NE.TEC
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.343,50 |
25.192,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.325,00 |
2.325,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.018,50 |
22.867,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
522.644,88 |
667.921,91 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
663.148,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.745,33 |
4.763,01 |
| davon
gegen Gesellschafter |
554,62 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
520.899,55 |
9,93 |
| Aktiva |
539.988,38 |
693.114,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
433.673,75 |
403.614,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
378.614,57 |
312.032,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.059,18 |
66.581,83 |
| B.
Rückstellungen |
91.193,68 |
74.633,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.120,95 |
214.866,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
15.120,95 |
164.866,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
50.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
50.000,00 |
| Passiva |
539.988,38 |
693.114,41 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
(§
284 Abs.1 HGB)
I.1. Die Firma
NE.TEC GmbH, 45481 Mülheim/Ruhr, Hantenweg 13a
wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2009
gegründet.
I.2. Die Eintragung in der Handelsregister erfolgte
beim Amtsgericht Essen unter HRB 22036.
I.3. Seit dem 15.01.2016 (Tag der Eintragung) ist
Sitz der Gesellschaft
45481 Mülheim/Ruhr.
I.4. Der
Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit
Metallen aller Art außer Eisen, soweit es keiner
behördlichen Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft ist zu
allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar
diesem Zweck zu dienen oder ihn zu fördern geeignet
erscheinen. Die Gesellschaft kann Zweigbetriebe unterhalten,
sie kann sich an gleichen, verwandten oder ergänzenden
Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.
I.5. Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00
EUR und war zum Bilanzstichtag vollständig eingezahlt.
I.6.
Gesellschafter ist seit Gründung:
a) Kai Udo Appel, Hantenweg 13a, 45481
Mülheim/Ruhr: 100% Kapitalanteil
I.7.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
a) Kai Udo Appel, Hantenweg 13a, 45481
Mülheim/Ruhr
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
I.8.
Prokuristen sind nicht bestellt.
I.9. Das
Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
I.10. Gemäß den Kriterien des § 267
Abs.1 HGB liegt eine kleine
Kapitalgesellschaft vor. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 274a HGB, § 276 HGB und §
288 HBG finden Anwendung.
I.11. Das Unternehmen wird beim Finanzamt
Mülheim/Ruhr (St.-Nr. 120/5777/1313) steuerlich
geführt.
I.12. Das Unternehmen besitzt kein Grundvermögen.
II. ERLäUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 Abs.1 HGB)
II.1. Neben den für alle Kaufleute
geltenden Vorschriften der §§ 238 f. HGB sind die
ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 264f. HGB zu beachten.
II.2. Die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung
gemäß § 252 Abs.1 HGB wurden beachtet. Bei
der Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden wurden die
geltenden Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches beachtet.
II.3. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
II.4. In den Anhang werden diejenigen
Angaben aufgenommen, soweit sie in Ausübungen eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgten.
II.5. Haftungsverhältnisse sind
vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt;
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Dauerschuldverhältnissen, Dauermietverhältnissen,
begonnenen Investitionsvorhaben, künftige
Großreparaturen, Umweltschutzmaßnahmen bestehen
nicht.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die folgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
II.6. Sachanlagen werden gemäß §
253 Abs.3 HGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Rechnungsjahr 2023
linear vorgenommen.
Den
Abschreibungen der beweglichen Wirtschaftsgüter
liegen Nutzungsdauern zwischen drei und sechs Jahren
zugrunde. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgte jeweils
monatsgenau (pro rata temporis).
II.7.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert bis 800,00 EUR netto wurden nach§ 6
Abs.2 EStG im Wirtschaftsjahr vollständig abgeschrieben.
II.8.
Unfertige Erzeugnisse bzw. unfertige Leistungen waren
zum Bilanzstichtag nicht zu berücksichtigen.
II.9. Waren- und Materialbestände und Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert i.S. § 253 Abs.4
HGB angesetzt.
II.10 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) vermindert um
pauschale Wertberichtigungen bewertet. Die Wertberichtigung
wurde - soweit notwendig - gemäß § 252 Abs.1
Nr.4 HGB i.V.m. § 253 Abs.4 HGB nach vernünftiger
kaufmännischer Bewertung mit 1,25% bemessen. Für
zweifelhafte Forderungen werden ggfs.
Einzelwertberichtigungen gebildet. Im Wirtschaftsjahr waren
keine Einzelwertberichtigungen notwendig.
II.11.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß
§ 250 Abs.1 HGB umfassen im Wirtschaftsjahr gezahlte
Geldleistungen, die Aufwand für spätere
Rechnungsperioden darstellen.
II.12.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der sich
ergebenden Nachzahlungen für Gewerbesteuer,
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
berechnet. Die Steuerrückstellungen entsprechen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung den zu
erwartenden Ausgaben.
II.13. Sonstige Rückstellungen sind
gemäß § 249 Abs.1 HGB in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die zu
erwartenden Ausgaben zu decken.
Im Rechnungsjahr 2023 wurden Rückstellungen
für Abschluss- und Prüfungskosten,
Resturlaubsverpflichtungen, Tantiemen sowie
Aufbewahrungspflichten berücksichtigt.
II.14. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten werden mit der jeweiligen Restvaluta zum
Bilanzstichtag ausgewiesen. Bei der Darlehensauszahlung
abgesetzte Disagiobeträge werden in einen aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und zeitanteilig
aufgelöst.
II.15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
II.16. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen
Aufwendungen des Rechnungsjahres, die erst in der kommenden
Rechnungsperiode gezahlt wurden.
II.17. Der Jahresabschluß vermittelt einen
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Einblick in die
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft.
III. GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS
III.1. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresergebnisses (§ 268 I HGB).
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der
Jahresüberschuss in Höhe von
30.059,18 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
| Jahresüberschuss
2023: |
30.059,18 EUR |
|
|
| Gewinnvortrag 2022: |
378.614,57 EUR |
Vortrag auf neue
Rechnung: |
408.673,75 EUR |
sonstige Berichtsbestandteile
Mülheim, den 29. Oktober
2024
gezeichnet
Kai Udo Appel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2024
festgestellt. |