Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 771529
Eingetragen
19.3.1985
Branche
Wärme- und KältehandelTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und KlimatechnikHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Gegenstand
Der Verkauf, die Fertigung und die Montage von Großraumheizungen, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie der Handel mit Geräten für Heizung, Lüftung und Klimatisierung und mit anderen artverwandten Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
200.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Optotherm-Heizungen GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 2.786,00 2.501,00
I. Sachanlagen 2.786,00 2.501,00
B. Umlaufvermögen 151.065,02 153.397,97
I. Vorräte 99.025,64 115.641,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.248,30 24.072,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.791,08 13.684,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.642,18 3.456,80
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 157.736,87 168.284,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 315.230,07 327.640,04

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Kapitalrücklage 66.467,94 66.467,94
III. Verlustvortrag 337.010,59 326.805,35
IV. Jahresüberschuss 10.547,40 -10.205,24
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 157.736,87 168.284,27
B. Rückstellungen 5.742,31 5.277,88
C. Verbindlichkeiten 309.487,76 322.362,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 315.230,07 327.640,04

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen EUR 5.982,20.

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 102.258,38 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:

Herr Edgar Sondheimer hat sich durch Vereinbarung vom 30.06.2005 gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, diese bis zu einem Höchstbetrag von EUR 200.000,00 von Gläubigeransprüchen freizustellen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen sowie Abschluss- und Prüfungskosten.

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 4.733,88

davon entfallen auf

Gewährleistungsverpflichtungen EUR 1.533,88

Berufsgenossenschaft EUR 1.000,00

Jahresabschluss- und Prüfungskosten EUR 2.200,00

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR 265.700,67.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen auskunftsgemäß keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Edgar Sondheimer.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Mannheim, den 03. Mai 2012

gez., der Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.5.2012.

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