Streit
Catering GmbH
Osann-Monzel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
111.411,00 |
161.489,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
111.410,00 |
161.488,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
539.913,97 |
539.545,37 |
| I.
Vorräte |
3.997,87 |
4.322,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
446.349,16 |
410.675,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
314.550,17 |
280.765,05 |
| davon
gegen Gesellschafter |
314.550,17 |
280.765,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
89.566,94 |
124.547,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.089,29 |
8.384,42 |
| davon
Disagio |
1.026,79 |
1.642,86 |
| Aktiva |
660.414,26 |
709.418,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
219.615,26 |
222.547,63 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
210.047,63 |
117.503,75 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.932,37 |
-92.543,88 |
| B.
Rückstellungen |
31.038,77 |
17.869,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
409.760,23 |
469.001,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
234.738,94 |
210.366,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
175.021,29 |
0,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
10.801,72 |
| Passiva |
660.414,26 |
709.418,79 |
Anhang zur
Bilanz vom 31. Dezember 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Streit Catering GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Streit Catering GmbH weist die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf. Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 S. 4
HGB, 274a und 288 Abs. 1 Satz 1 HGB haben wir Gebrauch
gemacht, soweit diese im vorliegenden Fall anwendbar waren.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis
251 HGB und die Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten erfasst und auf ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
vorgenommenen Abschreibungen sind auch steuerlich
zulässig. Soweit Vermögensgegenstände
gemäß § 6 Abs. 2a EStG in den
vorangegangenen Jahren steuerrechtlich in einem
Sammelposten zu erfassen und gemeinsam abzuschreiben waren,
wurden diese Wertansätze auch handelsrechtlich
angesetzt und im Berichtsjahr fortgeführt. Im
Berichtsjahr wurde kein neuer Sammelposten gebildet. Die
Abschreibungen der einzelnen Wirtschaftsgüter und der
Sammelposten sowie die vorgenommenen Sofortabschreibungen
für Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten 410 EUR sind dem Anlageverzeichnis zu
entnehmen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen und allgemeine Ausfallrisiken
durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 %
der Netto-Forderungen berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, erfolgte die Umrechnung in EUR jeweils zu
Tageskursen.
3. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Angaben über die Restlaufzeiten und die
Besicherung der Verbindlichkeiten nach
§ 285 Nr. 1 a und b HGB:
· Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren beträgt 49.457,85 EUR.
Angaben über gewährte
Vorschüsse/Kredite/eingegangene
Haftungsverhältnisse an die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach
§ 285 Nr. 9 c HGB:
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der
Gesellschaft an die Mitglieder des vertretungsberechtigten
Organs der vertretungsberechtigten Gesellschaft
gewährten Vorschüsse und Kredite auf 286.648,80
EUR. Der Zinssatz beträgt 3 % p.a.
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach
§ 285 Nr. 10 HGB:
· Als Geschäftsführer ist
bestellt:
Herr Thomas Streit
54516 Wittlich, Danziger Str. 113b
· Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
· Forderungen 314.550,17 EUR
· Verbindlichkeiten 0,00 EUR
Im Rahmen der aufgeführten Forderungen
gegenüber Gesellschaftern ist ein Betrag i.H.v.
286.648,80 EUR berücksichtigt worden, der eine
Darlehensforderung der Gesellschaft gegenüber dem
geschäftsführenden Gesellschafter Herr Thomas
Streit darstellt. Das gewährte Darlehen wird mit 3 %
laufend verzinst.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Thomas Streit
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024
festgestellt.
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