Anima
Holding GmbH
Kleve
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
147,16 |
903,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
146,16 |
902,51 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
517.837,56 |
511.953,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
517.984,72 |
512.856,56 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
536.953,05 |
531.478,87 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.884,51 |
5.474,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
517.837,56 |
511.953,05 |
| B.
Rückstellungen |
39,27 |
39,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
517.945,45 |
512.817,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
517.945,45 |
512.817,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
517.984,72 |
512.856,56 |
Anhang
zum Jahresabschluss
I. Allgemeines
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31. Dezember
2019 der
Firma
Anima Holding GmbH
mit Sitz Triftstraße 18, in 47533 Kleve wurde
unter Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben und
Erläuterungen nach den handelsrechtlichen
Gewinnermittlungsvorschriften erstellt.
II. Gesellschaft, Gesellschafter und Gegenstand
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Kleve.
Registergericht ist das Amtsgericht Kleve, eingetragen
unter der Nummer HRB 2479. Das Stammkapital beträgt
EUR 25.000,00.
Gegenstand der Gesellschaft ist
a. Das Erwerben, Halten und der Verkauf von
Unternehmensbeteiligungen.
b. Die Gewährung von Darlehen im Konzernverbund.
Erlaubnispflichtige Geschäfte sollen hierbei
ausgeschlossen sein.
c. Der Erwerb, die Verwaltung und die
Veräußerung von unbeweglichem Vermögen,
insbesondere Gebäuden.
d. Die Beteiligungsvewaltung.
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2019
war vom 01.01.2019 bis 11.11.2019 Herr Hans Paulo
Schimmeck. Herr Schimmeck war alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zum 11.11.2019 wurde Herr Schimmeck durch Frau Petra
Osterkamp als Geschäftsführerin abgelöst.
Frau Petra Osterkamp ist alleinvertregungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
III. Jahresabschluss
1. Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze:
Die Berichtsfirma ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens nach §
275 Abs. 2 HGB angewandt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("going
concern") ausgegangen. Das Vorliegen der Voraussetzungen
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde
von der Geschäftsführung der Gesellschaft
geprüft.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze
angewandt:
a. Anlagevermögen
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu den
handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
und außerplanmäßiger Abschreibungen,
soweit es sich um abschreibungsfähige
Vermögensgegenstände handelt.
b.) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bei
erkennbaren Risiken angesetzt.
c.) Schulden
Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben
sich aus den Kontennachweisen der Bilanz.
2. Angaben/Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung:
Das vom Finanzamt Kleve mit Bescheid vom 04.04.2008
gesondert festgestellte Körperschaftsteuerguthaben
nach § 37 Abs. 5 Satz 1 KStG endete mit der letzten
Ratenzahlung im September 2017. Es wurde mit einem
Erinnerungswert in Höhe von 1,00 Euro weiterhin
aktiviert, da derzeit die Klärung der Frage, ob es
auch zu einem analogen Guthaben aus dem
Solidaritätszuschlag kommen muss, vor dem
Bundesverfassungsgericht anhängig ist.
Die bisherige Verbindlichkeit gegenüber der
Dotrushare N.V., welche Ende 2007 veräußert
wurde, ist mit dem verbleibenden Rückzahlungsbetrag
zum 31.12.2011 angesetzt worden. Der Gesamtbetrag wurde
vereinbarungsgemäß auf die jetzigen Inhaber der
Darlehensforderungen verteilt. Seit dem 01.01.2010 sind
Zinsen von 1,00 % p. a. vereinbart.
IV. Sonstige Angaben:
1.
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten:
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB oder andere
Eventualverbindlichkeiten sind nicht erhebbar und liegen
laut Auskunft der Geschäftsführung auch nicht
vor.
2. Geschäftsführung:
Die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
sowie Kredite gegen die Geschäftsführung ergeben
sich aus dem Punkt "Allgemeines" sowie aus den
Kontennachweisen zur Bilanz. Auf eine Angabe der
Bezüge der Geschäftsführung wurde
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
3. Verwendung des Jahresergebnisses:
Bei der Aufstellung der Bilanz wurde die Verwendung
des Jahresergebnisses nicht berücksichtigt. Der
Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
Kleve, den 21.12.2020
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Gezeichnet: Petra Osterkamp
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2020 festgestellt.
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