HOLOS
Immobilien GmbH i.L.
Mühlenfließ
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
01.03.2020
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
16.107,69 |
38.067,91 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
4.835,72 |
1.594,60 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.521,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.107,69 |
39.589,13 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
01.03.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.146,40 |
8.576,41 |
| B.
Rückstellungen |
8.912,62 |
16.350,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.048,67 |
14.662,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.107,69 |
39.589,13 |
Anhang
I.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember
2020 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB
gegliedert.
Der Grundsatz der Darstellungs- und
Bewertungsstetigkeit ist beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die größenabhängigen Erleichterungen
i.S.d. § 276 HGB und für die Anhangangaben nach
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Auf den
anliegenden Anlagenspiegel wird verweisen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis Euro 800,00
werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr
voll abgeschrieben. Die Poolabschreibung kommt für das
aktuelle Wirtschaftsjahr nicht zum Ansatz.
In Ausführung befindliche Bauaufträge
werden mit den Herstellungskosten erfasst.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
des Umlaufvermögens sind zum Nennwert bewertet.
Soweit im Einzelfall Forderungen uneinbringlich waren,
wurden sie als Forderungsverluste abgeschrieben.
Wertmindernde Umstände, die eine Abwertung des
Bestandes oder weitere Einzelwertberichtigungen
erforderlich machen, sind nicht erkennbar.
Kassen- und Bankbestände sind zum Nennwert
angesetzt.
Für Aufwendungen, die zukünftige Perioden
betreffen, sind
aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Die
Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen dem Vorsichts- und Realisationsprinzip sowie
den Grundsätzen der Bewertungsstetigkeit,
Einzelbewertung und Periodenabgrenzung. Das
Niederstwertprinzip bzw. das Höchstwertprinzip wird
beachtet.
3. Erläuterungen zur Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung
Alle
Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Die
sonstigen Rückstellungen i.Hv. 8.912,62 €
bestehen für
Gewährleistungsrückstellungen.
4. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr.
3 HGB) aus Dauerschuldverhältnissen bestehen derzeit
nicht.
Seit dem 21.12.2017 ist eine Feststellungsklage der
"Adman Properties V GmbH" gegen die Gesellschaft beim
Landgericht Berlin anhängig. Die Klägerin begehrt
die Feststellung, dass die Gesellschaft zum Ersatz
sämtlicher Schäden wegen mangelhafter
Architekturleistungen, insbesondere einer fehlerhaften bzw.
unzureichenden Planung und Überwachung des dort
einzuhaltenden Schallschutzes, im Zusammenhang mit der
Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung sowie
Erweiterung des Wohn- und Geschäftshauses Eisenacher
Straße 56, 10823 Berlin-Schöneberg, verpflichtet
ist.
Da nach Ansicht der Geschäftsführung zum
Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2020 nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung selbst
bei einer Verurteilung nicht mit einem die Deckungssumme
der Haftpflichtversicherung übersteigenden
Schadensersatzanspruch zu rechnen ist, wurde hierfür
keine Rückstellung gebildet.
Angaben zum Beschäftigungsstand:
Das Unternehmen beschäftigte im
Geschäftsjahr 1. März bis 31. Dezember 2020 keine
Mitarbeiter.
Nachtragsbericht nach § 285 Nr. 33 HGB:
Die Gesellschaft wurde durch Gesellschafterbeschluss
vom 31.01.2020 zum 29.02.2020 aufgelöst und befindet
sich in Liquidation.
Als Liquidator ist seit dem 18.01.2021 Herr Markus
Bruns bestellt. Zuvor war seit dem 01.03.2020 Herr Hermann
Bruns als Liquidator bestellt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB:
Am Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG:
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter
Dipl.-Ing. Markus Bruns bestehen zum Stichtag 31.12.2020 in
Höhe von 4.835,72 €.
Namen der Mitglieder der Geschäftsführung
Geschäftsführer/Liquidator der Gesellschaft
war im Geschäftsjahr:
Hermann Bruns
Niederwerbig, den 03.08.2021
gez. Markus Bruns
Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Niederwerbig, 04.08.2021, Gez. Markus Bruns
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2021 festgestellt.
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