Alexander
Reisen GmbH
Offenbach
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
814.461,30 |
856.978,23 |
| I.
Sachanlagen |
9.055,00 |
12.202,00 |
| II.
Finanzanlagen |
805.406,30 |
844.776,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
405.557,68 |
345.052,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.541,00 |
201.870,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.670,45 |
4.670,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
356.016,68 |
143.182,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.220.018,98 |
1.202.031,14 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
457.970,90 |
368.944,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
333.944,06 |
289.790,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
89.026,84 |
44.153,19 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
100.058,00 |
220.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
122.679,43 |
137.347,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
539.310,65 |
475.740,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
539.310,65 |
475.740,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.220.018,98 |
1.202.031,14 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Firma Alexander Reisen GmbH hat ihren Sitz
in Offenbach.
Das Geschäftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr
überein.
Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz und Gewinn-
und Verlust-Rechnung einerseits und im Anhang andererseits
gemacht werden können, werden die Angaben in der
Bilanz und in der Gewinn- und Verlust-Rechnung gemacht.
Für die Alexander Reisen GmbH sind gem.
§ 267 HGB die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die Merkmale des §
267 (1) HGB wurden im laufenden Jahr nicht
überschritten.
II. Erläuterung zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden:
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt
ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach §
250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden:
Im Einzelnen wurden folgende Bewertungsmethoden
angewendet:
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorgehenden Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinn sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibung,
bewertet.
Das Anlagevermögen wird mit den
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten vermindert um
die planmäßige Abschreibung angesetzt. Die
Abschreibungen werden linear und degressiv vorgenommen. Von
der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 II EStG
wird Gebrauch gemacht. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstands. Die Abschreibung
wurde im Rahmen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung vorgenommen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederwertsprinzips.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich
mit dem Nennwert. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum Höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen.
Ist auf Grund der geänderten
Rückstellungsbewertung eine Auflösung der
Rückstellung erforderlich, darf diese beibehalten
werden, soweit der aufzulösende Betrag bis zum
31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste.
Hinsichtlich der Pensionsrückstellung wurde von diesem
Wahlrecht Gebrauch gemacht. Der Betrag der Überdeckung
beträgt 9.070,00 €.
III Sonstige Pflichtangaben
Unternehmensorgane:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer
Frau Nina Moldavskaya und
Herrn Boris Moldavski
geführt.
Angaben gemäß § 42 III GmbHG:
Verrechnungskonto Boris Moldavski 6.783,23
€
Verbindlichkeiten Gesellschafter B. Moldavski
211.886,48 €
Verbindlichkeiten Gesellschafter N. Moldavskaya
211.874,98 €
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2011 festgestellt.
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