Restaurant
Knossos GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 19.07.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.450,00 |
| I.
Sachanlagen |
36.450,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.641,89 |
| I.
Vorräte |
5.261,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.962,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.417,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.054,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.146,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.493,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
20.506,49 |
| B.
Rückstellungen |
3.017,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.635,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.146,72 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben:
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Abschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Abschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine
Kapitalgesellschaften n. § 264a HGB
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Zudem wurden die Vorschriften des GmbHG bei der
Erstellung beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Abschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 2010
wurde erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt nach Art. 67
Abs. 8 S. 1 EGHGB insoweit nicht vor.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die für diese Gesellschaft vorgesehenen
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses
nach § 274a Nr. 2 bis Nr. 5 HGB, sowie nach
§ 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.
II. Bilanzierung, Bewertung:
Bei beweglichen Anlagegegenständen wird
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode
angewandt, wobei im Jahr der Anschaffung der
nutzungsbedingte
Wertverzehr pro rata temporis ermittelt wird. Sofern
eine dauernde Wertminderung von Gegenständen des
Anlagevermögens vorliegt, werden
außerplanmäßige
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB
vorgenommen.
Einrichtungsgegenstände werden in
längstens 10 Jahren, technische Geräte in
längstens 10 Jahren, Einbauten werden auf die Laufzeit
des Pachtvertrages von 5 Jahren abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit
Anschaffungskosten bis EUR 150 werden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben, solche mit
Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000
werden nach der sog. Poolabschreibung über eine
Nutzungsdauer von fünf Jahre abgeschrieben.Sie sind in
der
Entwicklung des Anlagevermögens im
Anschaffungsjahr als Zu- und Abgang verzeichnet.
In den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie bezogene Fertigteile/Handelswaren zu
Anschaffungskosten bewertet.
Für die Anschaffungskosten wird das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet
(§ 256 Abs. 1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den
Verbrauch nach unserer
eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechend ab.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch eine angemessene
Einzelwertberichtigung des
entsprechenden risikobehafteten Postens
berücksichtigt.
Bank- und Kassenbestände werden zum Nominalwert
bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der Deutschen
Bundesbank abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Posten des Jahresabschlusses:
Erläuterungen zur Bilanz: In den Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen sind solche
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 504,07
enthalten.
Am Bilanzstichtag bestanden Mietkautionsforderungen
in Höhe von EUR 13.400,00 mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Die Forderungen gliedern sich wie folgt:
|
2010 TEUR
|
Bis zu einem Jahr
|
3,6
|
1 - 5 Jahre
|
13,4
|
Über 5 Jahre
|
0,0
|
|
17,0
|
Das Stammkapital in Höhe von EUR 30.000,00 ist
in voller Höhe einbezahlt.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
|
2010 TEUR
|
Bis zu einem Jahr
|
35,8
|
1 - 5 Jahre
|
18,8
|
Über 5 Jahre
|
0,0
|
SUMME
|
54,6
|
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 18.815,76 sind
durch privates Vermögen des Gesellschafters besichert.
Es wurden zwei Pkw´s sicherungsübereignet.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. In
den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind EUR
16.012,55
gegenüber Gesellschafter enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern in Höhe von EUR 2.348,92 und solche im Rahmen
der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 245,26
enthalten.
Haftungsverhältnisse gemäß § 268
VII HGB:
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268
Abs. 7 HGB bestehen außer den branchenüblichen
Eigentumsvorbehalten zum Bilanzstichtag nicht.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
Die Geschäftsführung wurde von Herrn
Joannis Pediaditakis ausgeübt.
Herr Pediaditakis ist alleinvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.
Gewinnverwendung:
Die Geschäftsleitung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Fehlbetrag von EUR
20.506,49 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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