Pilzzucht
Mandarin GmbH
Meckenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
125.858,00 |
72.008,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
125.855,00 |
72.005,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
696.511,96 |
626.334,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
423.745,46 |
484.167,55 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
107.975,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
272.766,50 |
142.166,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.253,71 |
1.601,04 |
| Aktiva |
827.623,67 |
699.943,44 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
492.155,58 |
535.185,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
310.185,60 |
397.704,28 |
| III.
Jahresüberschuss |
156.969,98 |
112.481,32 |
| B.
Rückstellungen |
80.378,96 |
65.813,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
255.089,13 |
98.944,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
231.842,39 |
98.944,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.246,74 |
|
| Summe
Passiva |
827.623,67 |
699.943,44 |
Anhang
I. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Pilzzucht Mandarin GmbH
mit Sitz in Meckenheim (Amtsgericht Bonn; 13307) wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
der §§ 242 ff. und 264 ff. des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die Pilzzucht Mandarin GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Für die Gliederung der Bilanz wurde § 266
Abs. 2 und 3 HGB angewandt; von der Möglichkeit des
verkürzten Ausweises wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt; demgemäß
erfolgt die Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften (§§ 238 ff. HGB) unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung. Die
Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Die Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werdenzuAnschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ausgewiesen und soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibung vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens deren Anschaffungs- und
Herstellungskosten den Wert von 800,00 Euro nicht
überstiegen haben, wurden im Jahr der Anschaffung
vollständig als Betriebsausgaben behandelt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich
aus dem beigefügten Anlagenspiegel.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag angesetzt. Alle Risiken bei Forderungen wurden
berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Bei der
Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren
Risiken ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
II. Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Personalkosten (TEUR 26) und Jahresabschlusskosten (TEUR
8).
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben alle eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Bei den Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren
Sicherheiten.
III. Sonstige Pflichtangaben
1. Angaben zur Vermittlung eines besseren Eindrucks in
die Vermögens-, Finanz und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
2. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Mitarbeiter
Die Pilzzucht Mandarin GmbH hatte im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 8
Beschäftigte.
Während des abgelaufenden Geschäftsjahres
waren folgende Personen als Geschäftsführer
berufen:
Frau Stefanie Wisniewski, Meckenheim
Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Ergebnisverwendungen
Der Gesellschafterversammlung wird nachfolgende
Verwendung des Jahresergebnisses
vorgeschlagen:
Der Jahresüberschuss i. H. v. Euro 156.969,98
wird in voller Höhe unter Einbeziehung des
Ergebnisvortrags i.H.v. EUR 310.185,60 auf neue
Rechnung vorgetragen.
Meckenheim, den
28.11.2024
gez.,
Pilzzucht Mandarin GmbH
Stefanie Wisniewski
-Geschäftsführerin-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2024
festgestellt.
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