TORON
GmbH
Güstrow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.205,00 |
17.283,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.205,00 |
17.283,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
214.849,40 |
56.613,94 |
| I.
Vorräte |
195.691,79 |
24.902,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.602,45 |
5.183,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.555,16 |
26.528,05 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
185.679,48 |
100.619,77 |
| Aktiva |
415.733,88 |
174.516,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
125.619,77 |
12.192,91 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
85.059,71 |
113.426,86 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
185.679,48 |
100.619,77 |
| B.
Rückstellungen |
1.542,75 |
1.199,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
414.191,13 |
173.317,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
21.430,62 |
15.379,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
392.760,51 |
157.937,28 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
12.219,41 |
12.219,41 |
| Passiva |
415.733,88 |
174.516,71 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Anlagevermögen
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen nach der linearen Methode
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 € wurden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Unfertige Leistungen sind mit den bisher
entstandenen Herstellungskosten aktiviert. Diese umfassen
neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen
auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Ausfallrisiko
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
2.745,68 € eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresverlust für das Geschäftsjahr in Höhe
von 85.059,72 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen die Kosten für
- die Veröffentlichungskosten sowie
- den Jahresabschluss.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von 414.334,37 € vor.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Am Abschlussstichtag lagen weder
Eventualverbindlichkeiten noch andere
nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB vor.
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
5. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres durch Herrn Torsten
Rudolph.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäftes vorzunehmen.
Die Geschäftsleitung wurde auf § 15 der
Insolvenzordnung hingewiesen.
6. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Güstrow, den 16.12.2024
Torsten Rudolph
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Güstrow, den 16.12.2024
Torsten Rudolph
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
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