Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 4182
Vorher
Hema Bau GmbH
Eingetragen
9.2.1988
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauBrücken- und Tunnelbau
Gegenstand
Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Niklas Rinsche
seit 20.5.2026
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Werl
31.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rinsche Bau GmbH

Werl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 71.381,00 93.845,50
I. Sachanlagen 71.381,00 93.845,50
B. Umlaufvermögen 1.346.813,26 775.703,97
I. Vorräte 1.189.956,00 585.758,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 87.179,66 181.419,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 69.677,60 8.526,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.232,00 5.431,00
D. Aktive latente Steuern 90.710,00 74.380,00
Aktiva 1.514.136,26 949.360,47

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 4.257,59 88.003,97
I. Gezeichnetes Kapital 31.000,00 31.000,00
II. Bilanzverlust 26.742,41 -57.003,97
davon Gewinnvortrag 57.003,97 62.514,72
B. Rückstellungen 256.899,00 213.558,00
C. Verbindlichkeiten 1.252.979,67 647.798,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 905.667,91 627.990,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 347.311,76 19.807,84
Passiva 1.514.136,26 949.360,47

Anhang

I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz zu machen sind, erfolgt die Angabe im Anhang.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

II.  Angaben zur Bilanz
Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 I HGB).
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Der Verlustvortrag beträgt € 26.742,41 (Vj T€ 57.003,97).

Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch Vermögensgegenstände gesichert, die in treuhänderisch angelegt sind. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach § 246 II 2 HGB im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.



Aktivwert des Deckungsvermögens
  302.582,00
Erfüllungsbetrag der verrechneten Verpflichtung (Pensions-Rückst.)
- 549.841,00
aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung
  247.259,00



III.  Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

IV.  Sonstige Pflichtangaben

Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Werner Rinsche

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht

Werl, den 24.11.2022

sonstige Berichtsbestandteile

gez. Werner Rinsche
Geschäftsführung

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2022 festgestellt.

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