Orthopädietechnik Weitner GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.070,00 |
52.170,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.128,00 |
5.889,00 |
| II.
Sachanlagen |
35.812,00 |
41.151,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.130,00 |
5.130,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
602.713,55 |
456.028,58 |
| I.
Vorräte |
239.104,05 |
141.686,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
339.353,30 |
268.555,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.256,20 |
45.787,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.708,67 |
10.241,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
659.492,22 |
518.440,55 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
460.602,41 |
325.232,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
260.602,41 |
125.232,67 |
| davon
Gewinnvortrag |
125.232,67 |
100.333,14 |
| B.
Rückstellungen |
97.601,99 |
65.729,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.287,82 |
127.478,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
101.287,82 |
127.478,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
659.492,22 |
518.440,55 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2016 wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaft geltenden Gliederungsvorschriften
erstellt. Darüber hinausgehende Ausweis-, Bewertungs-
und Erläuterungsvorschriften wurden - soweit
erforderlich - beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung:
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:
Der Jahresabschluss der Orthopädietechnik
Weitner GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Anlagengegenstände werden seit 2010
ausschließlich linear abgeschrieben.
Vor dem 01. Januar 2010 angeschaffte
Anlagengegenstände werden linear und soweit steuerlich
zulässig auch degressiv abgeschrieben. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von 410
Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt.
Vermögensgegenstände, Forderungen und
Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle
erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. Bei
dauernder gegebenenfalls auch bei vorübergehender
Wertminderungen wurde der niedrigere Wert angesetzt
§253 Abs. 1, 3 und 4 HGB.
Ein niedrigerer Wertansatz bei Wegfall des Grundes
der dauernden bzw. vorübergehenden Wertminderung wurde
nicht beibehalten §253 Abs. 5 HGB.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt
§253 Abs. 1 HGB.
Rückstellungen wurden mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis-
sowie Kostensteigerungen wurden unter vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung miteinbezogen §253
Abs. 1 und 2 HGB.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung:
Anlagengitter:
Die Befreiungsvorschrift des §274a Nr. 1 HGB
kommt zum Tragen.
Latente Steuern:
Die Befreiungsvorschrift des §274a Nr. 5 HGB
kommt zum Tragen.
Sonstige Vermögensgegenstände:
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit über
einem Jahr:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt:
Euro 0,00.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von weniger als einem und mehr als
fünf Jahren:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 101.287,82.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt Euro 0,00.
Art, Form, Höhe und Umfang der abgesicherten
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Bürgschaften der Gesellschafter
abgesichert.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB:
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Steuern vom Einkommen und Ertrag:
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige Pflichtangaben:
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Die nachfolgenden zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu
beachten:
Aufstellung der Gesellschafter:
- Herrn Albert Weitner
|
Euro
|
50.000,00
|
25 %
|
- Herrn Norbert Becker
|
Euro
|
52.000,00
|
26 %
|
- Sanomed GmbH
|
Euro
|
98.000,00
|
49 %
|
Ab 01.01.2017 hält die Sanomed GmbH 100 %
der Anteile.
Organe:
Zu Geschäftsführern der
Orthopädietechnik Weitner GmbH sind laut
Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2002 Herrn Albert
Weitner; Herrn Norbert Becker und Herrn Rainer
Bornschein bestellt worden.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit, sowie
Alleinvertretungsberechtigt.
Frankfurt am Main, den 20. März 2017
Albert Weitner
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Norbert Becker
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Rainer Bornschein
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Geschäftsführer
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Geschäftsführer
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2017 festgestellt.
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