EuroMedia-Service GmbH
Düren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
69.360,00 |
78.421,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.430,00 |
1.667,00 |
| II.
Sachanlagen |
67.930,00 |
76.754,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
909.032,83 |
338.666,32 |
| I.
Vorräte |
321.264,22 |
107.440,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
102.337,47 |
83.683,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
485.431,14 |
147.542,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3.142,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
978.392,83 |
420.229,63 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
165.964,14 |
52.426,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
754,00 |
754,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
140.210,14 |
26.672,31 |
| davon
Gewinnvortrag |
26.672,31 |
15.070,33 |
| B.
Rückstellungen |
342.288,38 |
44.859,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
460.318,31 |
311.571,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
460.318,31 |
311.571,99 |
| D.
Passive latente Steuern |
9.822,00 |
11.371,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
978.392,83 |
420.229,63 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften sowie die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung wurden ebenso
wie die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und
des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurden
beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
entsprechen den Werten der Schlussbilanz des vorhergegangen
Geschäftsjahres.
Die Bilanz ist der Bestimmung des § 266 HGB
folgend aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gegliedert.
Das Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen auf die Neuzugänge des
Berichtsjahres wurden pro rata temporis vorgenommen.
Teilwertabschreibungen bzw.
außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden zu
Material- und Lohneinzelkosten sowie anteiligen
Gemeinkosten und anteiligem Werteverzehr des
Anlagevermögens bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu
Nominalwerten abzüglich einer pauschalen
Wertberichtigung, sonstige Vermögensgegenstände
sowie Kassenbestand und Bankguthaben zu Nominalwerten
angesetzt.
Rückstellungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken gebildet
und mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig war. Für die
Rückstellungen wurden die am Bilanzstichtag
maßgebenden Verhältnisse berücksichtigt.
Rückstellungen für Steuern wurden
gemäß dem voraussichtlichen Veranlagungsergebnis
laut Gewinn- und Verlustrechnung gebildet.
Kurzfristige und verzinsliche Verbindlichkeiten
wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Unverzinsliche langfristige Verbindlichkeiten sind nicht zu
berücksichtigen. Verbindlichkeiten aus Steuern sowie
im Rahmen der sozialen Verbindlichkeit wurden mit den
angemeldeten Beträgen erfasst.
Steuerlatenzen (§ 285 Nr. 29 HGB)
Die passiven Steuerlatenzen beruhen auf der
Wertzuschreibung des Anlagevermögens gem. Art. 67 Abs.
4 EGHGB sowie der steuerlichen Bildung von
Investitonsabzugsbeträgen gem. § 7g EStG. Die
passiven latenten Steuern wurden pauschal mit 30%
errechnet.
Umrechnung in Euro (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen
Beträge zu Grunde liegen, die auf andere Währung
als Euro lauten bzw. ursprünglich lauteten.
Weitere Angaben (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 HGB)
Angaben im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 3 bis 5
HGB (Abweichungen von Bewertungsmethoden, Angaben zu
Gruppenbewertungen und als Herstellungskosten aktivierte
Zinsen) sind nicht zu machen.
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
Anlagegitter zu entnehmen. Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres sind dort ebenfalls angegebenen.
Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB)
Nicht zu bilanzierende Haftungsverhältnisse im
Sinne des § 251 HGB sowie sonstige finanzielle
Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB liegen
nicht vor.
Angaben zur Geschäftsführung (§ 285 Nr.
10 HGB)
Mitglieder der Geschäftsführung waren im
Kalenderjahr 2013:
Herr Guido Müller
Herr Christoph Tiede
Düren, 09.April 2014
gez. Guido Müller,
GF
gez. Christoph Tiede, GF
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2014 festgestellt.
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