medocs GmbH Medical Data & Software Services
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Schimanowski seit 27.2.2019 | Geschäftsführer |
Christian Lütke Dr. Entrup seit 27.2.2019 | Geschäftsführer |
Edgar Liebold seit 7.6.2018 | Geschäftsführer |
Joachim Theusner seit 15.2.2018 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ifm datalink gmbhEssen (vormals: Fürth)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma ifm datalink gmbh mit Sitz in Essen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HRB 26185 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Im Zusammenhang mit der Einführung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ergaben sich Änderungen in der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie beim Ausweis der in den Positionen Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen enthaltenen Erträge und Aufwendungen. Diese Positionen sind insoweit nicht vergleichbar mit dem Vorjahr. Der gesonderte Ausweis eines außerordentlichen Ergebnisses ist mit Einführung des BilRUG entfallen. Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert in Höhe von EUR 410,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der projizierten Einmalbeitragsmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde ein durchschnittlicher Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 4,01 % (Vorjahr 4,31 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Es wurde ein durchschnittlicher Marktzinssatz auf Basis der vergangenen 10 Jahre zugrunde gelegt. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 3,00 % (Vorjahr 3,00 %) und erwartete Rentensteigerungen mit 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 1,00 % (Vorjahr 1,00 %) berücksichtigt. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende Zuführungsbetrag in Höhe von TEUR 176 grundsätzlich über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig verteilt. Im laufenden Geschäftsjahr ist ein Betrag von 1/15 (Vorjahr 2/15) der Pensionsrückstellung zugeführt worden. Aus den unterschiedlichen Zuführungsbeträgen ergibt sich im laufenden Jahr ein um TEUR 12 niedrigerer Aufwand im Vergleich zum Vorjahr. Zum Jahresende stehen damit noch 4/15 des Zuführungsbetrags aus. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält oder eine Rentenverpflichtung ohne Gegenleistung darstellt, wurde die Rückstellung zum Barwert angesetzt. Dabei wurde wie im Vorjahr ein der Restlaufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet. Für die Abzinsung der Jubiläumsrückstellung wurde ein durchschnittlicher Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 3,24 % (Vorjahr 3,89 %) berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Anlagenspiegel
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 2.883 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Rückstellungen zusammen:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 9 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Unter den Verbindlichkeiten sind keine Beträge ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Gewinnverwendung Es gelten die Vorschriften des § 14 KStG. Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages wurde der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 29 an die ifm process gmbh, Friedrichstraße 1 in 45128 Essen, übertragen. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat keine bestehenden Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 510. Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen u.a. folgende Sachverhalte:
Davon bestehen TEUR 258 gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verträge enden zwischen 2017 und 2024. Ausschüttungssperre Es ergibt sich eine Gewinnausschüttungssperre in Höhe von TEUR 86 auf Basis des § 253 Abs. 6 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016. Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wurden nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und nicht nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren ermittelt. Da es sich bei der Regelung in § 253 Abs. 6 HGB dem Gesetzeswortlaut nach um eine Gewinnausschüttungssperre und nicht um eine Einschränkung bestehender Ergebnisabführungsverträge handelt, wurde der vollständige Ergebnisausgleich entsprechend der vertraglichen Vereinbarung mit der ifm process gmbh im Jahresabschluss der ifm datalink gmbh berücksichtigt. Einzelangaben gemäß § 285 HGB Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Peter Erhard, Herr Andreas Geitz und Herr Dr. Ralph Thomas May. Frau Dr. Myriam Jahn ist zum 30. März 2017 als Geschäftsführerin abberufen worden. Die Meldung der Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Essen erfolgte am 30. März 2017. Die Eintragung ins Handelsregister fand nicht im März 2017 statt. In Bezug auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge gemäß § 285 Nr. 9 a) und b) HGB nehmen wir die größenabhängige Erleichterung gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der ifm stiftung & co. kg, Essen, einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der ifm stiftung & co. kg, Essen, erhältlich. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Angabe über das Abschlussprüferhonorar In Bezug auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars gemäß § 285 Nr. 17 HGB nehmen wir die größenabhängige Erleichterung gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Essen, den 31. März 2017 gez. Geschäftsführung |
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