HELIMA GmbHLiquidiert

42111 Wuppertal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 27044
Vorher
Solvesta Vorrat 3 (Drei) UG (haftungsbeschränkt)HELIMA Fensterprofil GmbH
Eingetragen
1.10.2015
Branche
Großhandel mit FlachglasTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
ist der Handel mit und die Produktion von Produkten, die vorwiegend im Fenster-, Gebäude- und Fassadenbau benötigt werden, sowie der Handel mit und die Produktion von Produkten für artverwandte Anwendungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Schoppmann
seit 15.12.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Stefan SchoppmannHELIMA Industries GmbH+1
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
30.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HELIMA GmbH

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht

I. WIRTSCHAFTSBERICHT

1. Grundlagen der Gesellschaft

Die HELIMA GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister Wuppertal unter HRB 27044. Die Gesellschaft hat ihre operative Geschäftstätigkeit zum 1. Oktober 2015 aufgenommen. Das bewegliche Anlagevermögen, Grund und Boden sowie Gebäude sind von der Schwestergesellschaft HELIMA Besitz UG (haftungsbeschränkt) gepachtet.

Die HELIMA GmbH stellt vorwiegend Abstandhalter aus Aluminium und Edelstahl und Sprossen für die Glas- und Fensterindustrie sowie für den Schienenverkehr und Fahrzeugbau her und vertreibt diese und dazugehörendes Zubehör weltweit. Die HELIMA GmbH fertigt ausschließlich am Standort Wuppertal und beschäftigte im Jahr 2020 im Durchschnitt 82 (Vorjahr: 106) Mitarbeiter. Der Vertrieb der Produkte findet in Deutschland über eigene Vertriebsmitarbeiter statt, im Ausland über Vertriebspartner in Spanien, Japan, Tschechien, Norwegen, Russland und China (Händler oder Vertreter). In den USA verfügt die Helima GmbH über eine Tochtergesellschaft, die den Vertrieb und die Logistik der Produkte in Nord- und Südamerika sicherstellt.

2. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft ist in 2020 durch die Corona-Pandemie bedingt eingebrochen, das weltweite reale BIP lag 3,3% unter dem Vorjahr.

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Stark betroffen war die Euro Zone mit einem Rückgang von 6,6%. In den USA ging das BIP in 2020 um 3,5% zurück (IWF).

Die Produktionsleistung im Baugewerbe in der Eurozone brach im März und April 2020 um 14,4% bzw. 26,1% gegenüber den Vergleichsmonaten des Vorjahres ein (eurostat).

In den USA ist das BIP im Segment der Wohnbauten zwar um 6% gegenüber dem Vorjahr gestiegen, in dem für die Helima relevanten Markt der gewerblichen Bauten jedoch um 10,6% eingebrochen (IfW).

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Die Prognose aus Mai 2020 des Bundesverbandes Flachglas, dass der Absatz um 5,5% gegenüber 2019 in 2020 sinken wird, hat sich trotz der starken Einbrüche in März und April nicht bewahrheitet. Insgesamt ist der Absatz von Fenstereinheiten in Deutschland in 2020 etwa auf dem Niveau von 2019 (VFF +0,5%) stagniert. Der Absatz in dem für die Helima GmbH besonders wichtigen Segment des Nicht-Wohnbaus (gewerblicher Neubau, Sanierung und Fassaden) schrumpft jedoch in 2020 um 2,6% (VFF).

Dramatischer stellt sich die Situation im USA Markt dar. Insbesondere bei den gewerblichen und öffentlichen Bauvorhaben bricht der Glasabsatz gegenüber dem Vorjahr um 19% bzw. 18% ein, in einzelnen Segmenten, wie beispielsweise dem Bereich des Hotelbaus, um 46% (Glazing Report USA). Die Helima GmbH ist von dieser Entwicklung besonders stark betroffen, da die USA der größte Absatzmarkt der Helima ist und die Produkte ausschließlich in Fenster- und Fassadenprodukte für den gewerblichen und öffentlichen Baubereich eingesetzt werden.

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Weitere Entwicklungen und Einschätzungen sind stark abhängig von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie. Der europäische Markt hat sich bereits seit Herbst 2020 stabilisiert und bewegt sich mit Ausnahme weniger Länder nahezu auf "vor-Covid-Niveau".

Der VFF prognostiziert jedoch für 2021 nur im Wohnbaubereich ein Wachstum von 2,0%, für den Bereich des Nicht-Wohnbaus einen weiteren Rückgang von 8,1%. Vor dem Hintergrund der zögerlichen und langsamen Impfprozesse in den meisten Europäischen Ländern führt die anhaltende Verunsicherung wahrscheinlich weiterhin zu einer starken Zurückhaltung bei den Investitionen, insbesondere beim Neubau von Hotel- und Kongressanlagen in den Bereichen Sport, Freizeit und Kultur. Weiterhin ist aufgrund der angespannten Haushaltslage der Länder und Kommunen mit der verzögerten Vergabe von öffentlichen Bauprojekten zu rechnen.

Anders stellt sich die Situation in USA dar, zwar geht das IfW in Kiel in seiner Prognose für 2021 nochmals von einem BIP Rückgang im Bereich der gewerblichen Bauvorhaben von 1,5% aus, die Glasindustrie USA geht aber von einem Wachstum von 7% aus (Glazing Report 2020). Vor dem Hintergrund der großen Impffortschritte sowie der verabschiedeten Konjunkturpakete in den USA ist ein Wachstum in 2021 wahrscheinlich.

3. Geschäftsverlauf der Gesellschaft

Geschäftsverlauf 2020

In 2019 konnten die Restrukturierungsmaßnahmen weitestgehend abgeschlossen werden. Die Eigenkapitalmaßnahmen in Höhe von insgesamt € 4,6 Mio. haben die Bilanzstruktur nachhaltig verbessert, mit den strukturellen Kostensenkungen sowie den strategischen Vertriebsmaßnahmen wurde die Grundlage für eine zukünftige Profitabilität der Gesellschaft geschaffen. Nach schwachem Start im Januar konnte im März und April 2020 dann auch bei Umsätzen von T€ 1.498 bzw. T€ 1.285 wie geplant positive Monatsergebnisse erzielt werden. Diese erwartet positive Entwicklung wurde abrupt Ende April 2020 durch die Corona-Pandemie gestoppt. Nach Ostern 2020 ist der Auftragseingang massiv eingebrochen, erste Probleme in den Zulieferketten zeichneten sich ab. Der Umsatz im Mai 2020 lag mit T€ 778 ca. 50% unter Plan, im Juni mit T€ 1.122 immer noch ca. 34% unter Plan. Zusätzlich haben die Finanzierungspartner aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung neue Risikobewertungen vorgenommen, dies führte u.a. in den USA zur Kürzung der Lagerfinanzierung durch Tradewind in Höhe von T$ 250.

Die Gesellschaft hat im Mai 2020 Kurzarbeit beantragt und bewilligt bekommen und gleicht seitdem die Überkapazitäten mit 4 bis 7 Kurzarbeitstagen (ca. 20 bis 30%) pro Monat aus.

Als weitere Maßnahmen wurden die staatlich angebotenen Liquiditätshilfen in Form von Steuer- und Abgabenstundungen sowie Mietstundungen vereinbart.

In der zweiten Jahreshälfte hat sich der Auftragseingang für Europa, mit Ausnahme von Spanien und Italien, und für Asien weitestgehend stabilisiert. Der Umsatz im September, Oktober und November 2020 bewegte sich um T€ 1.100, lag in diesen Monaten aber immer noch zwischen 25% und 30% unter Plan. Ursächlich dafür ist insbesondere eine schlechte Umsatzentwicklung in den USA, die wiederum unmittelbar auf die oben aufgeführte Marktentwicklung der Glasbauindustrie zurückzuführen ist. Der Gesamtumsatz USA in 2020 betrug T€ 6.168 und lag 16% unter dem Vorjahr und 29% unter Plan. Allein dadurch fehlten der Gesellschaft monatlich im Durchschnitt ca. T€ 100 gegenüber dem Vorjahr und T€ 150 zur Budgetplanung 2020. Der break even der Gesellschaft liegt bei ca. T€ 1.250.

Das Geschäftsjahr 2020 wurde bei einem Umsatz von T€ 12.738 mit einem Gewinn von T€ 134 abgeschlossen. Das Ergebnis und das Eigenkapital wurden seitens der Gesellschafterin erneut gestützt, um die coronabedingten Verluste des Geschäftsjahres auszugleichen. Insgesamt wurden seitens der Gesellschafterin Forderungsverzichte in Höhe von T€ 1.800 ausgesprochen die in der Gewinn- und Verlustrechnung zu sonstigen betrieblichen Erträgen führten und weitere T€ 900 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingebracht. Damit wurde der im Vorjahrslagebericht prognostizierte Umsatz von € 12,5 Mio. übertroffen, der prognostizierte Verlust von ca. € 1,0 Mio. fiel jedoch coronabedingt vor Forderungsverzicht der Gesellschafterin höher aus. Dies ist auf die zunächst positivere Einschätzung der Dauer der Corona-Krise zurückzuführen. In den Planungen ging das Unternehmen zunächst von einer Erholung im Herbst 2020 aus. Die Gesellschaft verfügt zum 31.12.2020 über ein Eigenkapital in Höhe von T€ 1.224. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist als angespannt zu bezeichnen.

Für das Geschäftsjahr 2021 budgetierte die Gesellschaft bei einem Umsatz von T€ 14.293 ein leicht positives Ergebnis. Die Aufstellung einer Budgetplanung war im Wesentlichen von der Fragestellung der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie geprägt. Letztlich hat sich die Geschäftsführung entschieden, zunächst auf dem Umsatzniveau der Monate 09 bis 11 des Vorjahres zu planen. Selbst diese doch eher zurückhaltenden Umsatzziele wurden in den ersten Monaten verfehlt. Wesentlich hierfür waren die weiterhin sehr schwachen USA Umsätze sowie eine fehlende Rohstoffversorgung zu Beginn des Jahres. Dies führte zu einem erheblichen Produktionsausfall im Januar 2021.

Insgesamt konnte in den ersten beiden Monaten 2021 bei einem Umsatz von lediglich T€ 1.893 ein vorläufiges Ergebnis von T€ 382 erwirtschaftet werden. Maßgeblich hierfür waren erneut Sondereffekte in Form eines Forderungsverzichtes in Januar in Höhe von T€ 570 und erstmals eine ergebniswirksame staatliche Corona-Hilfe in Höhe von T€ 152. Die staatliche Unterstützung erfolgte als 50% Abschlagszahlung auf Basis eines vorläufigen Bewilligungsbeschlusses vom 24.02.2021.

Der Auftragsbestand lag im 1. Quartal auf einem akzeptablen Niveau. Immer wieder auftretende Verzögerungen in den Lieferketten machen eine Abarbeitung schwierig, es kommt immer wieder zu Produktionsausfällen. Die Geschäftsführung hat im 1. Quartal 2021 darauf reagiert und die Rohstoffmengen erhöht, um einen Puffer für die stockenden Lieferketten aufzubauen. Die zusätzlich erforderliche Liquidität wurde durch eine externe Finanzierung, welche durch den Gesellschafter vermittelt wurde sowie durch die Einkaufsfinanzierer sichergestellt.

Die Gesellschaft hat in 2020 in den USA einen neuen Großkunden gewinnen können, der im März drei größere Aufträge mit einem Volumen von ca. T$ 500 mit Auslieferung im Mai und Juni 2021 platziert hat. Dabei handelt es sich um einen Beschichtungsauftrag für Aluminium-Coils. Die Gesellschaft hat diese Dienstleistung in 2020 neu in die Angebotspalette aufgenommen. Der neue Kunde verfügt über ein Umsatzpotential deutlich größer als T$ 1.000.

II. LAGE DES UNTERNEHMENS

1. Ertragslage

Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse von TEUR 12.738 (Vj: TEUR 15.888) erzielt. Der Umsatz des laufenden Jahres liegt somit ca. TEUR 3.150 unter dem aus 2019. Der weitaus größte Anteil des Gesamtumsatzes wurde mit Abstandhaltern erzielt, der restliche Umsatz im Wesentlichen mit Sprossen und Handelswaren.

Für 2020 wurde ursprünglich (vor COVID-19) ein Umsatz von TEUR 17.309 geplant. Durch den COVID-19 bedingten signifikanten Umsatzeinbruch ab Mai 2020 in allen Ländern und Märkten, insbesondere in Deutschland, Südeuropa und den USA, wurde für die weitere Entwicklung der Gesellschaft seitens der Geschäftsführung eine neue Krisenplanung aufgestellt. Diese sah vor, dass Helima bei unverändert schlechter Wirtschaftslage und anhaltender COVID-19 Auswirkungen in 2020 bei einem Umsatz von € 12,5 Mio. einen Verlust von ca. € 1,0 Mio. erwirtschaften wird. Während die Umsatzerlöse leicht über dieser Prognose lagen, war eine Zielverfehlung beim Ergebnis der Gesellschaft (Verlust von TEUR 1.934 vor außergewöhnlichem Ertrag von TEUR 1.800 aufgrund Forderungsverzicht der Gesellschafterin) zu verzeichnen. Wie oben bereits beschrieben ist die Planabweichung darauf zurückzuführen, dass in der ursprünglichen Krisenplanung von einer Erholung im Herbst 2020 ausgegangen wurde. In der Budgetplanung 2020 (vor COVID-19) waren ebenfalls erste Umsätze mit dem neuen Dienstleistungsangebot "Bandbeschichtung" geplant, eine erste Testlieferung mit geringem Volumen konnte zwar realisiert werden, signifikante Aufträge sind aber erst in 2021 eingegangen.

Der Materialaufwand betrug insgesamt TEUR 6.075 (Vj: TEUR 11.478). Die Materialaufwandsquote betrug 53,1% (Vj: 61,3%). Die Materialaufwandsquote konnte aufgrund der günstigen Rohstoffpreise (LME), des verstärkten Vertriebs von hochwertigen Produkten sowie teilweise umgesetzten Preiserhöhungen erzielt werden.

Der Personalaufwand betrug TEUR 3.122 (Vj: TEUR 5.526). Die deutlich gesunkenen Personalkosten sind auf die Personalreduzierung in 2019 zurückzuführen, die sich in voller Höhe ab März 2020 auswirken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen TEUR 3.969 (Vj: TEUR 4.563).

Insgesamt erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von TEUR 134 (Vj: TEUR -2.554). Das positive Jahresergebnis wurde gestützt von sonstigen betrieblichen Erlösen in Höhe von TEUR 1.800.

2. Vermögenslage

Zum Stichtag 31.12.2020 setzt sich das Vorratsvermögen im Wesentlichen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von TEUR 258 (Vj: TEUR 247), Handelsware sowie unfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe von TEUR 2.770 (Vj: TEUR 4.128) zusammen.

Der deutlich geringere Bestand an fertigen Erzeugnissen ergibt sich aus dem coronabedingten Umsatzrückgang, der eine entsprechend hohe Bevorratung nicht erforderlich machte.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Stichtag TEUR 71 (Vj: TEUR 153) und waren bis zum Aufstellungszeitpunkt nahezu beglichen. Der geringere Forderungsbestand erklärt sich im Wesentlichen durch eine hohe Factoring-Quote durch Tradewind.

Die sonstigen Rückstellungen entfielen im Wesentlichen auf Gewährleistung und Kulanz (TEUR 61), Provisionen (TEUR 64) und Jubiläumsrückstellungen (TEUR 66).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 615 (Vj: TEUR 445) setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Verbindlichkeiten gegenüber der Helima Industries GmbH in Höhe von T€ 384 (Vj: € 0) und der Helima Besitz UG in Höhe von T€ 226 (Vj: T€ 381).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung betragen zum Stichtag TEUR 845 (Vj: TEUR 860). In den Verbindlichkeiten ist eine Einkaufsfinanzierung des Deutschen Einkaufsfinanzierers (DEF) in Höhe von TEUR 489 enthalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen zum Stichtag TEUR 1.880 (Vj: 5.046). Ein finanzierender Dritter hat Darlehen in Höhe von T€ 3.027 an die Muttergesellschaft der Helima Industries GmbH verkauft. Diese wurden wiederum gemäß Forderungskaufvertrag an die Helima Industries GmbH übertragen. Die Helima Industries GmbH hat hieraus gegenüber der Helima GmbH auf T€ 1.800 verzichtet und T€ 900 in die Kapitalrücklage eingebracht. Es wird weiter davon ausgegangen, dass die verbleibenden Finanzierungen Dritter wie bisher langfristig und damit auch über die bestehenden Fälligkeiten hinaus, zur Verfügung stehen. Weiterhin hat Tradewind das Finanzierungsvolumen für das Lager USA um T$ 250 coronabedingt reduziert. Die Lagerfinanzierung Tradewind besteht weiterhin in Höhe von TEUR 585 (Vj: TEUR 840) für das Lager USA.

3. Finanzlage

Die Helima GmbH konnte im Jahresverlauf alle zu leistenden Zahlungen erfüllen.

Tradewind ist weiterhin Factoring Partner der Helima und finanziert zusätzlich über den Ankauf von Proforma-Rechnungen den auftragsbezogenen Warenbestand in USA in einer Höhe von bis zu T$ 750. Weiterhin besteht eine revolvierende Einkaufsfinanzierung mit der DEF über T€ 420 (netto).

Der bilanzielle Verlust in 2020 wurde durch Forderungsverzichte in Höhe von T€ 1.800 der Gesellschafterin beseitigt.

Zum Jahresende verfügt die Gesellschaft über freie liquide Mittel in Höhe von TEUR 138 (Vj: TEUR 136) sowie kurzfristige Forderungen und Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.367 (Vj. TEUR 1.854).

Außerbilanzielle Verpflichtungen liegen im Wesentlichen durch zukünftige Mietzahlungen an die Schwestergesellschaft Helima Besitz UG vor, diese ist Eigentümerin des betriebsnotwendigen Anlagevermögens (Produktionsanlagen, Gebäude, Hallen, Verkehrs- und Lagerflächen). Die monatlichen Mietaufwendungen belaufen sich auf ca. TEUR 52. Im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen wurde die Miete für die Monate April bis Dezember 2020 um 50% reduziert. Dies wurde möglich, da die Vermieterin ihrerseits eine teilweise Aussetzung von Annuitäten mit den Hausbanken vereinbaren konnte.

Es bestehen zum Stichtag keine offenen, nicht ausgenutzten Kreditlinien. Die laufende Finanzierung erfolgt unverändert über bestehendes Factoring, Einkaufsfinanzierung und Gesellschafterdarlehen oder Finanzierungen, die von der Gesellschafterin vermittelt werden. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die verbliebenen Gesellschafterdarlehen und die externen Finanzierungsmittel auch weiterhin über deren Fälligkeit hinaus verlängert werden und weiterhin zur Verfügung stehen.

4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 weiterhin an wesentlichen Zukunftsprojekten gearbeitet und verfolgt diese mit Nachdruck. Dazu gehören die Vermarktung der eigenen Beschichtungskapazität und -technologie (erster Neukunde konnte gewonnen werden) sowie die Optimierung der bereits im Markt eingeführten Brandschutzabstandhalter (kostengünstigere Variante im Test). Die Entwicklungen mit der Automobilindustrie im Bereich Kühlerrohre für die E-Mobility sowie Edelstahlrohre für den klassischen Fahrzeugbau sind nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorangekommen, bei beiden Entwicklungspartnern ist es zu erheblichen Verzögerungen in 2020 gekommen. Die Gründe hierfür liegen beim jeweiligen Entwicklungspartner. Die geplante Projektierung zur Weiterentwicklung der "Warmen Kante" musste aus Kostengründen aufgrund der coronabedingten Auswirkungen zurückgestellt werden.

Konzentration der Vertriebsaktivitäten

Helima konzentriert sich in seinen Vertriebsaktivitäten insbesondere auf Kunden in den Kernmärkten DACH, Osteuropa, Japan und USA. In diesen Märkten trifft Helima auf Kunden, die einen hohen Qualitätsanspruch haben und somit die qualitativ hochwertigen Produkte ebenso schätzen, wie die begleitenden Nachweispflichten, Qualitätsprüfungen und Dokumentationen.

Rohrfertigung

Für den stark wachsenden Markt der E-Mobility werden neue Kühlersysteme für die AKKU-Kühlung entwickelt. Helima kann aufgrund ihres verfahrenstechnischen Know-Hows hierzu anspruchsvolle Anwendungen abbilden. In 2019 sind erste Prototypen gefertigt worden, ein Serienstart ist jedoch noch nicht terminierbar. Anders verhält es sich bei den Edelstahlrohren für den Fahrzeugbau. Dazu wurden in 2020 erste Prototypen gefertigt und vom Kunden getestet. Durch die Corona-Pandemie ist das Projekt verzögert.

III. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

1. Prognosebericht

Helima geht auch in 2021 aufgrund der COVID-19-Einflüsse in allen wesentlichen Märkten von einer weiterhin schwachen Umsatzentwicklung aus. Obwohl sich die Nachfrage in Europa und USA erholt hat und nahezu vor-COVID-Niveau erreicht hat, fehlt insbesondere in USA eine positive Entwicklung. Die Umsätze werden auch im 1. Halbjahr 2021 deutlich unter den Erwartungen und Planungen liegen. Die umfangreichen Konjunkturpakete in den USA lassen jedoch eine Belebung für die 2. Jahreshälfte erwarten.

Die in 2019 durchgeführten Strukturmaßnahmen ermöglichen es Helima, auf einem deutlich geringeren Umsatzniveau, als noch in den Jahren 2017 und 2018, ab 2021 eine auskömmliche Produktivität zu erreichen. Dennoch wird aufgrund der fehlenden Umsätze in den USA erwartet, dass auch in der 1. Jahreshälfte einzelne Monate verlustig sein werden. Die stabile Kundenstruktur und die hohe Qualität der Helima-Produkte werden auch weiterhin angemessene Deckungsbeiträge erwirtschaften können, auch wenn mittelfristig der Bedarf an Aluminium-Abstandhaltern geringer werden wird.

Helima wird diese mittelfristige Entwicklung durch die beschriebenen Projekte zur Diversifizierung kompensieren. Für die Vermarktung der Beschichtungskapazitäten konnte ein erster Großkunde akquiriert werden. Für die geplanten Edelstahlrohre gibt es erste Prototypen in 2020, die in Absprache mit dem Kunden zu kurzfristigen Aufträgen führen können. Darüber hinaus unterstützt Helima mit eigenen Aktivitäten eine Sensibilisierung des Marktes für "Warme Kante" Produkte. Helima hält die eingesetzten "Warme Kante" Produkte aus Kunststoff aus unterschiedlichen Gründen für problematisch. Insbesondere die Umweltverträglichkeit, die UV-Beständigkeit und die Ausdehnungskoeffizienten unter Wärmeeinwirkung stellen diese Produkttypen in Frage. Die in Gegensatz dazu bestens geeigneten "Warme Kante" Produkte der Helima und einiger weniger Wettbewerber sind demgegenüber unterbewertet. Helima hat Marketing-Aktivitäten implementiert, um diesem Umstand Rechnung zu tragen und die überlegende Qualität der Edelstahlprodukte im Markt transparent zu machen.

Somit gehen wir davon aus, dass die enormen Anstrengungen in 2019 und 2020 dazu führen werden, dass Helima im Laufe des Jahres 2021 mit einem Jahr Verspätung wieder in die Profitabilität finden wird. Dies wird unter der Voraussetzung gelingen, dass die Probleme der COVID-19-Pandemie überwunden werden und sich die dramatischen Entwicklungen nicht wiederholen.

Für das Jahr 2021 gehen wir in unserer aktuellen Krisenplanung von einem Jahresumsatz von insgesamt € 14,3 Mio. und einem ausgeglichenen Ergebnis aus. Für 2022 gehen wir von einem Umsatz von € 16,2 Mio. und einem Gewinn von € 0,7 Mio. aus. Dies wird erreicht werden, sofern sich die Weltwirtschaft nach Auslauf der Kurzarbeit im Dezember 2021 erholt und stabilisiert hat. Vor diesem Hintergrund und basierend auf der aktuellen Krisenplanung zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts gehen wir von einer positiven Fortführungsprognose aus.

2. Risikobericht

Allgemeiner Risikobericht

Wie zuvor beschrieben, ist die weitere Entwicklung im zweiten COVID-19 Jahr schwer einzuschätzen. Auch wenn sich die Nachfrage in Europa und Asien stabilisiert hat und in USA eine Belebung in der 2. Jahreshälfte zu erwarten ist, bleibt das Risiko der stockenden Lieferketten. Weitere wesentliche Umsatzeinbrüche oder Versorgungsengpässe, die über die derzeitige Planung hinausgehen könnten erneut zu einer existenziellen Krise des Unternehmens führen. Die weltweiten Abhängigkeiten sind in ihrer Komplexität kaum zu bewerten. Die Rohstoffversorgung ist somit in 2021 das größte erkennbare Risiko, dies gilt insbesondere für Aluminium, Verpackungsmaterial aus Holz sowie chemische Produkte auf Ölbasis. Hinzu kommt ein starker Preisanstieg dieser begrenzten Güter. Dies führt zu erhöhten Material- und Verpackungskosten, die in 2021 teilweise an die Kunden weitergegeben werden müssen.

Ein weiter schwer kalkulierbares Risiko liegt im Dollar/Euro Kursverhältnis. Die Konjunktur-Pakete in den USA lassen eher einen schwächeren Dollar in 2021 erwarten. In den USA werden Umsätze in US-Dollar getätigt, ansonsten in EURO. Helima nutzt seit 2019 auch Dollar-Konten, um Währungsschwankungen auszugleichen.

Die in USA 2018 eingeführten Strafzölle für Edelstahl- und Aluminium-Produkte konnten erfolgreich an die Kunden weitergereicht werden. Hier wird eine Entspannung in 2021 oder 2022 erwartet. Die neue US-Regierung wird mit der EU konstruktiv über eine Abschaffung verhandeln.

Der Maschinenpark ist relativ alt, die eingesetzte Verfahrenstechnik jedoch robust und auch weiterhin üblich in der Kaltverformung von Aluminium und Edelstahl. Die Instandhaltungsrückstände konnten teilweise aufgeholt werden, dennoch kann es zu unerwarteten Kapazitätsengpässen bei Ausfall und Störungen kommen.

Spezieller Risikobericht

Liquiditätssituation und Strukturanpassung

Das Hauptrisiko für die Liquiditätssituation des Unternehmens besteht in einer weiteren Verschlechterung der Rohstoffversorgung, die dann zu Produktionsausfällen und verspäteten Umsätzen führen würde. Dies kann neben weiteren Umsatzeinbrüchen die Liquidität wesentlich belasten. Das Liquiditätsmanagement erfolgt auf einer budgetbasierenden Jahresplanung sowie einer laufenden 28-Tage-Vorschau. Die 28-Tage-Vorschau erfolgt 14-tägig in Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung, dem Controlling und der Geschäftsführung.

Zusätzlich wird aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Krisenplanung, eine wöchentliche21-Tage Liquidität geführt.

Die Liquiditätssituation hat sich insgesamt gegenüber 2019 trotz der anhaltenden Verluste verbessert. Die Strukturmaßnahmen führen zu einer robusteren Struktur, dennoch war die Gesellschaft auch in 2020 auf die Unterstützung durch die Gesellschafter angewiesen um die angespannte Liquiditätssituation zu stützen. Weiterhin konnten die COVID-bedingten Umsatzausfälle über Kurzarbeit und über Stundungsvereinbarungen kompensiert werden.

Die Bilanzstruktur der Helima GmbH wurde im Wesentlichen durch den Forderungsverzicht sowie die Stärkung der Kapitalrücklage verbessert.

Es bestehen zum Stichtag keine offenen, nicht ausgenutzten Kreditlinien. Die laufende Finanzierung erfolgt über Factoring, Einkaufsfinanzierung und Gesellschafterdarlehen oder externe Finanzierungen, die von der Gesellschafterin vermittelt werden. Die Geschäftsführung geht bei ihrer Fortführungsprognose davon aus, dass die Gesellschafterdarlehen und die externen Finanzierungsmittel auch weiterhin über deren Fälligkeiten hinaus verlängert werden und weiterhin zur Verfügung stehen.

Für 2021 konnte das bestehende Volumen in der Einkaufsfinanzierung von netto T€ 420 auf insgesamt netto T€ 650 ausgebaut werden. Insbesondere konnte ein weiterer Einkaufsfinanzierungspartner gewonnen werden, der aufgrund der Bonität der Helima zwei Warenkreditversicherer einbinden konnte. Beide Einkaufsfinanzierer sind an einer Ausweitung Ihres Engagements interessiert.

Im Rahmen der Corona-Hilfe hat Helima im Februar 2021 eine vorläufige Bewilligung über T€ 304 erhalten, ein 50% Abschlag wurde ausgezahlt.

Im Rahmen der Restrukturierung der Finanzierungsstruktur hat ein Finanzierungspartner einen Forderungsverzicht in Höhe von T€ 570 ausgesprochen, der im Januar 2021 ergebniswirksam wurde.

Bei Ausweitung der Krise und einer verzögerten Erholung der Wirtschaft ist die Gesellschaft auf weitere liquide Mittel bzw. Hilfen angewiesen.

Im 1. Quartal 2021 erwirtschaftete die Helima GmbH bei einem Umsatz von T€ 2.883 ein vorläufiges Ergebnis von T€ 434. Maßgeblich hierfür waren erneut Sondereffekte in Form eines Forderungsverzichtes im Januar in Höhe von T€ 570 und erstmals eine ergebniswirksame staatliche Corona-Hilfe in Höhe von T€ 152. Seit dem COVID-19 bedingten Umsatzeinbruch im Mai 2020 und den Rohstoffengpässen seit Januar 2021 finanziert sich die Helima über die angebotenen Hilfen, insbesondere Kurzarbeit, Mietreduzierungen, Gesellschafterdarlehen sowie die Ausweitung der Fremdfinanzierungsmittel.

Für das Jahr 2021 gehen wir in unserer aktuellen Krisenplanung von einem Jahresumsatz von insgesamt € 14,3 Mio. und einem ausgeglichenen Ergebnis aus. Für 2022 gehen wir von einem Umsatz von € 16,2 Mio. und einem Gewinn von € 0,7 Mio. aus. Dies wird erreicht werden, sofern sich die Weltwirtschaft nach Auslauf der Kurzarbeit im Dezember 2021 erholt und stabilisiert hat. Vor diesem Hintergrund und basierend auf der aktuellen Krisenplanung gehen wir von einer positiven Fortführungsprognose aus.

3. Chancenbericht

Die Markteintrittsbarrieren sind relativ hoch, ein begrenzter Nischenmarkt, eine anspruchsvolle Verfahrenstechnik und stetiger Preisdruck bedingen, dass neue Wettbewerber kaum zu erwarten sind. Bestehende Wettbewerber haben aber teilweise alternative Abstandhalter-Konzepte entwickelt, die eine Substitution bestehender Lösungen grundsätzlich ermöglichen.

Die Beschichtungskapazitäten der Helima sind nur zu 25% ausgelastet. Insbesondere in den USA gibt es einen hohen Bedarf an beschichteten Aluminium Coils, die teilweise nur mit Anbietern geringer Qualität abgedeckt werden. Der erste Kundenauftrag ist aufgrund einer überlegenen Qualität der Helima-Beschichtung bei wettbewerbsfähigen Preisen erteilt worden. Die sich hier ergebenen Marktchancen können zu einer Auslastung der vorhandenen Kapazitäten führen bei einem eheblichen Skalierungseffekt.

Der offensichtliche Trend der Substituierung der Zuleitungssysteme aus Stahl durch Edelstahl im Fahrzeugbau ermöglicht der Helima eine weitere signifikante Marktchance. Die vorhandenen Kapazitäten zur Rollumformung für Edelstahl-Profile/-rohre sind bei weitem nicht ausgenutzt. Helima verfügt insgesamt über 3 Anlagen zur Edelstahlproduktion. Die freie Kapazität beläuft sich auf mehrere Millionen Laufmeter pro Jahr.

Der hohe Anspruch von Helima an sich, seine Mitarbeiter und Produkte konnte 2017 durch das Bestehen der DIN EN ISO 9001: 2015 und durch die Rezertifizierung 2020 dokumentiert werden.

Zusätzlich wurden die Produkte CEKAL LNE zertifiziert und unterliegen den ständigen Audits der Kunden und technischen Prüfungsanstalten.

Die in 2020 erfolgten Produktanalysen im "Warme Kante" Segment haben deutlich gemacht, dass die Edelstahl-Produkte der Helima deutliche Vorteile gegenüber den Plastikprodukten der Wettbewerber ausweisen. Helima geht davon aus, dass der Einsatz von Plastik im Hausbau zukünftig auch kritisch betrachtet werden wird und klassische Werkstoffe wieder vermehrt in den Fokus rücken. Helima unterstützt diese Entwicklung mit intensiver Aufklärungsarbeit und geht von einer Belebung des Edelstahlgeschäfts als "das beste Warme-Kante-Produkt" aus. Die Verarbeitbarkeit, Langzeitstabilität und die Recyclebarkeit machen Edelstahl-Abstandhalter bei vergleichbar hohen Isolierfähigkeiten zum überlegenden Produkt.

 

Wuppertal, den 07.05.2021

gez. Ralf Georg Schöpker

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
31.12.2019
A. Anlagevermögen 179.592,00 217.094,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 92.522,00 143.279,00
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 92.522,00 143.279,00
II. Sachanlagen 87.069,00 73.814,00
1. technische Anlagen und Maschinen 10.972,00 15.822,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 76.097,00 57.992,00
III. Finanzanlagen 1,00 1,00
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 4.728.150,11 7.239.835,22
I. Vorräte 3.042.874,09 4.423.258,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.547.280,34 2.248.358,14
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.292.743,61 1.722.468,54
2. sonstige Vermögensgegenstände 254.536,73 525.889,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 137.995,68 568.218,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.879,61 18.719,21
Bilanzsumme, Summa Aktiva 4.921.621,72 7.475.648,43

Passiva

31.12.2020
31.12.2019
A. Eigenkapital 1.223.972,54 189.908,29
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Kapitalrücklage 12.665.710,43 11.765.710,43
III. Verlustvortrag -11.605.802,14 -9.051.388,95
IV. Jahresüberschuss 134.064,25 -2.554.413,19
B. Rückstellungen 334.300,00 935.531,35
C. Verbindlichkeiten 3.363.349,18 6.350.208,79
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 615.368,81 444.510,48
2. sonstige Verbindlichkeiten 2.747.980,37 5.905.698,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.921.621,72 7.475.648,43

Gewinn- und Verlustrechnung

Geschäftsjahr
Vorjahr
1. Rohergebnis 7.588.455,94 8.055.850,48
2. Personalaufwand 3.121.964,36 5.526.251,83
a) Löhne und Gehälter 2.418.348,64 4.654.891,18
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 703.615,72 871.360,65
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 69.583,22 92.629,93
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 3.969.402,50 4.563.015,22
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 240.559,72 37.720,61
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.244,43 420,57
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 296.033,04 428.213,26
7. Ergebnis nach Steuern 134.717,25 -2.553.839,19
8. sonstige Steuern 653,00 574,00
9. Jahresüberschuss 134.064,25 -2.554.413,19

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die HELIMA GmbH hat ihren Sitz in Wuppertal, wird im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27044 geführt.

Der Jahresabschluss der HELIMA GmbH, Wuppertal, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Beteiligung wurde zu Anschaffungskosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Kassen- und Bankbestände wurden zum Nennbetrag bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten

In dieser Position sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital entspricht den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und dem im Handelsregister eingetragenen Wert. Es ist mit dem Nennwert angesetzt und war am Bilanzstichtag in voller Höhe einbezahlt. Die Kapitalrücklage resultiert aus einer in 2015 durchgeführten Sachkapitalerhöhung (7,2 Mio. €) sowie in 2019 (4,6 Mio. €) und 2020 (0,9 Mio. €) durchgeführten Einbringungen von Forderungen der Gesellschafterin.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Währungsumrechnung

Die Umrechnung von Geschäften in Fremdwährungen erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs. Auf Fremdwährung lautende Beträge werden gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Bei langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wird das Vorsichtsprinzip eingehalten. Am Bilanzstichtag lagen nur kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen vor.

Latente Steuern

Grundsätzlich werden aktive und passive latente Steuern saldiert, ein Aktivüberhang wird gem. § 274 HGB nicht angesetzt. Der Steuersatz für die Bewertung der latenten Steuern beträgt 30 %.

III. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 III HGB).

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand 01.01.2020
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
Stand 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 365.502,86 0,00 0,00 0,00 365.502,86
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 365.502,86 0,00 0,00 0,00 365.502,86
II. Sachanlagen 301.751,31 32.081,22 0,00 0,00 333.832,53
1. technische Anlagen und Maschinen 36.108,68 0,00 0,00 0,00 36.108,68
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 265.642,63 32.081,22 0,00 0,00 297.723,85
III. Finanzanlagen 98.996,55 0,00 0,00 0,00 98.996,55
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 98.996,55 0,00 0,00 0,00 98.996,55
Summe Anlagevermögen 766.250,72 32.081,22 0,00 0,00 798.331,94
Abschreibungen
Stand 01.01.2020
Geschäftsjahr
Abgänge
Umbuchungen
31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 222.223,86 50.757,00 0,00 0,00 272.980,86
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 222.223,86 50.757,00 0,00 0,00 272.980,86
II. Sachanlagen 227.937,31 18.826,22 0,00 0,00 246.763,53
1. technische Anlagen und Maschinen 20.286,68 4.850,00 0,00 0,00 25.136,68
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 207.650,63 13.976,22 0,00 0,00 221.626,85
III. Finanzanlagen 98.995,55 0,00 0,00 0,00 98.995,55
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 98.995,55 0,00 0,00 0,00 98.995,55
Summe Anlagevermögen 549.156,72 69.583,22 0,00 0,00 618.739,94
Buchwerte
Stand 31.12.2020
Stand 31.12.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 92.522,00 143.279,00
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 92.522,00 143.279,00
II. Sachanlagen 87.069,00 73.814,00
1. technische Anlagen und Maschinen 10.972,00 15.822,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 76.097,00 57.992,00
III. Finanzanlagen 1,00 1,00
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
Summe Anlagevermögen 179.592,00 217.094,00

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 150 T€ (Vorjahr: 150 T€) und betrifft hinterlegte Kautionen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzten sich wie folgt zusammen:

T€
Personalbereich 126
Gewährleistung 61
Provisionen 64
Abschluss und Prüfung, Beratung 32
sonstige 51
334

Verbindlichkeiten

Restlaufzeit
Art der Verbindlichkeit Betrag
T€
bis 1 Jahr
T€
1 - 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 615 615 0 0
Vorjahr 445 445 0 0
sonstige Verbindlichkeiten 2.748 2.748 0 0
Vorjahr 5.906 1.838 2.840 1.228
Summe 3.363 3.363 0 0
Vorjahr 6.350 2.283 2.840 1.228

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 384 T€ (Vorjahr: Forderung gegen Gesellschafter in Höhe von 5 T€).

Verbindlichkeiten sind durch Sicherheitsübereignung der Vorräte gesichert. Es liegt diesbezüglich ein Sicherheitenpoolvertrag vor, der mit der vollen Befriedigung der Poolgläubiger endigt.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen vertragliche Verpflichtungen als Drittsicherungsgeber für die HELIMA Besitz UG (haftungsbeschränkt), Wuppertal, bei der Stadtsparkasse Wuppertal durch Sicherungsübereignung in Form einer Raumsicherungsübertragung von Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, unfertigen Erzeugnissen, unfertigen Leistungen sowie fertigen Erzeugnissen am Standort Wuppertal.

Die Sicherung erstreckt sich auf alle bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Forderungen der Sparkasse Wuppertal gegen die HELIMA Besitz UG (haftungsbeschränkt), Wuppertal.

Die HELIMA Besitz UG (haftungsbeschränkt), Wuppertal, ist Eigentümerin von betriebsnotwendigem Anlagevermögen (Grund und Boden, Gebäude und Maschinen), welches an die HELIMA GmbH vermietet wird. Die Mieteinnahmen stellen für die HELIMA Besitz UG (haftungsbeschränkt), Wuppertal, die einzigen Einnahmen dar. Die HELIMA Besitz UG (haftungsbeschränkt), Wuppertal, hat den Erwerb von Grund und Boden, Gebäude und Maschinen seit dem Geschäftsjahr 2015 fremdfinanziert.

Die Inanspruchnahme der HELIMA GmbH aus dem Haftungsverhältnis hängt somit ausschließlich davon ab, ob die HELIMA Besitz UG (haftungsbeschränkt), Wuppertal, ihren Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen und ihren weiteren Obliegenheiten gegenüber der Stadtsparkasse Wuppertal nachkommen kann, was wiederum davon abhängt, ob die HELIMA GmbH ihre finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllen kann. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Inanspruchnahme eher unwahrscheinlich ist sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zur Beschaffung liquider Mittel und zur besseren Planbarkeit der Liquiditätszuflüsse betreibt die Gesellschaft ein Factoring, durch das ein Liquiditätszufluss von 999 T€ zum Stichtag vorliegt.

Es besteht ein Mietvertrag mit der HELIMA Besitz UG (haftungsbeschränkt), Wuppertal, über die Betriebsimmobilie sowie über produktionsnotwendiges bewegliches Anlagevermögen. Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Des Weiteren bestehen Leasingverträge über Bürotechnik und Geschäftsfahrzeuge.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, belaufen sich bis zum Jahr 2026 auf 3.655 T€, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.309 T€.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind infolge eines Darlehensverzichts außergewöhnliche Erträge von 1.800 T€.

V. Sonstige Pflichtangaben

Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt:

Angestellte 19
Arbeiter 63
gesamt 82

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Ralf Georg Schöpker, Geschäftsführer

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsleitung unterbleibt gemäß § 286 IV.

Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

Firmenname / Sitz Anteilshöhe Jahresergebnis
T€
Eigenkapital
T€
HELIMA Helvetion International Inc., Duncan, S.C./USA 100% -50 126

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Die Corona-Pandemie beeinflusst seit Anfang des letzten Jahres die Weltwirtschaft. Die Auswirkungen für HELIMA in 2021 sind stark abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie, dem Risiko einer "dritten oder vierten Welle" und der Verbreitung weiterer Mutanten, den Fortschritten bei der Impfkampagne, der Konjunkturentwicklung generell und insbesondere in unserem wichtigen Absatzmarkt USA sowie der Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung internationaler Lieferketten.

Anfang Januar 2021 wurde seitens einer Darlehensgeberin ein Forderungsverzicht in Höhe von 570 T€ ausgesprochen und eine Stundung der Tilgung des danach verbleibenden Darlehensbetrags von ebenfalls 570 T€ bis zum 30.06.2022 vereinbart. Hierdurch reduzieren sich die Gesamtverbindlichkeiten auf T€ 2.793. Von diesem Betrag haben 2.223 T€ eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und aufgrund der Stundungsvereinbarung 570 T€ von mehr als einem Jahr.

Im Februar 2021 wurde eine Corona-Überbrückungshilfe beantragt. 50 % der Antragssumme wurden als Abschlagszahlung (152 T€) geleistet.

Darlehensverzicht und Corona-Überbrückungshilfe führten zu Erträgen von insgesamt 722 T€.

Mit den Maßnahmen der Liquiditätshilfen, Mietaussetzung und Kurzarbeit gelingt es aktuell, die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen und stabil zu halten. Bei unverändert schlechter Wirtschaftslage und anhaltenden COVID-19 Auswirkungen sowie weiteren Produktionsausfällen aufgrund fehlender Rohstoffversorgung wird für 2021 bei einem Jahresumsatz von 14,3 Mio€ mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Sofern sich die Weltwirtschaft erholt und stabilisiert, rechnet die Gesellschaft für 2022 bei einem Umsatz von 16,2 Mio€ wieder mit einem Gewinn.

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Wuppertal, den 7. Mai 2021

gez. Ralf Georg Schöpker

Bestätigungsvermerk

Dem ungekürzten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wurde von der KPMC AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die HELIMA GmbH, Wuppertal

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der HELIMA GmbH, Wuppertal - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HELIMA GmbH, Wuppertal für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen pflichtgemäß auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Anhang sowie im Abschnitt "Spezieller Risikobericht" des Lageberichts, hin. Dort wird ausgeführt, dass sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätslage befindet und keine offenen nicht ausgenutzten Kreditlinien bestehen. Zur Finanzierung der anhaltenden Verlustsituation musste die Gesellschaft mit Gesellschafterdarlehen Forderungserlassen und Einlagen in die Kapitalrücklage gestützt werden. Die Geschäftsführung geht bei ihrer Fortführungsprognose davon aus, dass die externen Finanzierungsmittel auch weiterhin über deren Fälligkeit hinaus verlängert werden und weiterhin zur Verfügung stehen. Bedingt durch die Corona-Krise greift die Gesellschaft zudem auf Hilfen wie Kurzarbeit, Mietaussetzungen und Stundungen von Lohn- und Einkommensteuern zur Liquiditätssicherung zurück. Bei Ausweitung der Corona-Krise und einer verzögerten Erholung der Wirtschaft ist die Gesellschaft auf weitere liquide Mittel bzw. Hilfen angewiesen. Derzeit geht die Geschäftsführung aufgrund der Unternehmensplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus.

Wie im Anhang und im Abschnitt "Spezieller Risikobericht" des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 7. Mai 2021

KPMC AUDIT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Florian Müller, Wirtschaftsprüfer

gez. Frank Paulus, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 30. Juni 2021 festgestellt.

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