Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 22036
Eingetragen
28.8.2009
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke a. n. g.
Gegenstand
Der Handel mit Metallen aller Art außer Eisen, soweit es keiner behördlichen Genehmigung bedarf.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai Appel
seit 24.2.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Lingeweide 11, 40489 Düsseldorf
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

NE.TEC GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 17.343,50 25.192,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.325,00 2.325,00
II. Sachanlagen 15.018,50 22.867,50
B. Umlaufvermögen 522.644,88 667.921,91
I. Vorräte 0,00 663.148,97
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.745,33 4.763,01
davon gegen Gesellschafter 554,62  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 520.899,55 9,93
Aktiva 539.988,38 693.114,41

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 433.673,75 403.614,57
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 378.614,57 312.032,74
III. Jahresüberschuss 30.059,18 66.581,83
B. Rückstellungen 91.193,68 74.633,68
C. Verbindlichkeiten 15.120,95 214.866,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 15.120,95 164.866,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 50.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 50.000,00
Passiva 539.988,38 693.114,41

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN
 (§ 284 Abs.1 HGB)

I.1. Die Firma NE.TEC GmbH, 45481 Mülheim/Ruhr, Hantenweg 13a wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2009 gegründet. 

I.2. Die Eintragung in der Handelsregister erfolgte beim Amtsgericht Essen unter HRB 22036.

I.3. Seit dem 15.01.2016 (Tag der Eintragung) ist Sitz der Gesellschaft 45481 Mülheim/Ruhr.

I.4. Der Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Metallen aller Art außer Eisen, soweit es keiner behördlichen Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen oder ihn zu fördern geeignet erscheinen. Die Gesellschaft kann Zweigbetriebe unterhalten, sie kann sich an gleichen, verwandten oder ergänzenden Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.

I.5. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR und war zum Bilanzstichtag vollständig eingezahlt.

I.6. Gesellschafter ist seit Gründung:

a)  Kai Udo Appel, Hantenweg 13a, 45481 Mülheim/Ruhr: 100% Kapitalanteil

I.7. Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

a)  Kai Udo Appel, Hantenweg 13a, 45481 Mülheim/Ruhr

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

I.8. Prokuristen sind nicht bestellt.

I.9. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.

I.10. Gemäß den Kriterien des § 267 Abs.1 HGB liegt eine kleine Kapitalgesellschaft vor. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HBG finden Anwendung.

I.11. Das Unternehmen wird beim Finanzamt Mülheim/Ruhr (St.-Nr. 120/5777/1313) steuerlich geführt.

I.12. Das Unternehmen besitzt kein Grundvermögen.

II. ERLäUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 Abs.1 HGB) II.1.  Neben den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 238 f. HGB sind die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264f. HGB zu beachten.

II.2.  Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung gemäß § 252 Abs.1 HGB wurden beachtet. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden die geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches beachtet.

II.3.  Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

II.4.  In den Anhang werden diejenigen Angaben aufgenommen, soweit sie in Ausübungen eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung erfolgten.

II.5. Haftungsverhältnisse sind vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt; sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, Dauermietverhältnissen, begonnenen Investitionsvorhaben, künftige Großreparaturen, Umweltschutzmaßnahmen bestehen nicht.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

II.6. Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs.3 HGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Rechnungsjahr 2023 linear vorgenommen.

Den Abschreibungen der beweglichen Wirtschaftsgüter liegen Nutzungsdauern zwischen drei und sechs Jahren zugrunde. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgte jeweils monatsgenau (pro rata temporis).

II.7.   Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 800,00 EUR netto wurden nach§ 6 Abs.2 EStG im Wirtschaftsjahr vollständig abgeschrieben.

II.8.  Unfertige Erzeugnisse bzw. unfertige Leistungen waren zum Bilanzstichtag nicht zu berücksichtigen.

II.9. Waren- und Materialbestände und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert i.S. § 253 Abs.4 HGB angesetzt.

II.10 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) vermindert um pauschale Wertberichtigungen bewertet. Die Wertberichtigung wurde - soweit notwendig - gemäß § 252 Abs.1 Nr.4 HGB i.V.m. § 253 Abs.4 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung mit 1,25% bemessen. Für zweifelhafte Forderungen werden ggfs. Einzelwertberichtigungen gebildet. Im Wirtschaftsjahr waren keine Einzelwertberichtigungen notwendig.

II.11. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs.1 HGB umfassen im Wirtschaftsjahr gezahlte Geldleistungen, die Aufwand für spätere Rechnungsperioden darstellen.

II.12. Steuerrückstellungen werden in Höhe der sich ergebenden Nachzahlungen für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag berechnet. Die Steuerrückstellungen entsprechen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung den zu erwartenden Ausgaben.

II.13. Sonstige Rückstellungen sind gemäß § 249 Abs.1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die zu erwartenden Ausgaben zu decken.
 Im Rechnungsjahr 2023 wurden Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten, Resturlaubsverpflichtungen, Tantiemen sowie Aufbewahrungspflichten berücksichtigt.

II.14. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit der jeweiligen Restvaluta zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Bei der Darlehensauszahlung abgesetzte Disagiobeträge werden in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und zeitanteilig aufgelöst.

II.15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

II.16. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen Aufwendungen des Rechnungsjahres, die erst in der kommenden Rechnungsperiode gezahlt wurden.

II.17. Der Jahresabschluß vermittelt einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft.

III. GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS
III.1. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 I HGB).

 Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 30.059,18 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Jahresüberschuss 2023: 30.059,18 EUR
Gewinnvortrag 2022: 378.614,57 EUR Vortrag auf neue Rechnung: 408.673,75 EUR


sonstige Berichtsbestandteile

 

Mülheim, den 29. Oktober 2024

gezeichnet Kai Udo Appel


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2024 festgestellt.

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