Scholl
GmbH
St.
Katharinen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
7.902,38 |
8.020,38 |
| I.
Sachanlagen |
233,00 |
351,00 |
| II.
Finanzanlagen |
7.669,38 |
7.669,38 |
| C.
Umlaufvermögen |
29.430,62 |
25.792,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.430,62 |
25.223,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
569,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
50.115,30 |
46.595,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.000,96 |
35.195,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
10.436,37 |
9.631,11 |
| B.
Rückstellungen |
834,45 |
764,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.279,89 |
10.635,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.279,89 |
10.635,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
50.115,30 |
46.595,34 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft wurde am 30. Januar 1997 von
den Eheleuten Hildegard und Peter Scholl
gegründet.
Die Satzung der Gesellschaft liegt in der
Fassung vom 30.01.1997 vor.
Die Firma ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Montabaur unter der HRB 13428
eingetragen.
Der Sitz des Unternehmens ist seit
Gründung Sankt Katharinen.
Geschäftsführer ist Herr Ewald Peter Scholl.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Gesellschafter am Bilanzstichtag sind:
Stammeinlage
Anteil
Hildegard
Scholl
12.782,29
€
50%
Peter
Scholl
12.782,29
€
50%
Der Geschäftsführer ist
gemäß Satzung von der Beschränkung
des § 181 BGB befreit.
2.
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Firma Scholl
Beteiligungs u.Verwaltungs GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes (§§ 264 ff.
HGB) und nach den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt
nach den Gliederungsschemata der §§ 266
(Bilanz) und 275 (Gewinn- und Verlustrechnung) des
HGB:
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angaben zur
Bilanz
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch
im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den ertrag steuerlichen Vorschriften.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagevermögen ist nicht vorhanden.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bzw.
dem niedrigeren Rückkaufswert bewertet.
Ein Vorratsvermögens ist nicht auszuweisen.
Forderungen sind mit ihrem Nennwert bilanziert.
Für das allgemeine Ausfallrisiko wegen
Abschwächung der Konjunktur werden keine
Pauschalwertberichtigungen
gebildet. In den sonstigen
Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr sind keine Forderungen an
Gesellschafter enthalten.
Darlehen an Gesellschafter und
Geschäftsführer wurden nicht gewährt.
Es bestehen Forderungen mit einer vereinbarten Restlaufzeit
von über einem
Jahr aus Ausleihung an verbundene
Unternehmen. Es wird davon ausgegangen, dass
bestehende Außenstände
vereinbarungsgemäß ausgeglichen werden.
Die Bankbestände sind zu Nominalwerten
erfasst. Bilanzansätze und Kontoauszüge
stimmen überein.
Die Rückstellungen beinhalten alle bis zur
Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden,
Verluste und Risiken, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen.
Die Bewertung erfolgte mit dem Betrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben und
drohenden Verlusten. Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert. Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit
ihrem jeweiligen Nennwert passiviert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
4.
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von dem Geschäftsführer Ewald
Peter Scholl geführt.
Außer den Geschäftsführern
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
5.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Linz/Rhein, 30. Dezember 2011
Die Geschäftsführer
gez. Ewald Peter Scholl, GF
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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