KIESOW
COMMUNICATION GmbH
Königstein im Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.476,00 |
9.340,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
7.475,50 |
9.339,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
435.627,08 |
367.618,03 |
| I.
Vorräte |
36.190,95 |
46.380,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
105.054,54 |
78.078,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.080,45 |
4.080,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
294.381,59 |
243.158,91 |
| Aktiva |
443.103,08 |
376.958,03 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
252.515,28 |
250.804,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
174.804,37 |
203.292,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
51.710,91 |
21.511,93 |
| B.
Rückstellungen |
105.742,60 |
84.265,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
84.845,20 |
41.887,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
84.845,20 |
41.887,86 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
36.812,50 |
|
| Passiva |
443.103,08 |
376.958,03 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Kiesow Communication GmbH
wurden auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Jahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den im HGB angegebenen Größenklassen
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Der Betrag Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 12.748,34
(Vorjahr: EUR 15.745,28).
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 7.073,90
(Vorjahr: EUR 6.388,60).
Es bestehen weitere Verpflichtungen aus Miet- oder
Leasingverträgen in Höhe von rund EUR 37.000,00
welche nicht in der Bilanz ausgewiesen sind. Mit der
Inanspruchnahme ist im Kalenderjahr 2023 zu rechnen.
Sonstige Angaben
Im Kalenderjahr 2022 erfolgte die
Geschäftsführung der Kiesow GmbH durch den
Geschäftsführer Peter Kiesow. Herr Kiesow ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Schutzklausel des §
286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022, bestehend
aus der Bilanz, abschließend mit einer Bilanzsumme
von EUR 443.103,08 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022,
abschließend mit einem Jahresüberschuss in
Höhe von EUR 51.710,91 wird genehmigt.
2. Einschließlich des zu
berücksichtigenden Gewinnvortrags in Höhe von EUR
224.804,37 ergibt sich ein Betrag von EUR 276.515,28 der zu
verwenden ist.
3. Es ist für das Fiskaljahr 2022 wird eine
Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 50.000,00
€ beschlossen, so dass 226.515,28 EUR auf neue
Rechnung vorgetragen werden.
sonstige Berichtsbestandteile
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Peter Kiesow
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2023
festgestellt.
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