Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 11817
Eingetragen
4.4.2000
Branche
Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene DienstleistungenDruck- und MedienvorstufeBildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer Dienstleistungen
Gegenstand
Dienstleistungsbetrieb für Fotokopien, Lichtpausen, Farbkopien, Farbplots, Großkopien und Digitaldrucke.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Solange Richter
seit 10.11.2020
Prokura
Melanie Richter
seit 10.11.2020
Prokura
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Repro Richter GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 76.035,00 103.616,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.480,00 142,00
II. Sachanlagen 74.555,00 103.474,50
B. Umlaufvermögen 122.473,05 148.124,57
I. Vorräte 10.712,39 14.414,93
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 58.422,58 59.367,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.338,08 74.342,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.482,05 24.880,88
Summe Aktiva 215.990,10 276.621,95

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 164.133,51 193.259,26
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 138.260,23 145.957,56
III. Jahresüberschuss 873,28 22.301,70
B. Rückstellungen 19.245,37 58.694,63
C. Verbindlichkeiten 32.611,22 24.668,06
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 32.611,22 24.668,06
Summe Passiva 215.990,10 276.621,95

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Repro Richter GmbH hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Reg.-Nr. HRB 11817.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear, vereinzelt zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Es wurde für die Zugänge des Geschäftsjahres kein Gebrauch von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung - bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjares und danach - gemacht.

Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit Anschaffungskosten bis € 250,00 wurden im Geschäftsjahr - aus Vereinfachungsgründen - sofort als Aufwand behandelt.

Zugänge des Geschäftsjahres an geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 (der Jahre 2008 und 2009) wurden - aus Vereinfachungsgründen - als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben; die Sammelposten wurden fortgeführt.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden in der Höhe ihrer Anschaffungskosten bzw. der damit verbundenen Ausgaben bewertet und insoweit gebildet, als sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

6. Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Es wurden erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Umlaufvermögen

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Rückstellung für latente Steuern

Nachdem zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in folgenden Jahren voraussichtlich abbauen, wurde für die sich insgesamt ergebende Steuerbelastung gemäß § 274 Abs. 1, § 249 Abs. 1 HGB eine latente Steuerrückstellung in Höhe von € 66,90 (Vj. €: 79,20) gebildet.

C. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Raummietverträge mit einer kalenderjährlichen Verpflichtung von ca. T€ 31.

Zum 31. Dezember 2021 bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 13.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr (im Durchschnitt der Quartale) 9 Arbeitnehmer.

Feststellung Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss der Repro Richter GmbH zum 31. Dezember 2022 wurde am 30.10.2023 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

D. Sonstige Verpflichtungen

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

 

Wiesbaden, den 29.03.2025

Christian Olaf Richter, Geschäftsführer

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29.03.2025 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt.

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