva 1.170.868,17 1.380.014,38

Anhang zum Geschäftsjahr 2023

Angaben zum Betrieb

Rhein Food GmbH mit Sitz in Bornheim ist mit dem Vertrag vom 25.06.2004 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel- und Großhandel, sowie der Import- und Export.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Gründstückslasten verrechnet.

Das Anlagen- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzugsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebraucht gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs.1 S.4 HGB verzichtet.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethode

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzugsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisieret waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

Vermögensgegenstände im Einzelwert zwischen 250 und 800,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen 801,00 und 1.000,00 Euro werden in einen Sammelposten eingestellt, über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben und werden nach fünf Jahren als Abgang dargestellt.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Angaben zu Bilanzposten

Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Es bestehen Sicherungsrechte zu Gunsten Dritter an dem zum Teil fremdfinanzierten Fuhrpark.

Art der Verbindlichkeit
RLZ bis 1 Jahr
RLZ von 1-5 Jahre
RLZ mehr als 5 Jahre
davon gesichert
Summe
gegenüber Kreditinstituten
0,00 €
168.000,00 €
0,00 €
0,00 €
168.000,00 €
aus Anzahlungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
aus Lieferungen und Leistungen
290.647,09 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
290.647,09 €
Schuldwechsel gegen verbundene Unternehmen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
gegenüber Gesellschaftern
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
sonstige Verbindlichkeiten
15.380,92 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
15.380,92 €
 Zusammen:
 306.028,01 €
168.000,00 €
0,00 €
0,00 €
474.028,01 €



Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG

Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafter weder Forderungen noch Verbindlichkeiten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Angaben zu G.u.V. - Posten

Außenplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagenvermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen.

Abschreibungen auf dem Firmenwert

Im Berichtsjahr bestand kein abschreibungsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert.

Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Zurzeit werden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Asuda Allaf und von Herrn Delair Stein geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Bornheim, 14.11.2024

Asuda Allaf          Dalair Stein   

(Geschäftsführer)      (Geschäftsführer) 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2024 festgestellt.

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