Straube
Consulting GmbH
Bexbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.218,00 |
43.345,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
409,00 |
3.792,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.809,00 |
39.553,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
259.912,05 |
109.071,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.932,52 |
25.409,15 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
236.979,53 |
83.662,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.273,85 |
2.495,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
274.403,90 |
154.912,14 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
123.871,73 |
145.707,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
157.080,75 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-36.372,85 |
| IV.
Bilanzgewinn |
98.871,73 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
40.089,42 |
4.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
110.442,75 |
4.604,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
274.403,90 |
154.912,14 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Straube Consulting GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz
erfolgt saldiert (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Soweit
sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt
(Aktivüberhang) wird das Aktivierungswahlrecht nach
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt. Eine sich
ergebende Steuerbelastung wird als passive latente Steuer
in der Bilanz ausgewiesen. In der Gewinn- und
Verlustrechnung wird die Veränderung der latenten
Steuern unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und
Ertrag" gesondert ausgewiesen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Forderungen und
flüssige Mittel wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Verpflichtungen aus
Lebensarbeitszeitkonto wurden Rückstellungen
wegen Erfüllungsrückstand gebildet.
Die Bewertung der Rückstellung erfolgt in
Höhe der vorzuhaltenden liquiden Mitteln; eine
Abzinsung auf den Barwert erfolgt auf Grund der Verzinsung
des Guthabens nicht.
Der aus den liquiden Mittel resultierende Aktivwert
wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung
passivierend verrechnet.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern aus
früheren Veranlagungszeiträumen sowie aus dem
laufenden Veranlagungszeitraum.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den bisherigen
Bilanzansätzen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum
höheren Tageswert angesetzt.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Passive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend
einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente
Steuerrückstellungen gebildet.
Die Berechnung beruht auf folgenden
Festlegungen:
| Aktive latente Steuern
aus temporären Differenzen |
61.500,61
Euro |
| Passive latente Steuern
aus temporären Differenzen |
61.500,60
Euro |
|
+ Passive latente Steuern aus nicht
übertragenen
Investitionsabzugsbeträgen
|
3.572,72 Euro
|
| = Überhang aktiver
(+) / passiver (-) latenter Steuern aus
temporären Differenzen |
-3.572,71
Euro |
|
+ Aktive latente Steuern
|
167,18 Euro
|
| = Ansatzpflichtige
passive latente Steuern |
-3.405,53
Euro |
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro
78.163,83. Einschließlich des zu
berücksichtigenden Gewinnvortrages ergibt sich ein
Betrag von Euro 198.871,73. Hiervon wurden im laufenden
Geschäftsjahr Euro 100.000,00 ausgeschüttet, der
Bilanzgewinn von Euro 98.871,73 wird in voller Höhe
auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember
2012 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Herrn Thomas Straube geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
|
Sachverhalte
|
Betrag
|
| Verbindlichkeiten |
100.000,00
Euro |
Bexbach-Höchen, den 18. Dezember 2012
gez. Thomas Straube
Straube Consulting GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2012
festgestellt.
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