European Cement Research Academy GmbH
Selbe AdresseOrganisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuel Mohr seit 5.2.2021 | Geschäftsführer |
Thomas Dr. Richter seit 6.10.2020 | Prokura |
Dirk Pagels seit 6.10.2020 | Prokura |
Thomas Bose seit 6.10.2020 | Prokura |
Ulrich Nolting seit 6.10.2020 | Geschäftsführer |
Torsten Bernhofen seit 6.10.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
BetonMarketing Deutschland GmbHAufgelöst | 75.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
InformationsZentrum Beton GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die InformationsZentrum Beton GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf (Reg. Nr. HRB 91184). Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 1 und 4 HGB auf. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB hat die Gesellschaft teilweise Gebrauch gemacht. B. Angaben zu Bewertungsmethode n Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende, gegenüber Vorjahr unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Gegenstände nach der linearen Methode vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2018 werden Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 im Jahr der Anschaffung aktiviert und vollständig abgeschrieben. Die Vorräte sind zu Herstellungskosten bilanziert. Diese sind nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung ermittelt worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Den im Forderungsbestand liegenden Risiken wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sowie der aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für deren Erfüllung notwendig ist. Die Pensionsrückstellungen wurden nach den Vorschriften des HGB anhand versicherungsmathematischer Methoden ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die Pensionsrückstellungen sind nach Maßgabe des HGB mit einem Rechnungszins von 1,83 % und einer voraussichtlichen Gehalts- und Rentensteigerung von jeweils 2,00 % gebildet worden. Die Berechnung erfolgte unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Zeitraum für die Ermittlung des durchschnittlichen Zinssatzes für die Diskontierung der Altersversorgungsverpflichtungen beläuft sich auf zehn Jahre. Der Unterschiedsbetrag zwischen einer sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung beträgt TEUR 1 und unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. Erläuterungen und Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. D. Sonstige Angaben Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dienstleistungs- sowie Leasingverträgen in einer Gesamthöhe von TEUR 335. Die entsprechenden Verträge enden zwischen 2024 und 2026. Darin enthalten sind TEUR 114 aus Verträgen mit verbundenen Unternehmen. Ferner bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in einer Gesamthöhe von jährlich TEUR 142. Darin enthalten ist ein Mietvertrag mit verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 41 jährlich, der eine Laufzeit bis August 2040 hat. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im Geschäftsjahr beläuft sich auf 35 Arbeitnehmer.
Düsseldorf, 28. März 2024 InformationsZentrum
Beton GmbH
Ulrich Nolting Manuel Mohr Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die InformationsZentrum Beton GmbH, Düsseldorf Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der InformationsZentrum Beton GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grund- lage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 28. März 2023 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Dr.
Werner Holzmayer
Peter
Halbe
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