Winter
& Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bergen auf
Rügen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.811,00 |
38.783,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.808,00 |
38.780,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
202.798,50 |
165.257,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
141.664,40 |
139.987,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.131,86 |
9.646,57 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
6.550,00 |
7.550,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
61.134,10 |
25.270,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
194,80 |
148,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
244.804,30 |
204.189,32 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.833,49 |
22.364,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.635,74 |
-9.697,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
27.469,23 |
-12.333,36 |
| B.
Rückstellungen |
37.326,64 |
17.942,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
157.644,17 |
163.883,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
119.293,36 |
126.893,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
244.804,30 |
204.189,32 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs.2 HGB angewendet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs.
1, 6, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der Abschluss wurde in
EUR aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Zusammenfassung
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt war.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Sie Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Die Anlagegegenstände wurden
planmäßig linear bzw. degressiv abgeschrieben.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsprosten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
sonstige Berichtsbestandteile
Bergen auf Rügen, den 22.12.2014
gez. Stine Winter
Geschäftsführerin Stine Winter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2014 festgestellt.
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