clean-tek
GmbH Verwaltungsgesellschaft
Renningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
53.612,40 |
52.473,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.609,49 |
4.263,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.002,91 |
48.210,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.612,40 |
52.473,75 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.472,80 |
49.473,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
526,25 |
-78,67 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.000,95 |
604,92 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.639,60 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.612,40 |
52.473,75 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
4) Das Umlaufvermögen und das Eigenkapital sind
in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
6) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
5) Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund
von temporären oder quasi-permanenten Differenzen
zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in
Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
10) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden richten sich nach dem HGB in der
für den Jahresabschluss 2010 gültigen Fassung.
11) Aus der Anwendung von Art. 66 und Art. 67 EGHGB
(Übergangsvorschriften BilMoG) resultieren keine
außerordentliche Aufwendungen oder Erträge.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der clean-tek Reinraumtechnik GmbH + Co.
KG mit Sitz in Renningen. Die Beteiligung beträgt 0,00
EUR.
II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige langfristige Verpflichtungen bestanden
am Bilanzstichtag nicht.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Albrecht Ritter, Diplom- Wirtschaftsingenieur,
Renningen, geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2011 festgestellt.
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