Schüßler-Plan infratec GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Armbruster seit 23.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Valentino Umberto Pola seit 5.7.2022 | Vorstandsmitglied |
Christine Martin seit 18.8.2015 | Vorstandsmitglied |
Gerald Herbert Prior seit 18.8.2015 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Cofinpro AGEigenbeteiligung | 100.00% |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cofinpro AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Gesamtwirtschaftliche Lage und BranchenentwicklungDie Cofinpro AG ist in der Management-, Fach- und Technologieberatung bei führenden Finanzinstituten im Inland tätig. Aufgrund der Bedeutung der räumlichen Nähe zu den Kunden unterhält die Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main weitere Niederlassungen wie z. B. in Berlin und München. Die konjunkturelle Entwicklung war im Jahr 2023 stark von steigenden Verbraucherpreisen, sowie vom Krieg in der Ukraine geprägt. Aufgrund zunehmender Liefer- und Materialengpässe, steigenden Preisen und Zinserhöhungen schrumpfte die deutsche Wirtschaft. Laut statistischem Bundesamt ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3% gefallen und liegt damit unter dem Wachstum 2022 (1,8%) und deutlich unter dem Vorkrisenniveau (5%). Chancen für Banken aus einem gestiegenen Zinsniveau stehen gesunkene Finanzierungsanfragen insbesondere im Firmenkundensegment entgegen. Positiv waren die Entwicklungen an den Aktienmärkten zu verzeichnen. Durch die hohe Inflation hat sich zudem das Verhalten der Privatkunden verändert. Sinkende Sparquoten und Einbrüche bei der Baufinanzierung führten zu negativen Effekten auf der Privatkundenseite. Die Notwendigkeit zur Umsetzung regulatorischer Anforderungen und zur Absicherung der Banken gegen moderne Risiken sowie die zeitgleich erforderlichen Investitionen zur Modernisierung von Geschäftsmodellen haben bei unseren Kunden im Jahr 2023 weiterhin zu Investitionsquoten auf einem hohen Niveau geführt. Zentrale Herausforderung für die Institute ist die Verbesserung der Kosten- und Renditestruktur und die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Gewinnung von Neukunden, den Erhalt bestehender Kundenbeziehungen und die damit einhergehende Modernisierung der Geschäftsmodelle stehen weit oben auf der Agenda der Finanzinstitute: Neben Effizienzsteigerungen und Prozessverbesserungen geht es um eine Neuausrichtung und Ausweitung der Produkt- und Serviceangebote auf den Kunden und den Umbau des eigenen Unternehmens in Richtung Flexibilität und Reduktion von Fixkosten. Weitere Trendthemen sind die Berücksichtigung von ESG-Aspekten (Environment, Social, Governance) in Produkten als auch in den Geschäfts- und Risikomodellen, die Nutzung von digitalen Assets und dem Einsatz vor Künstlicher Intelligenz zur Steigerung von Effizienz und Bildung von Wettbewerbsvorteilen. Die Budgets für Veränderungen durch Management-, Fach- und Technologieberatung sind - trotz teilweiser gegenläufiger Entwicklungen bei den IT-Budgets - weiterhin begrenzt. Für das Jahr 2024 gehen wir davon aus, dass die Investitionsquoten maßgeblich von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geprägt sein werden, wobei die Nachfrage nach hoch qualifizierten Management-, Fach- und Technologieconsultants aufgrund des branchenübergreifenden Fachkräftemangels weiterhin hoch bleiben wird. 2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft2.1. ErtragslageDas Geschäftsjahr 2023 der Cofinpro AG verlief positiv. Das Umsatzvolumen lag 2023 oberhalb des ursprünglichen Planwerts der Gesellschaft, deutlich über dem Umsatz des Vorjahres und konnte um mehr als zehn Prozent gesteigert werden. Dabei wurde die Umsatzseite getragen von anhaltender Nachfrage von Bestandskunden nach qualifizierter Management-, Fach- und Technologieberatung insbesondere in Projekten zur Modernisierung von Geschäftsmodellen sowie in fachlichen Spezialthemen des Kredit- und Wertpapiergeschäfts sowie dem Zahlungsverkehr. Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 wurde der Geschäftsbetrieb des Consulting-Unternehmens NEXGEN Business Consultants GmbH mit 24 Mitarbeitenden in Frankfurt am Main übernommen. Durch die Übernahme des Beratungshauses wurde die Expertise in den Zukunftsthemen Machine Learning, Decentralized Finance und Cloud Architekturen, sowie in der Regulatorik und in der Fachberatung zu Wertpapier-Themen gestärkt. Der Zusammenschluss ermöglicht der Cofinpro AG Beratungsleistungen zur Modernisierung von Geschäftsmodellen und IT-Architekturen zu erweitern. Zur Steigerung des Zugangs zu IT-Expertise und Erweiterung von Liefermodellen gegenüber unseren Kunden wurde zum 1. November 2023 eine Tochtergesellschaft in Portugal "Cofinpro Lda" gegründet. Der Schwerpunkt liegt auf der Bereitstellung von Technologie-Consultants für den Einsatz in Projekten der Cofinpro AG in Deutschland. Die Umsatzrendite im Jahr 2023 lag auf Planniveau. Durch die Kopplung der variablen Gehaltsbestandteile an die relative Umsatzrendite konnten die internen Beschäftigten von einer voll erreichten erfolgsabhängigen Vergütung profitieren. Die Ertragslage der Gesellschaft ist ganzjährig und konstant als gut zu bezeichnen. Die Zahl der festangestellten Beschäftigten wuchs im Gesamtjahr um 31 Festangestellte. Aufgrund der hohen Nachfrage lag der Umsatzanteil aus dem Geschäft mit externen Consultants, deren Einsatz der Abdeckung von Nachfragespitzen dient, innerhalb des geplanten Korridors. Aufgrund des starken organischen Wachstums und der Übernahme von NEXGEN wurde das ambitionierte Umsatzziel übertroffen. Die Ertragsplanung für das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Ergebnis vor Steuern von TEUR 6.773 erreicht. Die auf Kredit-, Wertpapier- und Zahlungsverkehrs-Themen fokussierte Beratungstätigkeit in langjährigen Geschäftsbeziehungen zu führenden Finanzdienstleistern sowie die qualitativ hochwertige Umsetzung der Beratungsprojekte bei Neu- und Bestandskunden, waren die Grundlage für die Steigerung des Umsatz- und Ertragsniveaus im Jahr 2023. Der 2023 erzielte Jahresüberschuss betrug TEUR 4.364. Der Jahresüberschuss liegt damit, wie im Lagebericht des Vorjahres prognostiziert, über dem Niveau des Vorjahres. Als für die Gesellschaft bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren sind neben den Umsatzerlösen, das Ergebnis vor Steuern, die erzielten Tagessätze in Management-, Fach- und Technologieberatung sowie die Einsatzquote externer Consultants zu nennen. 2.2. FinanzlageDie Liquidität der Gesellschaft war im gesamten Wirtschaftsjahr 2023 unverändert gut. Der überwiegende Anteil der Zahlungsvereinbarungen mit unseren Kunden ermöglicht der Gesellschaft eine dem Leistungsfortschritt folgende Faktura. Über einen Monat hinausgehende Zeiträume zwischen Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung oder mit weit in der Zukunft liegenden Abnahmeterminen verbundene Zahlungstermine stellen eine Ausnahme dar. Das Zahlungsverhalten der Kunden kann auch für das Jahr 2023 als gut bezeichnet werden. Im Verlauf des Jahres 2023 lag der Finanzmittelbestand konstant bei über EUR 10,8 Millionen. Zum 31. Dezember 2023 lagen Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten bei EUR 17,1 Millionen. Zu jedem Zeitpunkt des Geschäftsjahres standen der Gesellschaft ausreichend liquide Mittel zur Verfügung. Auf die Liquiditätssicherung wird strikt geachtet, um möglichen negativen Marktentwicklungen aus einer Position der Unabhängigkeit begegnen zu können. Die Finanzlage der Cofinpro AG ist als sehr gut zu bezeichnen. 2.3. VermögenslageDas zum Restbuchwert bewertete Anlagevermögen der Cofinpro AG beträgt TEUR 1.380 und spielt aufgrund des geringen prozentualen Anteils an der Bilanzsumme im personalgetriebenen Geschäftsmodell der Gesellschaft dauerhaft eine untergeordnete Rolle. Den nachhaltigen Ausbau der Kundenbasis und die Erschließung weiterer Wachstumsfelder gilt es im Wirtschaftsjahr 2024 konsequent fortzusetzen. Die liquiden Mittel und die Kundenforderungen bestimmen wie im Vorjahr die Aktivseite der Bilanz. Das Eigenkapital konnte im Berichtsjahr um TEUR 1.607 erhöht werden. Die Auszahlung variabler Gehaltsbestandteile wurde erneut vorgezogen. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Rückstellungsbestand deutlich gestiegen. Summarisch lässt sich aus Sicht des Vorstands feststellen, dass das Geschäftsjahr 2023 basierend auf der klaren Positionierung der Gesellschaft, der hohen Kompetenz der Consultants und der zur Zufriedenheit der Kunden erfüllten Beratungsaufträge gut verlaufen ist. 3. Personelle EntwicklungDie durchschnittliche Anzahl der im Wirtschaftsjahr 2023 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrug 225 Angestellte (Vorjahr: 194). Im Dezember 2023 lag die Zahl der Angestellten (ohne Vorstand) bei 241 (Vorjahr: 208). Der steigende Bekanntheitsgrad der Gesellschaft und die zum 13. Mal in Folge erhaltene Auszeichnung als "Bester Arbeitgeber Deutschlands" unterstützten die Personalarbeit der Cofinpro AG positiv. Im Wirtschaftsjahr 2023 wurden die Wachstumsziele auf der Personalseite übererreicht. Der temporäre Einsatz externer Consultants in Kundenprojekten lag aufgrund der hohen Nachfrage über dem Vorjahresniveau. Die Steigerungsrate lag deutlich unter dem Umsatzzuwachs mit festangestellten Consultants. 4. Chancen und RisikenDas Jahr 2023 war für Banken aufgrund der geopolitischen Unsicherheiten und des konstant hohen Wettbewerbs- und Margendrucks ein unsicheres Jahr. Die Fondsgesellschaften verzeichneten zu Beginn des vergangenen Jahres eine höhere Nachfrage, welche sich insbesondere aufgrund der hohen Inflationsrate und dem gestiegenen Zinsniveaus im Laufe des Jahres deutlich verringerte. Gleichzeitig stehen Banken vor herausfordernden Aufgaben in der Regulatorik und bei der Modernisierung von Geschäftsmodellen. Die Anforderungen an die Begleitung bei Veränderungen und Innovation durch Beratungsunternehmen sind von Finanzinstitut zu Finanzinstitut unterschiedlich. Während in Regulatorikfragen, bei Innovationen und zu Vorgehensmodellen sehr häufig externes Know-How benötigt wird, schwankt die Nachfrage in fachlichen Spezialthemen abhängig von der wirtschaftlichen und personellen Unternehmenslage institutsspezifisch. Chancen für die Cofinpro AG auf weiteres Wachstum bestehen insbesondere aufgrund der konstant hohen Nachfrage im Umfeld Modernisierung von Geschäftsmodellen basierend auf den namhaften Referenzprojekten der Gesellschaft, sowie dem branchenübergreifenden Fachkräftemangel. Gegenläufig sind der Trend zur Internalisierung der Leistungserbringung bei einzelnen Finanzdienstleistern und zur Verlagerung von Teilen der Wertschöpfungskette zu ausländischen Dienstleistern in Niedriglohnländern zu nennen. Die Prognosen der OECD gehen für Deutschland im Jahr 2024 von einem niedrigen Wachstum der Wirtschaft um 0,3 Prozent für das Gesamtjahr aus. Als ursächlich für die schwache Entwicklung werden die im europäischen Vergleich hohen Kosten für Energie, reduzierte Kaufkraft aufgrund der hohen Inflation sowie die Verunsicherung von Unternehmen und Konsumenten durch die Haushaltskrise aufgeführt. Auf die Branche der Finanzdienstleister lässt sich diese gesamtwirtschaftliche Prognose nicht pauschal übertragen: Faktoren wie beispielsweise die Entwicklung der Kapitalmärkte und Börsen, anhaltend niedrige Auslandsinvestitionen oder weiter rückläufige Exporte können unsere Kunden in der Kombination mit den hausinternen Herausforderungen zur Verbesserung der Cost-Income-Ratio und zur Stärkung der Rendite im Jahr 2024 gegebenenfalls zur Senkung von Investitionsquoten und zur unterjährigen Kostenreduktion zwingen. Zusätzlich wird entscheidend sein, wie sich der Zins und damit verbunden die Nachfrage nach Zinsprodukten entwickelt. Diese Faktoren werden sich unmittelbar auf die Investitionen und damit verbunden auf die Nachfrage nach qualifizierten Beratungsleistungen auswirken. Auf dem Bewerbermarkt für qualifizierte Consultants erwarten wir insbesondere auf der Technologie-Seite eine weitere Anspannung der Situation. Strategisch verfolgen wir das Ziel mit einem sehr hohen Anteil festangestellter, hochqualifizierter Consultants in Kundenprojekten zu agieren. Unsere Kunden sind ausschließlich namhafte Adressen der Finanzbranche, weshalb wir das Ausfallrisiko als vernachlässigbar und somit gering einstufen. Das Risiko kurzfristig erfolgender Projektstopps, die ein Finanzinstitut bei negativer Marktentwicklung notgedrungen anordnen kann, bleibt davon unberührt. 5. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft (Prognosebericht)Der Geschäftsklimaindex des Ifo-Institutes ist im Dezember 2023 weiter auf 86,4 gesunken. Gleichzeitig stieg der vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) erhobene Geschäftsklimaindex für die Consultingbranche im Vergleichszeitraum leicht auf 96. Beide Konjunkturinstrumente werden nach einer vergleichbaren Systematik erhoben und ausgewertet. Die anhaltend hohen Anforderungen an die Digitalisierung in den Unternehmen führen insbesondere zu verstärkter Nachfrage im Kontext der IT-Beratung. Der limitierende Faktor für die Institute ist der Mangel an qualifizierten Mitarbeitenden im IT-Segment. Die Nachfrage für hoch qualifizierte und spezialisierte Beratungsleistungen im Kontext Regulatorik und Modernisierung von Geschäftsmodellen wird unseres Erachtens auch im Jahr 2024 auf einem mit den Vorjahren vergleichbaren Niveau bleiben. Investitionen in diesen Bereichen sind größtenteils nicht aufschiebbar und werden unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung getätigt. Bedrohlich für die Prognose kann sich die weiterhin rezessive Entwicklung der deutschen Gesamtwirtschaft auswirken: Eine hohe Inflation, zurückhaltende Investitionsbereitschaft bei Firmenkunden sowie gesunkene Anlage- und Sparquoten sowie Kreditnachfragen im Privatkundensegment bedrohen den Geschäftserfolg der Institute. Mögliche Kreditausfälle stellen ein weiteres Risiko dar. Dies gilt es weiter zu beobachten. Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen (u. a. anhaltender Krieg in der Ukraine, Verhältnis China / USA) und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft sind zum Zeitpunkt der Freigabe dieses Lageberichts nicht planbar einzuschätzen. Für das Geschäftsjahr 2024 gehen wir daher von einem konservativen Szenario aus und planen einen leichten Anstieg der Umsatzerlöse sowie eine im Vergleich zu 2023 leicht reduzierte Ertragssituation für das Wirtschaftsjahr 2024. Unser Fokus im Geschäftsjahr 2024 liegt weiterhin auf dem Ausbau der Kundenbeziehungen und der damit einhergehenden Stärkung unserer Positionierung unter Beibehaltung unserer im Branchenvergleich hohen Kunden- und Mitarbeitendenzufriedenheit.
Christine Martin Valentino Pola Gerald Prior BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Cofinpro AG, Frankfurt am Main1. Allgemeines Die Cofinpro AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 102930 eingetragen. Der Jahresabschluss der Cofinpro AG für das Geschäftsjahr 2023 wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB aus. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt, was der bisherigen Handhabung entspricht. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses macht die Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften Gebrauch. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang in der Anlagebuchhaltung erfasst. Steuerliche Vereinfachungsregelungen werden auch in der Handelsbilanz angewandt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, flüssige Mittel und aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurde das Ausfallrisiko durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen sind mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine aktive Latenz in Höhe von TEUR 448. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. 3.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf TEUR 203 (Vorjahr: TEUR 102) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr betreffen in Höhe von TEUR 101 die Forderungen gegen verbundene Unternehmen. 3.3. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 1.850. Es ist in 1.850.000 auf den Namen lautende Stammaktien im Nennwert von jeweils EUR 1,00 eingeteilt. Von dem Bilanzgewinn 2022 wurden durch Beschluss der Hauptversammlung TEUR 715 in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2023 über 13.266 eigene Stammaktien (0,71 % des Grundkapitals). Diese sind entsprechend § 272 Abs.1a HGB offen vom Grundkapital abgesetzt. Die Aktien wurden zu einem Kurswert von TEUR 210 erworben. Diese Aktien wurden zu folgenden Zeitpunkten erworben: Dezember 2023 13.266 Aktien 13.266,00 EUR Nennwert Im Berichtsjahr hat die Cofinpro AG 70.520 eigene Aktien (3,81 % des Grundkapitals) zu verschiedenen Zeitpunkten von Mitarbeitenden oder ehemaligen Mitarbeitenden erworben. An Mitarbeitende wurden 81.587 (4,41 % des Grundkapitals) eigene Aktien veräußert. Für die im Geschäftsjahr 2023 erworbenen eigenen Aktien wurden TEUR 1.178 vergütet. Für in 2023 verkaufte Aktien wurden TEUR 1.231 erlöst. Der Kürzungsbetrag bei der Kapitalrücklage für eigene Anteile entsprechend § 272 Abs. 1a HGB setzt sich aus den über den Nennbetrag hinausgehenden Anschaffungskosten der eigenen Anteile vermindert um die Erlöse aus dem Verkauf der eigenen Anteile, soweit sie den Nennbetrag übersteigen, zusammen. Die Gesellschaft erzielte aus Verkäufen einen Verlust in Höhe von TEUR 78. Dieser wurde der Kapitalrücklage entnommen. Der Erwerb der Anteile erfolgte insbesondere um den Kreis der Aktionärinnen und Aktionäre auf Mitarbeitende zu begrenzen und hierdurch auch neu eintretenden Mitarbeitenden die Gelegenheit zum Kauf von Anteilen an der Gesellschaft zu ermöglichen. In die Kapitalrücklage wurden im Geschäftsjahr 2023 TEUR 1.149 aus dem Verkauf eigener Aktien eingestellt. Der Kapitalrücklage wurden TEUR 1.107 aufgrund des Kaufs eigener Aktien entnommen. 3.4. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. 3.5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für den Personalbereich und beinhalten überwiegend Urlaubsansprüche und freiwillige Vergütungen für das Berichtsjahr. Daneben wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Abrechnungen gebildet. 4. Sonstige Pflichtangaben gemäß HGB 4.1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen:
4.2. Durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2023 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 225 Mitarbeitende 4.3. Umsatzkostenverfahren
4.4. Gesamtbezüge der Organmitglieder Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Berichtsjahr auf TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 52). 4.5. Anteilsbesitz Der Anteilsbesitz der Cofinpro AG an verbundenen Unternehmen betrifft die COFINPRO, UNIPERSONAL LDA mit Sitz in Lissabon/Portugal. Der Cofinpro AG gehören alle Anteile an der Tochtergesellschaft. Das Jahresergebnis der Tochtergesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 beträgt TEUR 2. Das Eigenkapital der Tochtergesellschaft zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 7. 4.6. Organe der Gesellschaft Vorstand: Herr Gerald Prior, Diplom-Wirtschaftsmathematiker, Baden-Baden Frau Christine Martin, Diplom-Betriebswirtin (BA), Baden-Baden Herr Valentino Pola, Diplom-Wirtschaftsinformatiker (BA), Bad Bergzabern Herr Jörg Ramser, Diplom-Informatiker, Berlin - bis 31. Dezember 2023 Aufsichtsrat: Herr Markus Bohner - Vorsitzender Diplom-Informatiker, Pfinztal Herr Erich Ebner von Eschenbach - stv. Vorsitzender Unternehmensberater, München Frau Eveline Heck Bürokauffrau, Karlsbad 4.7. Sonstige Pflichtangaben nach dem AktG In der Hauptversammlung am 29. Mai 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 23. Juni 2025 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 850.000,00 (genehmigtes Kapital I) zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Das genehmigte Kapital beträgt zum Bilanzstichtag nach teilweiser Inanspruchnahme im Berichtsjahr in Höhe von EUR 25.000,00 noch EUR 775.000,00. 4.8. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von TEUR 4.364 zur Vornahme einer Ausschüttung in Höhe von TEUR 3.583 zu verwenden und den verbleibenden Restbetrag von TEUR 781 in die Gewinnrücklagen einzustellen. 4.9. Zinserträge Die Zinserträge von verbundenen Unternehmen betragen TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0). 4.10. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag (Nachtragsbericht) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. Frankfurt am Main, den 23. Februar 2024
gez. Christine Martin gez. Gerald Prior gez. Valentino Pola
Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat sich in kontinuierlichem und intensivem Dialog mit dem Vorstand von diesem regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Lage und die Perspektiven der Cofinpro AG sowie Einzelthemen unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat sich zudem vom ordnungsgemäßen Risikomanagement des Vorstands gemäß § 91 Abs. 2 AktG und der Leistungsfähigkeit des Systems sowie von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung überzeugt. Im Ergebnis ist der Vorstand seinen Informationspflichten aus Gesetz und Geschäftsordnung vollständig und zeitgerecht nachgekommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei Fragen der Geschäftspolitik beraten und überwacht. Hierbei haben sich Vorstand und Aufsichtsrat auch über die geplanten Vorhaben sowie die strategische Ausrichtung der Cofinpro AG abgestimmt und verständigt. Die Beratungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verliefen dabei stets konstruktiv und waren von offenen und vertrauensvollen Diskussionen geprägt. Die Unterrichtung seitens der Geschäftsführung erfolgte regelmäßig schriftlich und mündlich sowohl innerhalb als auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen. Der Aufsichtsrat war in alle für die Gesellschaft bedeutenden Entscheidungen und den Planungsprozess direkt eingebunden. Alle Angelegenheiten, die nach Gesetz und Satzung der Mitwirkung oder Entscheidung des Aufsichtsrates unterliegen, wurden von diesem behandelt. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat die Unterlagen für zu behandelnde Themen jeweils rechtzeitig zugeleitet. Im Geschäftsjahr 2023 fanden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen statt, und zwar an folgenden Terminen: 29. März, 25. Mai mit anschließender Hauptversammlung, 14. Juli, 27. September und 22. November. Ferner wurden einzelne Beschlüsse mit Zustimmung sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder im Umlaufverfahren gefasst. HauptversammlungIm Geschäftsjahr 2023 fand die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Mai in Frankfurt am Main statt. Nach überstandener Corona-Lage wurde die Hauptversammlung wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Alle Vorschläge der Verwaltung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung wurden mit großer Mehrheit beschlossen. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratStändige Tagesordnungspunkte aller Aufsichtsratssitzungen waren die aktuelle Geschäftslage, die Entwicklung des Kundenportfolios, bedeutende Vertriebsvorgänge, Kapitalaspekte sowie Themen des Personal- und Risikomanagements. Anlässlich der Aufsichtsratssitzung vom 29. März 2023 stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2022 fest. An der Beratung hat der verantwortliche Wirtschaftsprüfer, Herr Carlo Oechsle von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft REVISA Treuhand GmbH, teilgenommen und dabei über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Ein besonderer Schwerpunkt der Beratungen war der Kauf des Geschäftsbetriebes des Beratungsunternehmens NEXGEN Business Consultants GmbH. Der Vorstand berichtete regelmäßig über den Stand der Verhandlungen und die nachfolgende, sehr gut gelungene Integration in die Cofinpro AG. Um das technologische Angebot der Cofinpro um Nearshore-Kapazitäten zu erweitern, wurde zudem eine Kooperation mit Sirma in Bulgarien vereinbart und eine Tochtergesellschaft gegründet. Mit der Cofinpro Limitada in Lissabon/Portugal stellt sich die Cofinpro AG für dieses neue Geschäftsfeld auf. Aus gesundheitlichen Gründen wurde mit Herrn Jörg Ramser vereinbart, ab September seine Arbeit im Vorstand ruhen zu lassen. Herr Jörg Ramser schied zum 31. Dezember 2023 aus dem Vorstand aus. Wir wünschen Herrn Ramser gute Genesung. Jahresabschlussprüfung 2023In der Hauptversammlung vom 25. Mai 2023 wurde die REVISA Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Die REVISA Treuhand GmbH hat den Jahresabschluss der Cofinpro AG zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht der Cofinpro AG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der Cofinpro AG wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt.Jahresabschluss, Lagebericht und der Prüfungsbericht der REVISA Treuhand GmbH wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet. An der Aufsichtsratssitzung vom 20. März 2024 hat der zuständige Wirtschaftsprüfer der REVISA Treuhand GmbH teilgenommen. Der Wirtschaftsprüfer präsentierte den Jahresabschluss 2023, die Prüfungsschwerpunkte, wesentliche Prüfungsaussagen und beantwortete die Fragen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen und stimmte den Prüfungsergebnissen zu. Der Aufsichtsrat der Cofinpro AG hat daher mit Beschluss vom 20. März 2024 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat der Cofinpro AG bedankt sich an dieser Stelle bei allen Mitarbeitenden sowie dem Vorstand für die im Geschäftsjahr 2023 mit sehr hohem Engagement erbrachten Leistungen und für die hervorragenden Ergebnisse und wünscht der Cofinpro AG für das Geschäftsjahr 2024 weiterhin viel Erfolg.
Frankfurt am Main, den 20. März 2024 Der Aufsichtsrat Markus Bohner, Vorsitzender des Aufsichtsrats sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkIn dem zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Cofinpro AG, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Cofinpro AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Cofinpro AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Neckarsulm, den 23. Februar 2024 REVISA
Treuhand GmbH
Schoder, Wirtschaftsprüfer Oechsle, Wirtschaftsprüfer |
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